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Genehmigungen für erneuerbare Energien sollen ab November schneller und vollständig digital erfolgen

Ein neuer Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen soll Genehmigungsverfahren für Wind- und Solaranlagen drastisch beschleunigen. Ab November 2025 sind verpflichtend elektronische Anträge vorgesehen. Photovoltaikprojekte in Wohnungseigentümergemeinschaften könnten profitieren.

Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der RED III-Richtlinie“ wollen CDU/CSU und SPD die langwierigen Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland spürbar verkürzen. Der Entwurf, der am 27. Juni erstmals im Bundestag beraten wurde, sieht umfangreiche Änderungen unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Baugesetzbuch vor. Ziel ist es, Hindernisse für den Ausbau der Solar- und Windenergie systematisch abzubauen, insbesondere außerhalb von planerisch festgelegten Beschleunigungsgebieten.

Kern des Entwurfs ist die Einführung verbindlicher Höchstfristen für Genehmigungsverfahren. Diese sollen – je nach Art und Komplexität des Vorhabens – zwischen einem Monat und zwei Jahren liegen. Zudem sollen Antragsteller künftig ihre Unterlagen zentral bei einer einheitlichen Stelle einreichen können, die das Verfahren koordiniert und alle beteiligten Fachbehörden einbindet. Spätestens ab dem 21. November 2025 sind alle Verfahren ausschließlich elektronisch durchzuführen.

Für die Immobilienwirtschaft, insbesondere für größere Wohnungseigentümergemeinschaften, bedeutet diese Initiative neue Chancen. Ob Photovoltaik auf dem Gemeinschaftsdach, Quartierslösungen mit Wärmepumpen oder die Kombination mit E-Ladeinfrastruktur: Solche Maßnahmen erfordern bisher oft langwierige Abstimmungen mit Baubehörden, Denkmalschutz, Netzbetreibern und Umweltstellen. Die Einführung zentraler und digitaler Verfahren kann hier zu spürbaren Erleichterungen führen.

Wesentlich für das Gelingen ist die Verlässlichkeit der Fristen sowie die Praxistauglichkeit der geplanten Antragsplattformen. Auch kleinere Verwaltungsakte, etwa bei Nutzungsänderungen von Kellerräumen für Technikzentralen oder für PV-Nebenanlagen, könnten künftig effizienter abgewickelt werden. Mit dem neuen Gesetz reagiert die Regierung auf die RED III-Vorgaben der EU, die eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 fordern. Während die Umsetzung unter der vorherigen Ampelkoalition ins Stocken geraten war, soll der aktuelle Entwurf nun für Planungssicherheit sorgen.

Der Entwurf wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.