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Lexikon: G - wie Gebäudeenergiegesetz

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen neue Heizungen grundsätzlich nur noch eingebaut werden, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit sollte der schrittweise Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Gebäudebereich gelingen. Doch eine erneute Gesetzesüberarbeitung steht bereits im Raum.

Mit der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde die sogenannte 65 Prozent-Vorgabe eingeführt: Neue Heizungsanlagen dürfen seither nur eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Ziel der Regelung war es, den Umstieg auf eine klimafreundliche, planbare und langfristig bezahlbare Wärmeversorgung zu ermöglichen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schrittweise zu beenden.

Bis zum Jahr 2045 soll die Wärmeversorgung im Gebäudebereich vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt sein. Die neue gesetzliche Grundlage gilt als zentraler Baustein für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor.

Allerdings sorgt die Ankündigung der zukünftigen Bundesregierung, das GEG erneut zu überarbeiten und dabei technologieoffener zu gestalten, für Verunsicherung. Unklar ist bislang, wann die geplanten Anpassungen kommen, wie konkret sie ausgestaltet werden und welche Übergangsregelungen gelten könnten. Notwendig wäre daher Planungssicherheit für Eigentümer, Verwalter und die beteiligten Gewerke.

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