Die EU-Kommission hat noch im Dezember 2021 einen Vorschlag für eine Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) vorgelegt. Die Revision der EPBD ist Teil des im Juli 2021 vorgelegten „Fit for 55“-Pakets und ergänzt die dort aufgeführten Maßnahmen, um das Ziel, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.
„Dieser Vorschlag wird die Renovierung von Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern, Büros und anderen Gebäuden in ganz Europa erleichtern, um die Treibhausgasemissionen und die Energiekosten zu senken und die Lebensqualität für Millionen von Menschen in Europa zu verbessern“, so die europäische Kommission in der offiziellen Pressemitteilung.
In dem Entwurf setzt die Kommission bei mehreren Punkten an. Zum einen soll ein Mindestenergiestandard für bestehende Gebäude realisiert werden. Die Energieeffizienz von Gebäuden soll dabei nach MEPS (minimum energy performance standards) beurteilt werden. In jedem EU-Mitgliedsland müssen 15 Prozent des Bestands mit der schlechtesten Energiefreundlichkeit zwingend saniert werden. Dabei müssen Nichtwohngebäude bis zum Jahr 2027 mindestens die Energieeffizienzklasse F erreichen – bis 2030 die Klasse E. Bei Wohngebäuden muss die Energieeffizienzklasse F bis 2030 und die Klasse E bis 2033 erreicht werden. Das Ziel: Sämtliche neuen Gebäude sollen ab 2030 emissionsfrei sein, öffentliche Neubauten bereits drei Jahre vorher. Darüber hinaus sind eine Ausweitung der Energieausweispflicht sowie ein ergänzender Renovierungspass, der in etwa dem in Deutschland bereits eingeführten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) entspricht, angedacht.
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EPBD ist neben der Energieeffizienzrichtlinie eines der wichtigsten Rechtsinstrumente der Europäischen Union zur Förderung der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der Gemeinschaft. Die Neufassung der Richtlinie wurde am 15. Dezember 2021 vorgelegt und voraussichtlich im Februar 2022 werden die Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und der Kommission beginnen. Die EU-Kommission beabsichtigt, den Gesetzgebungsprozess bis zum Sommer 2022 abzuschließen, eine Nationale Umsetzungsfrist ist jedoch noch nicht bekannt.