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Rekordschulden beschlossen – bei wem kommen die Milliarden tatsächlich an? Kehrtwende in der Finanzpolitik für Wachstum, Klimaschutz und Sicherheit

Mit Rekordinvestitionen in Höhe von über 500 Milliarden Euro will die Bundesregierung den Umbau von Wirtschaft und Infrastruktur finanzieren. Für die Immobilienverwaltung zentral: 16,5 Milliarden Euro für Klimaschutz im Gebäudesektor. Doch ohne klare Förderarchitektur droht erneut eine geringer Mittelabruf.

Die Bundesregierung hat den Bundeshaushalt 2025 beschlossen und damit eine neue Phase expansiver Haushaltspolitik eingeläutet. Kern des Entwurfs sind Investitionen auf historischem Höchststand – finanziert durch umfassende Kreditermächtigungen und verfassungsrechtliche Neuregelungen (Art. 143h GG). Ziel ist es, zentrale Transformationsbereiche wie Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz massiv zu fördern.

Für die Immobilienwirtschaft besonders relevant ist das neu geschaffene Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK), über das im kommenden Jahr 327 Millionen Euro für wohnungspolitische Maßnahmen bereitstehen. Enthalten sind Förderprogramme wie „Eigentum für Familien“, „Gewerbe zu Wohnen“, „Jung kauft alt“ und der „Klimafreundliche Neubau“. 

Parallel dazu sollen 16,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in den Gebäudebereich fließen. Davon entfallen allein 15,3 Milliarden Euro auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Inwiefern diese Mittel tatsächlich Wirkung entfalten, bleibt offen: Die BEG ist eng mit der angekündigten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verknüpft, deren Ausgestaltung noch aussteht.

Zudem leidet die Förderpolitik des Bundes weiterhin unter einem strukturellen Effizienzproblem. Im Jahr 2023 lag die Mittelabflussquote im KTF lediglich bei 56 Prozent. Das heißt: Fast die Hälfte der bereitgestellten Mittel blieb ungenutzt. Der Grund liegt häufig in komplizierten Förderarchitekturen.

Der VDIV fordert daher eine schnelle Konkretisierung der Programme. Die angekündigte Vereinfachung der Förderbedingungen müsse nun zügig umgesetzt werden, um die Investitionen tatsächlich im Gebäudebestand wirksam werden zu lassen. Im Fokus stehen dabei langfristig planbare Anreize für energetische Sanierungen sowie der flächendeckende Ausbau der Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentümergemeinschaften.

„Die Schulden sollen auf einen historischen Höchststand steigen. Förderpolitik mit der Gießkanne kann nicht der richtige Weg sein. Die Mittel müssen zielgerichtet eingesetzt werden, um Fortschritte beim Klimaschutz im Gebäudebestand zu erzielen“, bewertet Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), die Haushaltspläne.

Klar ist: Die politische Bereitschaft zur Investition ist vorhanden. Ob daraus jedoch ein wirksamer Impuls für den Wohngebäudebestand entsteht, hängt maßgeblich von der Umsetzungsqualität in den kommenden Monaten ab. Die Branche erwartet hierzu belastbare Klarheit, spätestens nach Abschluss der vorläufigen Haushaltsführung im September.

Das gesamte Statement des VDIV Deutschland zu den Haushaltsplänen der Bundesregierung lesen Sie hier.