Nachdem die für den Smart-Meter-Rollout maßgeblichen Markterklärungen des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) in einem Urteil als „voraussichtlich rechtswidrig“ eingestuft wurde, sollte das Bundeswirtschaftsministerium am 24. März im Wirtschaftsausschuss des Parlaments zu diesem Urteil Stellung nehmen. Aus zeitlichen Gründen wurde der Tagesordnungspunkt auf den 14. April verschoben.
In der Branche ist die Verunsicherung über das Urteil und seine Folgen groß. Erklärend hieß es, die Geräte erfüllen nicht ausreichend die festgelegten Kriterien für die Zertifizierung, beispielsweise in Bezug auf die Interoperabilität. Diese sind im Messstellenbetriebsgesetz festgelegt. Eine letztendliche Entscheidung wird im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln getroffen. Bis dahin hat das nun vorliegende Urteil noch keine Auswirkungen in der Praxis.
Das BSI analysiert zurzeit, ob das Urteil gerechtfertigt ist und mit welchen Auswirkungen man durch seine Durchsetzung auf die Digitalisierung der Energiebranche rechnen könne. Unterstützt wird es dabei durch das Bundeswirtschaftsministerium. Eine Möglichkeit wäre die umstrittenen Richtlinien im Messstellenbetriebsgesetz insofern abzuändern, sodass eine Zertifizierung der Technik doch noch gegeben sein kann.
Während die Energieverbände VKU und BDEW diesen Lösungsweg befürworten, sieht ihn der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) kritisch. Die bloße Senkung der Mindestanforderung des Smart-Meter-Gateways reiche nicht aus, besser sei es, den Prozess selbst zu entschlacken und unnötige Anforderungen an Hersteller und Geräte aus dem Gesetz zu streichen.