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Umwandlungsverbot in Bayern bringt Eigentümer in Zugzwang

Eigentümer, die in einem Haus mit mehr als zehn Einheiten Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln möchten, benötigen dafür künftig in 50 Städten und Gemeinden in Bayern eine Genehmigung der Kommune. Das sieht der Entwurf einer Rechtsverordnung vor, mit der das Bundesland von der Ermächtigung nach Paragraf 250 Baugesetzbuch (§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB) Gebrauch macht.

Ziel der Verordnung ist, „(…) die negativen Auswirkungen der Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, wie beispielsweise die Verdrängungsgefahr für die Mieterinnen und Mieter, zu begrenzen und zugleich das Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen insbesondere dort zu erhalten, wo der Wohnungsmarkt ohnehin schon angespannt ist.“

Der Verordnungsentwurf wurde Anfang Dezember 2022 vom Ministerrat gebilligt, bis zum 10. Januar 2023 hatten Verbände, Städte und Kommunen Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden nun ausgearbeitet und eventuell Anpassungen vorgenommen. Das Baulandmobilisierungsgesetz sieht vor, dass die Verordnung bis längstens zum 31.12.2025 zu befristen ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Einschränkung der Umwandlung nicht auf Dauer angelegt ist.

Die geplanten Details der bayerischen Verordnung können Sie hier nachlesen.