Unter dem Begriff Share-Deal konnten in den vergangenen drei Jahren von 2018 bis 2021 mindestens 150.000 Wohnungen ohne verpflichtende Grunderwerbssteuer gekauft und verkauft werden. Bisher konnten Käufer Immobilien, die in sogenannten Anteilen (sogenannte Shares) gebündelt werden, von einem Unternehmen übernehmen, sodass es sich im rechtlichen Sinne nicht um einen Immobilienkauf handelte und damit die Grunderwerbssteuer wegfiel. Ab Juli 2021 verschärfte der Bund sein Grundsteuererwerbsgesetz, sodass Schlupflöcher geschlossen werden sollen (» der VDIV berichtete).
Im Normalfall werden bis zu 6,5 Prozent Grunderwerbssteuer fällig, wenn der Besitzer einer Immobilie wechselt. Bei den sogenannten Share-Deals wurden diese Abgaben umschifft, sodass die Bundesregierung die verlorenen Steuern auf ca. eine Milliarde Euro schätzt. Es ist jedoch nicht bekannt, wie viele dieser Großdeals getätigt und Abgaben am Fiskus vorbei geschleust wurden. Laut Aussage der Bundesregierung sollen sich auch bekannte Namen unter den Share-Deal-Nutzern befinden. Nicht mitgerechnet wurden Geschäfte, welche weniger als 800 Wohnungen bei einem Verkauf übergaben.
Seit Juli dieses Jahres trat eine Verschärfung des Grunderwerbsteuergesetzes in Kraft. Die Grenze beim Erwerb von Immobilien über die Praktik des Share-Deals wurde von 95 auf 90 Prozent gesenkt, sodass bereits früher eine Steuerpflicht ausgelöst wird. Darüber hinaus müssen Minderheitsgesellschafter ihre Anteile zehn statt wie bisher fünf Jahre halten. Als letztes greift die Verlängerung der Vorbehaltsfrist, welche auf 15 Jahre gesetzt wurde, sowie weitere kleinere Änderungen.
Kritik der Wohnungswirtschaft
Die Immobilienbranche kritisiert die Gesetzesänderung und betont, dass es sich bei Share-Deals nicht um eine missbräuchliche Umschiffung von Steuern handelt, sondern Unternehmen in ihrer Wirtschaftlichkeit unterstützt, sodass nicht bei jeder Anteilsverschiebung erneut Steuern gezahlt werden. Auch die Verdopplung der Haltungszeit auf zehn Jahre steht in der Kritik, da hier die Akteure ihre Aktivitäten zurückfahren müssten, da das eingebundene Kapital in den Share-Deals nicht anderweitig eingesetzt werden könne.