Nachdem das deutsche Klimaschutzgesetz vor rund drei Monaten vom Bundesverfassungsgericht in Teilen als verfassungswidrig eingestuft worden war, wurden die Einsparziele konkretisiert und angehoben. Deutschland soll damit in den kommenden Jahren deutlich mehr klimaschädliche Gase wie CO2 einsparen (» der VDIV berichtete). Nachdem das Gesetz den Bundestag passierte, wurde es anschließend auch vom Bundesrat gebilligt. Somit soll es schlussendlich noch vor den Bundestagswahlen im September in Kraft treten.
Deutschland soll nun bereits bis 2045 (statt 2050) klimaneutral sein. Auch das Zwischenziel für 2030 wurde hochgesetzt: Im Vergleich zu 1990 soll die Treibhausgasemission bis dahin um mindesten 65 Prozent gesenkt werden, bis 2040 um 88 Prozent.
Beschlossen wurde das Klimaschutzgesetz im Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition. Der Opposition ging das Gesetz, bis auf der AfD, nicht weit genug – es hagelte Kritik. Anders wird das Klimaschutzgesetzt von Umweltministerin Svenja Schulze eingeordnet. Für sie bildet das Gesetz ein „starkes Fundament“. Sobald Bundespräsident Steinmeier das Gesetz unterzeichnet hat, kann es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Am Folgetag tritt es dann in Kraft.