Bis spätestens 2028 muss jede deutsche Kommune eine Wärmeplanung vorlegen. Diese soll klären, welche Energieträger für die Region geeignet sind und wie die Wärmewende umgesetzt werden kann.
Besonders weit ist Baden-Württemberg: 13 Prozent der Kommunen haben ihre Wärmeplanung bereits fertiggestellt. Von den bundesweit 160 abgeschlossenen Plänen stammen 148 aus dem Südwesten. Ganz anders sieht es da beispielsweise in Thüringen aus, dort haben gerade mal 11 Prozent der Kommunen den Planungsprozess zur begonnen.
Die Wärmeplanung ist ein zentraler Bestandteil des Heizungsgesetzes, da die neuen Vorgaben für Bestandsgebäude erst greifen, wenn eine kommunale Planung vorliegt. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Pläne bis Mitte 2026 fertigstellen, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit. Diese Pläne schaffen Investitions- und Planungssicherheit für Eigentümer und Unternehmen.
Doch es gibt Kritik: Kommunen aus Ländern ohne gesetzliche Rahmenbedingungen beklagen den hohen Aufwand bei der Datenerhebung. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert daher klare, verlässliche Vorgaben, um die Dynamik in der Wärmeplanung aufrechtzuerhalten. „Kommunen, Wirtschaft und Bürger brauchen Planungs- und Investitionssicherheit“, erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Zudem müsse ein „Wärmewende-Check“ bestehende Förderrichtlinien und Gesetze auf ihre Praxistauglichkeit prüfen.
Eine Übersicht über den Stand der Dinge in den Kommunen finden Sie hier.