Kommendes Jahr ist es wieder so weit: Der Zensus 2022 steht an. Da die Erhebung pandemiebedingt um ein Jahr verschoben werden musste, sind die Erwartungen an Ablauf und Ergebnisse groß. Neu ist dieses Mal die Informationsaufnahme von Gebäude- und Wohnungsbeständen.
Eigentlich wäre er 2021 wieder fällig gewesen (» der VDIV berichtete): Der Zensus – oder auch Volkszählung genannt – muss laut Europäischer Verordnung alle zehn Jahre die Bevölkerungs- und Wohnungsdaten erfassen. Neben bestehenden Registern werden dieses Mal zusätzlich neue Datensätze erhoben. So ist für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) nicht nur die Auskunft privater Eigentümer wichtig, sondern auch Verwalter und sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte müssen Auskunft geben. Die Datenübermittlung erfolgt dabei elektronisch. Basisinformationen wie Standort, Baujahr und Art des Gebäudes, aber auch Kriterien wie etwa Anzahl der Räume oder Nettokaltmiete bei Wohnungen werden abgefragt. Auch Informationen zum Energieträger sowie Daten zu Leerständen – und Gründen dafür – fragt der Staat ab.