Heute zieht die Bundesregierung eine Bilanz ihrer vor zweieinhalb Jahren gestarteten Wohnraumoffensive. Aus Sicht des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) wurde mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zwar ein wichtiger Aspekt umgesetzt, andere zentrale Ziele wurden aber verfehlt, allen voran ein signifikanter Anstieg von Wohneigentum.
„Zwar hat die Bundesregierung seit dem Wohngipfel im Kanzleramt 2018 verschiedene Hebel in Bewegung gesetzt, um Antworten auf die die vielzitierte soziale Frage unserer Zeit zu finden. Aber haben Bund und Länder wirklich alles unternommen, um den sozialen und frei finanzierten Wohnungsneubau voranzubringen oder die Wohneigentumsquote signifikant zu erhöhen? Eindeutig nein“, kritisiert VDIV-Deutschland-Präsident Wolfgang D. Heckeler.
In der kommenden Legislaturperiode sollte der Gesetzgeber daher die Förderung des Wohneigentums weiter in den Fokus stellen – dies ist aus Sicht des VDIV Deutschland auch bei der zu erwartenden Renten- und Riesterreform zwingend zu beachten. „Angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus sind zahlreiche klassische Formen der Altersvorsorge kaum mehr eine Option. Dem Wohneigentum – und dabei insbesondere der Eigentumswohnung – kommt daher eine umso größere Bedeutung zu, die sich im neuen Koalitionsvertrag widerspiegeln muss“, betont Heckeler. Dabei darf es nicht nur um den Einsatz neuer oder die Verlängerung bestehender Fördermittel gehen – wie das Baukindergeld, dessen Erfolg nach wie vor umstritten ist bei der Erhöhung der Wohneigentumsquote. Stattdessen braucht es steuerliche Erleichterungen bei Kauf und Sanierung der Immobilie, beispielsweise durch die Absenkung der Grunderwerbsteuer.
Umwandlungsverbot geht an der Realität vorbei
Großes Unverständnis zeigt der VDIV-Deutschland-Präsident angesichts der geplanten Verschärfung des Umwandlungsverbots von Miet- in Eigentumswohnungen im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuchs. Schließlich ist die gemietete Wohnung für viele Bürgerinnen und Bürger die einzige Möglichkeit, in ihrem angestammten Wohnviertel Eigentum zu erwerben, da der Erwerb einer unvermieteten Wohnung oder eines Neubaus oft deutlich teurer ist. „Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen noch weiter einzuschränken, konterkariert das Ziel der Bundesregierung, selbstgenutztes Wohnungseigentum zu ermöglichen und der Gentrifizierung entgegenzutreten.“ Zudem sorge die Gesetzesinitiative entgegen verschiedener politischer Aussagen nicht für eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt, sondern vielmehr für eine künstliche Verschärfung der Knappheit. Denn je weniger Wohnungen umgewandelt werden können, desto weniger werden am Markt zum Verkauf angeboten. „Das Resultat sind noch weiter steigende Preise. Die geplante Umwandlungsbeschränkung stellt daher eine unnötige Belastung dar, die Mietern den Weg in die eigenen vier Wände zusätzlich erschwert“, betont Heckeler. Außerdem argumentierten die Unterstützer des Umwandlungsverbotes an der Realität vorbei. Viele umgewandelte Eigentumswohnungen sind Teil privater Altersvorsorge, die auf den Einnahmen aus der Vermietung dieser Wohnungen basiert. Diese Wohnungen werden also gerade nicht selbst genutzt, sondern weiterhin vermietet. Es besteht somit kein Interesse, Mieter durch Kündigung zu verdrängen, sondern vielmehr ein langfristiges, stabiles Mietverhältnis aufrecht zu erhalten.
Deutlich sinnvoller als ein weiteres Verbot ist aus Sicht des VDIV Deutschland die Ankurbelung von Wohnungsneubau, um die angespannten Wohnungsmärkte tatsächlich zu entlasten. Dafür müssen Baunormen entschlackt und die Planungsprozesse digitalisiert werden, um schnell auf veränderte bzw. steigende Nachfragen reagieren zu können. Denn zu hohe Baunebenkosten, zu wenig ausgewiesenes Bauland und zu lange Genehmigungsprozesse bremsen weiterhin den Wohnungsneubau. Zudem müssen Heckeler zufolge Anreize für den Neubau geschaffen werden. Zielführend wäre dabei die Erhöhung der linearen Abschreibung auf mindestens drei Prozent. Alternativ könnte durch die zunehmende Digitalisierung von Wohngebäuden eine deutlich höhere Abschreibung für das Gebäudeinnere vorgesehen werden.
Potenziale von Eigentümergemeinschaften für den Klimaschutz nutzen
Zwingend erforderlich ist es auch, Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudebestand weiter zu fördern. Mit der zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen Reform des Wohnungseigentumsgesetzes wurden für Wohnungseigentümergemeinschaften – die rund ein Viertel des deutschen Wohnungsbestands auf sich vereinen – die Hürden gesenkt, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Das ist ein wichtiger Schritt. „Nun gilt es aber, die neu geschaffenen Chancen auch tatsächlich nutzbar zu machen, indem entsprechend darauf zugeschnittene Förderprogramme entwickelt werden“, fordert VDIV-Präsident Heckeler. Dies sei auch zu übertragen auf die im Rahmen des Wohngipfels angesprochene Förderung altersgerechter Umbauten.
Bundesministerium für Wohnen und Bauen etablieren
„Wer die ‚soziale Frage unserer Zeit‘ beantworten möchte, kommt an einem eigenständigen Bundesministerium für Wohnen und Bauen nach der Bundestagswahl nicht vorbei“, sagt Heckeler abschließend.