Geplante WEG-Reform war erklärtes Ziel des DDIV
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) ist erfreut über die Entscheidung von CDU/CSU und SPD, die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und die Harmonisierung mit dem Mietrecht auf die Agenda der großen Koalition zu setzen. Der Spitzenverband setzte sich seit längerer Zeit für eine Novellierung ein. In den Vertragsentwurf ebenfalls aufgenommen wurde die Anregung des DDIV ein Bürgschaftsprogramm einzuführen, was den Erwerb von Wohneigentum erleichtern soll.
Auch die Absicht, den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, bei der Grunderwerbsteuer Freibeträge für Erwachsene und Kinder einzuführen, begrüßt der DDIV ebenso wie die Einführung eines Baukindergeldes. Positiv ist zudem, dass keine weiteren Verschärfungen bei energetischen Anforderungen im Bestand und Neubau geplant sind. Kritisch sieht der DDIV die beabsichtigten Regelungen zum Mietrecht und zum Absenken der Modernisierungsumlage, was umfassende Sanierungen verhindern könnte.
Die Parteien haben im Koalitionsvertrags-Entwurf Wohneigentum als wichtigen Schwerpunkt in der kommenden Legislaturperiode identifiziert. Das freut uns, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler in einer ersten Stellungnahme. Insbesondere die angekündigte Maßnahme, das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu reformieren und mit dem Mietrecht zu harmonisieren, sieht der DDIV positiv. Der Reformbedarf beim WEG ist groß und die Harmonisierung mit dem Mietrecht war längst überfällig. Wir plädieren jetzt für das zeitnahe Einsetzen einer Reformkommission, die das Wohnungseigentumsgesetz auf den Prüfstand stellt und Vorschläge unterbreitet, die einen hohen Praxisnutzen haben. Gern bringen wir hierzu die Expertise unserer Branche ein, ergänzt Kaßler.
WEG-Reform dringend erforderlich, um desolate Sanierungsquote zu heben
Bereits seit einigen Jahren hat der DDIV begonnen mit einer DenkWERKSTATT mit namhaften Kanzleien und verschiedenen Lehrstuhlinhabern an diesem Thema gearbeitet und eine Reihe reformbedürftiger Paragrafen identifiziert und Lösungsvorschläge zusammengetragen. Bei mindestens einem Drittel aller Paragrafen besteht Anpassungsbedarf. Ob bei Kostenverteilungsschlüsseln, Abstimmungsquoren, nachträglichen Zustimmungsverfahren, Beschlussfähigkeit, Rechtsfähigkeit der WEG, Größe des Verwaltungsbeirates oder Kompetenzen des Verwalters der Handlungsbedarf ist groß. Darüber hinaus müssen Unsicherheiten bei Abgrenzungsfragen beseitigt werden. Denn solange z.B. unklar ist, ob es sich um eine bauliche Maßnahme, ordnungsmäßige Instandsetzung, Modernisierung oder modernisierende Instandsetzung handelt, werden Energieeffizienzmaßnahmen in Eigentümergemeinschaften weiterhin zögerlich umgesetzt werden. Allein die hier bislang desolate Sanierungsquote von weniger als einem Prozent rechtfertigt bereits eine Novellierung, unterstreicht Kaßler die Notwendigkeit der WEG-Reform. So kann auch die Gerichtsbarkeit entlastet werden. Mittlerweile beschäftigen sich nämlich deutsche Gerichte jedes Jahr mit über 260.000 WEG- und Mietrechtsverfahren. Das entspricht rund 25 Prozent aller Zivilprozesse in Deutschland.
Ebenso unterstützt der DDIV das einzurichtende KfW-Bürgschaftsprogramm mit einer Laufzeit von 20 Jahren, was den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erleichtern soll. Damit wird es möglich, einen Anteil des Kaufpreises bzw. der Baukosten abzusichern und das notwendige Eigenkapital beim Eigentumserwerb abzusenken. Der DDIV vertritt seit langem diese Position, damit auch Schwellenhaushalte und Familien mit Kindern an Wohneigentum partizipieren können. Positiv in diesem Kontext ist auch, dass die Wohnungsbauprämie als Anreizinstrument attraktiver gestaltet wird, indem die Einkommensgrenzen angepasst und der Prämiensatz erhöht werden sollen. Es wird sich aber zeigen müssen, ob das Baukindergeld als Anreizinstrument funktioniert, oder ob letztlich das Absenken der Grunderwerbsteuersätze die zielführende Maßnahme ist, ergänzt Kaßler. Auch die Absicht, den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, bei der Grunderwerbsteuer Freibeträge für Erwachsene und Kinder einzuführen, befürwortet der DDIV.
Mit Fördermitteln Sanierungen unterstützen
Positiv ist aus Sicht es DDIV auch, dass keine weiteren Verschärfungen bei energetischen Anforderungen im Bestand und Neubau geplant sind. Die Koalition achtet zudem das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Technologieoffenheit aller energetischen Maßnahmen und setzt auf Freiwilligkeit. Das ist wichtig, um zu tatsächlichen CO2-Einsparungen zu kommen. Die weitere Förderung von Brennwertkesseln beim Austausch ineffizienter Heizungsanlagen begrüßen wir ebenso wie die Wahlmöglichkeit zwischen Zuschussförderung oder einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens bei der energetischen Gebäudesanierung, so der DDIV-Geschäftsführer.
Kritisch sieht der DDIV die beabsichtigten Regelungen zum Mietrecht und zur Modernisierungsumlage. Es ist ein richtiger Schritt, dass die Koalition künftig das gezielte Herausmodernisieren unterbinden will. Aber ein Absenken von elf auf acht Prozent bei der Modernisierungsumlage wird dringend erforderliche energetische Maßnahmen in Ballungsgebieten bremsen, warnt Kaßler.
Vor Verabschiedung der Koalitionsvereinbarung werden die SPD-Mitglieder ihr Votum abgeben, ob ihre Partei erneut ein Regierungsbündnis mit der CDU/CSU eingehen wird.