Pressemitteilung

DDIV begrüßt Zuschüsse zur Energieberatung, mahnt jedoch weitere Schritte an

Vielfach hat der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) in der Vergangenheit darauf gedrängt, Eigentümergemeinschaften stärker in die Förderpolitik der Bundesregierung einzubinden. Nun zeigen sich erste Erfolge: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt seit 1. März höhere und erweiterte Zuschüsse für die Vor-Ort-Beratung in WEG über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit. Eigentümer erhalten damit eine höhere Unterstützung bei der Energieberatung. Neu ist zudem, dass die Präsentation eines Sanierungskonzeptes in Eigentümerversammlungen gefördert wird. Zugleich können Wohnungsbesitzer erstmalig zwischen einem Konzept für eine Komplettsanierung und einem Sanierungsfahrplan mit Teilsanierungen wählen. Die Maßnahmen sind Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz der Bundesregierung.

Laut einer Umfrage von DDIV und KfW in 2014 unter Haus- und Immobilienverwaltungen hatten im Vorjahr allenfalls die Hälfte der Befragten energetische Sanierungen in mindestens einem Fall begleitet. Als Gründe für die geringe Sanierungsrate in WEG wurden neben der schwierigen Finanzierung vor allem die Unsicherheit über die tatsächlichen Energieeinspareffekte bei Wohnungseigentümern angegeben. Ein wenig für Abhilfe soll nun eine qualifizierte Energieberatung leisten, die das Energieeffizienz-Potential des Gebäudes ermittelt und Maßnahmen aufzeigt, wie eine erfolgreiche energetische Sanierung gelingen kann.

Eine solche Energieberatung wird nun mit höheren Fördersätzen unterstützt. Im Rahmen der Vor-Ort-Beratung wird seit 1. März ein Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten (maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten) gewährt. Erweitert wurde das Förderprogramm der BAFA insbesondere für Eigentümergemeinschaften. Sie erhalten eine Unterstützung von bis zu 500 Euro für die Vorstellung des Energieberaterberichtes in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung. Die neue Richtlinie vom 29. Oktober 2014 ist zudem stärker an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet: Eigentümer können nun den Inhalt des energetischen Sanierungsberichtes selbst bestimmen und zwischen einem Konzept für eine Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einem Sanierungsfahrplan für eine energetische Sanierung in Teilschritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen wählen.

„Wir begrüßen die neue und erweiterte Fördermöglichkeit.“ so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler gegenüber den Medien in Berlin. „Allerdings kann dies nur ein erster Schritt sein, Eigentümergemeinschaften stärker einzubinden. Die Bundesregierung muss aber auch erkennen, dass ohne eine breit angelegte Informationsoffensive bei WEG und Immobilienverwaltungen weder das BAFA-Programm sich durchsetzen wird noch WEG-Sanierungen vorangetrieben werden. Ohne zusätzliche Anreize für Hausverwaltungen und einer gleichzeitigen energetischen Schulungsoffensive wird es keine signifikante Steigerung der Sanierungsrate geben“, ist sich Kaßler sicher. 

Zugleich mahnt der Geschäftsführer des Spitzenverbandes eine zeitnahe Umsetzung des Koalitionsvertrages an. „Die Mindestanforderungen sind längst überfällig. Es bleibt zu hoffen, dass diese 2015 endlich Gesetz werden.“

Weitere Informationen zu den neuen Förderkonditionen erhalten Eigentümer und Verwalter auf der Website der BAFA: www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung