Pressemitteilung

DDIV, BFW, Bundesnotarkammer, Deutscher Anwaltverein, Deutscher Mieterbund fordern rasche Umsetzung des Koalitionsvertrages

Reform des Wohnungseigentumsgesetzes muss zeitgemäßes und den gesellschaftspolitischen Herausforderungen angepasstes Regelwerk schaffen

In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley plädieren der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, die Bundesnotarkammer, der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Mieterbund nachdrücklich für eine umfangreiche Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Die Regierungsparteien hatten die umfassende Überarbeitung des WEG und seine Harmonisierung mit dem Mietrecht im Koalitionsvertrag verankert.

Die Parteien haben im Koalitionsvertrag das Wohneigentum als wichtigen Schwerpunkt identifiziert und die Reform des WEG sowie seine Harmonisierung mit dem Mietrecht auf ihre Agenda gesetzt. „Bereits seit Jahren fordern die Standesverbände der Immobilienverwalter, Rechtsanwälte und Notare ebenso wie Eigentümer- und Mieterverbände die Reform des WEG. Mit der Verankerung der Novelle im Koalitionsvertrag besteht nun aus unserer Sicht ein zeitnaher Auftrag zum Handeln”, drängt DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler auf eine rasche Umsetzung des Koalitionsvertrags. Die fünf Verbände unterstreichen die Relevanz der Reform damit, dass das WEG die Arbeitsgrundlage für mindestens 90.000 treuhänderische Immobilienmanager ist und Vermögensaufbau und Altersvorsorge von Millionen Bürgerinnen und Bürgern hierzulande betrifft.

„Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die WEG-Novelle über den derzeit im Bundesrat anhängigen Gesetzesantrag hinausgeht, der Barrierefreiheit und Elektromobilität fördern soll. Der Reformbedarf basiert auf einer weitaus umfangreicheren Thematik”, fasst Notar Professor Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, den Hintergrund des Schreibens an die Justizministerin zusammen.

BFW-Präsident Andreas Ibel verweist auf einen weiteren Aspekt zum Reformbedarf des WEG-Rechts: „Die Regierung hat im Koalitionsvertrag verschiedene Instrumente verankert, mit denen sie den Bürgerinnen und Bürgern den Erwerb von Wohnungseigentum erleichtern will. Deshalb ist eine Reform des WEG umso dringlicher: Denn welchen Zweck hat es, den Menschen den Zugang zum Wohneigentum zu erleichtern, wenn es im Anschluss nicht ausreichend geschützt ist?”

Forschungsgutachten für erfolgreiche Novelle mit Augenmaß

Die fünf Spitzenverbände regen an, frühzeitig in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für eine erfolgreiche WEG-Novelle zu legen. „Wir brauchen keine kleinteilige Lösung durch die Reparatur einzelner auslegungsbedürftiger Paragraphen. Wir brauchen echte Reformen, die sich an den Bedürfnissen der Praxis orientieren. Dabei ist Augenmaß gefragt. Eine Reform, der eine Prüfung vorangestellt werden muss, muss sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger auf der einen aber auch an denen der Immobilienverwalter auf der anderen Seite orientieren. Wir brauchen daher aus einem Guss eine Reform all derjenigen Regelungen, die sich in der Praxis als untauglich erwiesen haben, um die Probleme des Wohnungseigentumsrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete zu lösen. Insoweit brauchen wir eine echte WEG-Novelle”, unterstreicht Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins.

Die Verbände empfehlen die Vergabe eines Forschungsgutachtens, das in einem überschaubaren Zeitraum den Reformbedarf ermittelt. Ein erstes Rechtsgutachten („Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung von Wohnungseigentums- und Mietrecht” von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein) liegt seit 2014 vor. Weitere reformbedürftige Paragrafen haben verschiedene Arbeitsgruppen bereits sachlich fundiert ermittelt.

„Die Bürgerinnen und Bürger brauchen ein zeitgemäßes Regelwerk, das an die gesellschaftspolitischen Herausforderungen angepasst ist und ihnen Rechtssicherheit bietet”, betont Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor beim Deutschen Mieterbund. „Wir führen jedes Jahr rund 1,2 Millionen Rechtsberatungen durch, was nicht zuletzt auf die seit langer Zeit bestehende Problematik zwischen WEG und Mietrecht sowie auf die fehlende Aktualität des Gesetzes zurückzuführen ist.”

Gerichtsbarkeit entlasten und Energieeinsparpotenziale heben

Deutsche Gerichte beschäftigen sich mittlerweile jedes Jahr mit über 260.000 Verfahren zum Wohnungseigentums- und Wohnraummietrecht. Das entspricht rund 25 Prozent aller Zivilprozesse in Deutschland. Eine umfassende Reform würde nicht nur die Gerichtsbarkeit erheblich entlasten, sondern auch zur Entbürokratisierung sowie zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen. Zum anderen herrscht bei Verwaltungsunternehmen, Wohnungseigentümern und Mietern eine große Verunsicherung über die Auslegung von WEG und Mietrecht. Das führt neben dem hohen Aufkommen an Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern, Eigentümern und Immobilienverwaltungen auch zu einem Wohnungsbestand in Eigentümergemeinschaften, in dem erhebliche Energieeinsparpotenziale brachliegen oder wichtige Modernisierungsmaßnahmen unterbleiben. Denn Unsicherheiten bei Abgrenzungsfragen konterkarieren die nicht zuletzt von der Bundesregierung formulierten Ziele an die energetische Optimierung des Gebäudebestands.

„Das WEG in seiner aktuellen Form ist nicht mehr zeitgemäß. Eigentümergemeinschaften sind heute häufig sehr heterogen, und die Technik ermöglicht inzwischen Kommunikationswege, die vor wenigen Jahrzehnten noch außerhalb der Vorstellungskraft lagen. Ein modernes WEG muss diese Aspekte berücksichtigen, um langfristig die Komplexität zu reduzieren und Rechtssicherheit für zukünftige Herausforderungen und Technologien zu schaffen. Aber auch diese Ziele kann die Bundesregierung nur erreichen, wenn sie das gesamte Gesetz auf den Prüfstand stellt und nicht nur Teilbereiche korrigiert”, untermauern die fünf Verbände ihre Forderung.