Nach einer Intervention des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) gegenüber der Regierungskoalition und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) steht fest: Es gibt keine vorgezogenen Änderungen am Wohnungseigentumsrecht (WEG). Damit wurde politischen Bestrebungen, wonach neben der finanziellen Förderung von privater E-Ladeinfrastruktur parallel Änderungen am WEG vorgenommen werden, eine Absage erteilt. So gilt als sicher, dass im Spätsommer der Abschlussbericht der offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorliegen wird und zum Jahresanfang 2020 mit einem Referentenentwurf zu rechnen ist.
Seit vielen Jahren engagiert sich der DDIV für eine umfassende Reform des WEG und dessen Harmonisierung mit dem Mietrecht. CDU/CSU und SPD hatten die Umsetzung dieser Reform für die laufende Legislaturperiode zugesagt und im Koalitionsvertrag verankert. Dass es dabei bleibt, schien Anfang April keineswegs klar. Denn im Zusammenhang mit dem Vorstoß von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, die Förderung privater Ladeinfrastruktur für Elektromobilität voranzutreiben, kursierte im politischen Berlin die Idee, gleichzeitig gesetzliche Änderungen am WEG vorzunehmen, die nur Regelungen zur E-Mobilität umfassen sollten. Damit bestand die Gefahr, dass es zu einer weiteren Verzögerung, im schlimmsten Fall zu einem Aussetzen dringend notwendiger Änderungen am Wohnungseigentumsrecht hätte kommen können, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Vor diesem Hintergrund hat der DDIV eindringlich an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition sowie an das federführende Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz appelliert, zunächst die gebündelten Ergebnisse der eigens für die WEG-Reform gegründeten offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe abzuwarten, bevor gesetzgeberische Maßnahmen erarbeitet oder beschlossen werden. Viel Zuspruch für seine Intervention erhielt der DDIV auch durch die Berichterstatter der im Bundestag vertretenen Parteien.
Nunmehr wurde dem DDIV mehrfach schriftlich bestätigt, dass es kein Aufweichen des abgesteckten Fahrplans zur Umsetzung geben wird und mit einem ganzheitlichen Referentenentwurf zum Jahresanfang 2020 zu rechnen ist. Wir sind erleichtert, dass die politisch handelnden Akteure sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Auch das BMJV hat einer vorgezogenen Regelung zur E-Mobilität eine klare Absage erteilt. Damit steigen die Chancen für eine vernünftige Reform, so Kaßler.
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter plädiert seit Jahren für eine umfassende WEG-Reform, um die Flut an Gerichtsprozessen einzudämmen und das Gesetz zukunftssicher zu gestalten. Dazu zählen neben der Integration von digitalen Prozessen im Gebäude, veränderten Abstimmungsquoren und vielen anderen reformbedürftigen Paragraphen auch Neuerungen zur weitgehend rechtssicheren Implementierung von Ladestationen für E-Mobile inklusive der Folgekostenfrage.
Bereits 2013 hat der DDIV ein erstes Gutachten zur Harmonisierung von WEG- und Mietrecht vorgelegt und seitdem kontinuierlich den politischen Dialog gesucht, vor allem auch im Interesse der Verbraucher, Wohnungseigentümer und Mieter. Seit 2018 liegen zwei erste Diskussionsentwürfe aus dem BMJV und dem Freistaat Bayern vor, die ausdrücklich Raum für weitere Reformvorschläge enthalten. In einer umfangreichen Stellungnahme und einem weiteren Gutachten hat der Spitzenverband der deutschen Immobilienverwalter dazu umfassend Stellung genommen: ddiv.de/weg-reform