ohne Zugangsvoraussetzungen für Verwalter keine Energiewende und kein Verbraucherschutz
Anlässlich der Eröffnung des 22. Deutschen Verwaltertages in Berlin drängte DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler auf eine zügige Umsetzung des Koalitionsvertrages. Dieser sieht Mindestvoraussetzungen und Versicherungspflichten für Immobilienverwaltungen vor, um die Qualität der Dienstleistung und den Verbraucherschutz für Mieter und Eigentümer zu erhöhen. Gleichzeitig warnte Heckeler vor einem Scheitern der Energiewende im Gebäudebereich, falls die Bundesregierung nicht handeln sollte. Zugleich mahnte Heckeler Verbesserungen bei der Kreditvergabe und eine vereinfachte und erweiterte Fördermittelpolitik für Wohnungseigentümergemeinschaften bei energetischen Sanierungen an. Heckeler sprach sich auch für eine Informationskampagne für Wohnungseigentümer-gemeinschaften aus, um Vorteile und Stellenwert energetischer Sanierungen und eines barrierefreien Umbaus aufzuzeigen.
In seiner Eingangsrede zum 22. Deutschen Verwaltertag hob DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler noch einmal grundsätzlich die gestiegenen Anforderungen an Immobilienverwaltungen im Kontext von Altersvorsorge und Energiewende hervor. Mittlerweile müssen diese über 50 Gesetze und Verordnungen beachten, die in der Praxis anzuwenden sind. Nicht immer sei dies jedoch vollumfassend zu gewährleisten, was letztlich beim Eigentümer und Verbraucher Schaden hinterlässt und gesellschaftspolitische Vorhaben wie die Energiewende oder den altersgerechten Umbau in weite Ferne rückt.
Hauptursächlich dafür sind fehlende Mindestanforderungen an die Tätigkeit des Immobilien- und Hausverwalters, da nur eine Pflicht zur Gewerbeanzeige besteht. Heckeler machte dabei deutlich, dass damit der Schutz des Eigentums nicht mehr ausreichend gegeben ist. Vor dem Hintergrund, dass der Kauf von Wohnungseigentum die häufigste Form der freiwilligen Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern ist, müsse jetzt politisch gehandelt werden: Der Gesetzgeber schraubt die Anforderungen an Verwaltungen immer höher, sieht aber nur unzureichend die Umsetzungsprobleme in der Folge. Das muss sich ändern!, so Heckeler. Gleichzeitig fand er lobende Worte, dass die Forderungen des Spitzenverbandes der deutschen Immobilienverwalter nach Zugangsvoraus-setzungen und Versicherungspflichten Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden haben. Die Bundesregierung dürfe aber nun nicht halbherzig an eine Umsetzung gehen, forderte Heckeler. Ohne einen Fach- und Sachkundenachweis als Mindestanforderung sowie eines ausreichenden und verbindlichen Versicherungsschutzes in Form von Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie einer Vertrauensschadenversicherung, wäre der Verbraucher nicht hinreichend geschützt. Zugleich würde eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende im Gebäudebereich scheitern, da notwendiges Wissen in den Verwaltungen nicht flächendeckend vermittelt werden könnte. Dabei verwies DDIV-Präsident Heckeler auf eine kürzlich veröffentlichte Umfrage des DDIV in Zusammenarbeit mit der KfW, bei der über die Hälfte der befragten Verwaltungen teilweise erhebliche Wissens-Defizite einräumten.
Wie bedeutend die Rolle des Verwalters allein bei der energetischen Sanierung ist, begründet allein der Umstand, dass mittlerweile 18 Millionen Wohnungen in der Bundesrepublik verwaltet werden. Dabei betreut allein ein Mitarbeiter jährlich rund eine Million Euro an Fremdvermögen in Form von Instandhaltungsrücklagen. Hinzu kommen das Immobilienvermögen selbst, Mietkonten der Eigentümer, Hausgelder für kurzfristige Instandhaltungen sowie Sonderumlagen für größere Sanierungsprojekte alles ohne jegliche Mindestanforderung an die Tätigkeit des Verwalters und ohne wirksamen Anleger-Schutz. Wo ein Friseur zur Eröffnung eines Geschäftes einen Meisterbrief benötigt, ein Skilehrer eine Ausbildung vorzuweisen hat, muss der Immobilienverwalter noch nicht einmal über eine abgeschlossene Schulausbildung verfügen.
Heckeler: Ziel der Bundesregierung kann es nur sein, die Vermögensbildung weiter zu fördern, die Altersvorsorge zu sichern und gesamtgesellschaftliche Prozesse wie die ausgerufene Energiewende oder den altersgerechten Umbau voranzutreiben. Ohne qualifizierte Verwalter wird das nicht funktionieren. Ohne Zugangsvoraussetzungen keine Energiewende! Ohne Zugangsvoraussetzungen keine Absicherung der Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern!
Erst 2013 wurden die Tätigkeiten von Finanzanlagenvermittler und Versicherungsberatern mit Zugangsbeschränkungen zum Schutz der Verbraucher versehen. Eine fachliche Eignung, ausreichend Kapitalnachweis und Führungserfahrung sind seitdem Voraussetzung für eine Berufserlaubnis, mit der Kapitalanlagen und Versicherungen vermittelt und verwaltet werden dürfen.
Die Bundesregierung hat damit eine gute Vorlage, hantiert doch der Verwalter mit ebenso hohen Vermögenswerten wie ein Finanzanlagenvermittler. Heckeler führte weiter aus, dass Förder- und Finanzierungsbedingungen für WEG vereinfacht werden müssen. Zudem mahnte er die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes an und sprach sich zugleich gegen die Einführung einer Modernisierungsumlage aus, die nur bis zur Amortisation der Kosten umgelegt werden darf. Auch schade das Festlegen einer Mietpreisbremse dem Investitionsklima. In der Pflicht sei der Gesetzgeber auch, steuerrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Klimawende zu lösen. Heckeler erläuterte dies am Beispiel des Neubaus von Blockkraftheizwerken und der bestehenden Umsatzsteuerpflicht.
Um das Sanierungstempo zu erhöhen, sprach sich Heckeler ferner für eine Informationsoffensive zur energetischen Sanierung und zum barrierearmen Umbau aus. Empfänger sollten Wohnungseigentümergemeinschaften sein, da bei diesen im Gegensatz zu kommunalen Wohnungsunternehmen fünfmal weniger Wohneinheiten als vollmodernisiert gelten (1,7 % / 8,5 %). Vor dem Hintergrund, dass WEG weit als viermal mehr Wohneinheiten als kommunale Wohnungsunternehmen auf sich vereinen (9 Millionen / 2,2 Millionen), wird die Bedeutung von WEG in vielerlei Hinsicht sichtbar.