Pressemitteilung

DDIV-Präsident Heckeler fordert Nachbesserungen bei Berufszulassungsregelungen

Anlässlich der Eröffnung des 23. Deutschen Verwaltertages in Berlin begrüßte DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler vor mehr als 500 Teilnehmern die Umsetzung des Koalitionsvertrages. Die geplante Einführung von Berufszulassungsreglungen ab 2016 kommt einem Neubeginn der Verwalterbranche gleich. Allerdings seien für einen nachhaltigen und weitreichenden Verbraucherschutz zwingend Korrekturen nötig, wie die Einbindung des Mietverwalters. Er warnte die Bundesregierung davor, nicht die Möglichkeit zur Schaffung eines einheitlichen Berufsbildes zu verspielen, welches WEG-Verwalter ebenso einschließt wie Mietverwalter. Eine Trennung in unterschiedliche Verwaltungsarten würde neue Abgrenzungsprobleme und zusätzliche Bürokratie schaffen. Das schade auch der Energiewende im Gebäudebereich, bei der Verwalter eine zentrale Rolle einnehmen, so Heckeler. Zugleich forderte der Präsident einen größeren Handlungsspielraum und mehr Flexibilität für den Wohnungsneubau, auch um auf den Zustrom von Flüchtlingen reagieren zu können. Er warb dafür, die strengeren Energieeffizienz-anforderungen auszusetzen und die steuerlichen Abschreibungssätze für den Wohnungsneubau zu erhöhen. 

In seiner Eröffnungsrede zum 23. Deutschen Verwaltertag begrüßte DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler die geplante Einführung von Berufszulassungsregelungen für gewerblich tätige Haus- und Immobilienverwalter. „Ich bin sehr froh, dass unsere langjährigen Forderungen in geltendes Recht umgesetzt werden. Die kommenden Mindeststandards und Versicherungspflichten sollten wir wie einen Neuanfang für die Verwalterbranche begreifen und als Auftakt für eine weitere Qualitätssteigerung und Professionalisierung in der Wohnungsverwaltung nutzen“, so Heckeler.

Die geplanten Berufszulassungsregelungen sehen bisher einen verbindlichen Fach- und Sachkundenachweis sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung für gewerblich tätige Verwalter und Makler vor. Damit sollen volkswirtschaftliche Schäden abgewendet und der Verbraucherschutz für Mieter und Eigentümer erhöht werden. Allerdings weist der im Sommer vorgelegte Referentenentwurf noch Lücken auf, unter anderem weil bislang nur der Wohnungseigentumsverwalter berücksichtigt ist.

Nach Auffassung des DDIV sollten allerdings zwingend auch gewerbliche Verwalter von Mietwohnungen und Sondereigentum einen Befähigungsnachweis erbringen. Diese Forderung übermittelte der Verband in der vergangenen Woche in einem gemeinsamen Schreiben mit dem Deutschen Mieterbund und Haus & Grund an die Bundesregierung. Mietverwalter tragen durch die Verwaltung von Miet- und Instandhaltungskonten eine ebenso hohe finanzielle Verantwortung wie WEG-Verwalter. Vom Verbraucherschutz sollten daher nicht alleinig Eigentümer, sondern ebenfalls Mieter profitieren; immerhin wohnen über die Hälfte der deutschen Haushalte zur Miete. Durch eine Qualifizierung gewerblich tätiger Mietverwalter könnte auch die Zahl der Streitfälle vor Gericht reduziert werden. Aktuell sind Wohnungsmietsachen mit jährlich 280.000 Prozessen die zweithäufigste Streitigkeit vor Zivilgerichten.

Zugleich sprach sich DDIV-Präsident Heckeler für eine Weiterbildungspflicht und die Verschärfung der „Alten-Hasen-Regelung“ von sechs auf zehn Jahren aus. Vor dem Hintergrund, dass Werterhaltung und Wertsteigerung von Immobilien als Kernaufgabe der Wohnungsverwaltung erst nach längerer Zeit wirksam werden, sei mindestens eine zehnjährige erfolgreiche Verwaltertätigkeit erforderlich. Darüber hinaus fordert der DDIV die Erweiterung der Versicherungspflicht um die Betriebshaftpflicht und die Vertrauensschadenversicherung, auch um Sach- und Personenschäden abzudecken.

Energiewende scheitert ohne Beteiligung von WEG

Präsident Heckeler warnte zudem erneut vor einem Scheitern der Energiewende im Gebäudebereich. Die jährliche Sanierungsquote von WEG-Gebäuden liegt deutlich hinter der privater Eigentümer und kommunaler oder genossenschaftlicher Unternehmen zurück. Während 1,4 Prozent aller kommunalen Wohnungen jährlich energetisch optimiert werden, sind es 0,6 Prozent der Eigentumswohnungen. Dabei ist der Anteil von Wohnungen in WEG viermal höher als in kommunalen Unternehmen. 

Als Berufsverband unterstützt der DDIV die Branche mit Handreichungen und Veranstaltungen zu den Themen energetische Sanierung und altersgerechter Umbau. Auch die politische Arbeit zeigte in diesem Jahr Erfolge, nachdem die Vor-Ort-Energieberatung weiter für Eigentümergemeinschaften geöffnet und die Beantragung von KfW-Zuschüssen für WEG vereinfacht wurde. Dies reiche aber nicht aus. Heckeler appellierte daher, sich nicht von hohen bürokratischen Hürden und der Komplexität energetischer und altersgerechter Sanierungen abschrecken zu lassen. Er warb um Unterstützung bei der Bundesregierung für eine  nationale Informationsoffensive über die Vorteile energetischer Sanierungen und für zielgerichtete Förderprogramme: „Die Sanierungsrate kann nur signifikant erhöht werden, wenn die Bundesregierung weitere Anreize für den Verwalter setzt. Sein Engagement und seine Vorarbeiten werden ihm jedoch nicht immer honoriert. Daher unterbleiben viele dringend notwendige Sanierungsvorhaben. Wir schlagen daher vor, dass Verwalter für ihren Aufwand von der KfW oder der BAFA vergütet werden.“

Wohnungswirtschaft braucht Handlungsspielraum, um auf Veränderungen flexibel reagieren zu können

In seiner Rede ging Heckeler auch auf den anhaltenden Flüchtlingszustrom ein, der die Wohnungswirtschaft und die Gesellschaft vor neue Herausforderungen stellt. „Es wird darauf ankommen, diese in unsere Gesellschaft zu integrieren. Wir brauchen dafür allerdings noch mehr bezahlbaren Wohnraum“, sagte Heckeler. Um dies stemmen zu können sei jedoch ein größerer Handlungsspielraum und mehr Flexibilität nötig. Heckeler schlägt vor, die strengeren Energieeffizienzvorschriften der EnEV 2014, die zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten sollen, auszusetzen und währenddessen den Neubau-Standard KfW-Effizienzhaus 70 weiter zu fördern.

Darüber hinaus regte Heckeler an, die steuerlichen Abschreibungssätze im Wohnungsneubau von zwei auf mindestens drei Prozent jährlich anzuheben. In Ballungsgebieten könnte eine Erhöhung auf vier Prozent einen zusätzlichen Schub bieten. Zudem sprach er auch die aktuelle Grundsteuerreform an und warnte vor Mehrbelastungen, die sich direkt auf die Mietpreise niederschlagen würden. Die Neuregelung der Grundsteuer sollte daher kostenneutral erfolgen und unterschiedliche Grundstücks- und Nutzungsarten sowie den strukturellen Leerstand angemessen berücksichtigen.

Als weiteres probates Mittel zur Schaffung zusätzlicher, bezahlbarerer Wohnungen nannte er die Weiterführung und Zweckbindung der Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung. Diese sollten vor dem Hintergrund des Flüchtlingszustroms auf mindestens das doppelte erhöht und über das Jahr 2019 hinaus bereitgestellt werden. Auch müssen verfügbare oder brachliegende Flächen vor allem im innerstädtischen Bereich schneller und in größerem Umfang als bisher bereitgestellt werden.