Seit 1. Januar gilt nicht nur ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, sondern auch ein erhöhtes Haftungsrisiko für Hausverwaltungen im Rahmen des Mindestlohngesetzes. Die noch im Gesetzesentwurf vorgesehene Möglichkeit zum Haftungsausschluss wurde in letzter Sekunde durch eine verschuldensunabhängige Generalunternehmerhaftung ersetzt. Nach dem Gesetz haftet der Verwalter damit nicht nur für eigenes Personal, sondern auch für Arbeitskräfte externer Firmen, die er zur Erfüllung seiner Pflichten beauftragt. Dies gilt für Mietverwalter ebenso wie für WEG-Verwalter. Nicht gewerblich handelnde Verwalter sind davon ausgenommen.
Offen hingegen ist die Haftungsfrage bei der Beauftragung von Firmen zur Umsetzung von WEG-Beschlüssen. Der DDIV vertritt die Auffassung, dass Verwalter dann nicht als Auftraggeber im Sinne des Gesetzes handeln, da sie sich nicht zur Erfüllung eigener Pflicht eines Dritten bedienen, sondern lediglich zur Umsetzung des WEG-Beschlusses. Um das noch zweifelhafte Haftungsrisiko zu minimieren, rät der DDIV Verwaltungen, Werk- oder Dienstleistungsfirmen sorgfältig auszuwählen und Seriosität sowie Angebote eindringlich zu prüfen. Zugleich sollte bereits bei Vertragsgestaltung auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet und eine Freistellungsklausel zur Sicherung von Regressmöglichkeiten vereinbart werden.
Dokumentationspflicht führt zu Bürokratielawine
Der DDIV kritisiert darüber hinaus die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten von Mitarbeitern, die als Minijobber oder geringfügig Beschäftigte tätig sind. Der vorgeschriebene wöchentliche Arbeitszeitnachweis führt zu einem erheblichen Mehraufwand und sollte durch den Gesetzgeber nachgebessert werden. Für Verwaltungen ist die Aufzeichnungspflicht ein bürokratisches Ungetüm, das zu Mehraufwand und steigenden Kosten führt. Durch geänderte Haftungsrisiken kommen zudem Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang auf die Branche zu." so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Wie Hausverwaltungen der Aufzeichnungspflicht gesetzeskonform nachkommen und das Haftungsrisiko für ihr Unternehmen minimieren können, dokumentiert eine neue Handlungsempfehlung des DDIV, die der Verband für die Mitgliedsunternehmen seiner Landesverbände erstellt hat. Neben Hinweisen zu Haftungsfragen sind Formulierungsvorschläge u. a. für eine Freizeichnungsklausel sowie ein Muster zur Arbeitszeitaufzeichnung enthalten. Abrufbar ist diese über die DDIV-Landesverbände und im DDIV-Intranet.