Pressemitteilung

DDIV: Wiedereinführung des Meisterbriefs ist falsche Klientelpolitik

Spitzenverband kritisiert Forderung des Bundesrats nach Meisterbrief für weitere Handwerksberufe

Der Bundesrat fordert heute, in einigen Handwerksberufen die Pflicht zum Meisterbrief wieder einzuführen. So sollen Ausbildung von Fachkräften und Attraktivität von Handwerksberufen gestärkt werden. Mit Blick auf die Bestrebungen der Europäischen Union ist dies eine Rolle rückwärts. Zudem wird damit neuer Bürokratie Tür und Tor geöffnet. Viel wichtiger für Millionen von Verbrauchern wäre die Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter. Den hatten Bundesrat und Bundestag aber erst kürzlich abgelehnt – u.a. wegen zu hoher Bürokratie.

„Die Meisterpflicht für Fliesenleger wieder einzuführen, während Immobilienverwalter weiterhin ohne tatsächlichen Nachweis ihrer Qualifikation tätig sein dürfen, ist eine falsche Klientelpolitik. Für die vielen Millionen Wohnungseigentümer und Mieter in Deutschland wäre der Sachkundenachweis von weitaus größerer Relevanz. An diese Bürger muss die Politik denken”, erläutert der DDIV-Geschäftsführer. Daher engagiert sich der DDIV seit Jahren für einen entsprechenden Nachweis der Qualifikation von Immobilienverwaltern. „Die Koalition hat etliche Maßnahmen zum Erwerb von Wohneigentum wie das Baukindergeld beschlossen. Deswegen ist es umso wichtiger, auch die Werterhaltung und -steigerung sowie den Verbraucherschutz durch Immobilienverwaltungen im Blick zu behalten. Denn was hilft ein Fliesenleger-Meister, wenn die Immobilie nicht sachgerecht verwaltet wird?”

Deutschlandweit gibt es neun Millionen Eigentumswohnungen, wovon fünf Millionen vermietet werden. Hinzukommen weitere neun Millionen vermietete Wohnungen in Gebäuden privater Eigentümer. Diese rund 18 Millionen Wohnungen werden zu einem großen Teil von Immobilienverwaltungen treuhänderisch verwaltet. Für die Eigentümer ist das Immobilieneigentum in vielen Fällen die einzige große Lebensanschaffung, Teil der Altersvorsorge und persönlicher Lebensmittelpunkt. Dieses Vermögen zu erhalten, zu modernisieren und an die Bedürfnisse der Bewohner anzupassen, ist Aufgabe von Immobilienverwalterinnen und -verwaltern.

Trotz dieser enormen Verantwortung fehlt es in der Praxis nach wie vor an einer wirksamen Zulassungsbeschränkung für diese Tätigkeit. Die Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode lediglich eine weitgehend wirkungslose Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden in drei Jahren (!) beschlossen. Dadurch werden die erheblichen Defizite am Markt nicht behoben. Die Schäden, die Eigentümern, Mietern und auch der Branche selbst durch fehlerhafte Verwaltung entstehen, können mit mindestens 200 Millionen Euro jährlich beziffert werden, so Berechnungen des DDIV und des Deutschen Mieterbunds. Zusätzlich werden jedes Jahr knapp 240.000 Verfahren zur Wohnungsmiet- und -eigentumsfragen vor deutschen Gerichten verhandelt – das entspricht etwa einem Viertel aller Verfahren.