Vor einem Jahr legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen 16-seitigen Referentenentwurf zur Einführung von Berufszugangsregelungen für Immobilienverwalter vor und machte sich daran den Koalitionsvertrag umzusetzen. Seitdem liegt das Verfahren auf Eis. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) mahnte in den vergangenen Monaten immer wieder an, das Verfahren fortzusetzen und ins Parlament einzubringen. Wiederholt wurde das Verfahren geschoben. Nun heißt es, nach der parlamentarischen Sommerpause soll es zum Abschluss kommen.
Die Verschleppung des Gesetzentwurfs ist nicht mehr nachvollziehbar. Seit vielen Monaten schiebt und bremst das Bundeswirtschaftsministerium die Umsetzung des Entwurfes, obwohl die Fachpolitiker der Regierungskoalition auf eine Umsetzung drängen. Weder Personalmangel noch andere Gesetzgebungsverfahren können weiter als Erklärung dienen″, kommentiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), das nunmehr einjährige traurige Jubiläum des Entwurfs. Es ist unverantwortlich wie die Bundesregierung Millionen Eigentümer und Mieter, um ihren Anspruch auf eine rechtssichere, qualifizierte und zukunftsorientierte Immobilienverwaltung und damit auch ihres Vermögens und ihrer Altersvorsorge bringt″, kritisiert Kaßler. Die Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens ist umso unverständlicher, da sich die Anzahl der Gerichtsverfahren im Wohnungseigentumsrecht in den letzten acht Jahren um fast 40 Prozent erhöht hat. So nahm die BGH-Rechtsprechung nach der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2007 um das Sechsfache zu. Rund 23 Prozent aller Zivilprozesse in Deutschland entfallen mittlerweile auf Wohnraummietsachen. Dies entspricht mehr als 260.000 Verfahren jährlich.
In den vergangenen Monaten mahnte der DDIV auch im Schulterschluss mit Haus & Grund Deutschland und dem Deutschen Mieterbund immer wieder an, den Koalitionsvertrag umzusetzen und die Berufszulassungsregelungen für Verwalter von Wohneigentum sowie Mietverwalter einzuführen. Auch die Verschiebung des Entwurfes mit der Begründung des BMWi den neu angesetzten Erfüllungsaufwand durch den Normenkontrollrat zu prüfen und zu berücksichtigen, greift ins Leere. Eine bis zu siebzigfache Erhöhung der zusätzlichen Kosten für Behörden und Wirtschaft gegenüber den Aussagen im Referentenentwurf ist nicht nachvollziehbar. Hier kommt es zu einer unsäglichen Vermischung. Nur weil die Anzahl der Makler in den Berechnungen des Normenkontrollrates von 20.000 auf 35.000 erhöht wurde, gibt es keinen größeren Erfüllungsaufwand für Immobilienverwaltungen. Dieser ist unverändert gering, insbesondere vor dem Hintergrund der Alte-Hasen-Regelung. Auch die mögliche Einbindung des Mietverwalters bringt keine exorbitant hohen Zusatzkosten″, so Kaßler.
Schriftlich liegt dem DDIV vor, dass nunmehr nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 18/8558) der Gesetzgebungsprozess wieder in Gang kommen soll. Dies soll wohl nach der Sommerpause des Deutschen Bundestages der Fall sein.
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