Pressemitteilung

Immobilienverwalter übernehmen zusätzlich Verantwortung: Selbstverpflichtung zur erhöhten Weiterbildung mit überwältigender Mehrheit beschlossen

Mitgliedsunternehmen verdoppeln gesetzlich geforderte Weiterbildungspflicht

Die 34. Delegiertenversammlung des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hat heute beschlossen, die gesetzlich geforderte Weiterbildungspflicht mehr als zu verdoppeln. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung zu einer Weiterbildung von 15 Stunden pro Jahr etabliert der Verband ein weiteres Qualitätskriterium der Mitgliedschaft. Der Gesetzgeber sieht 20 Stunden verpflichtende Weiterbildung in drei Jahren vor. Die Mitgliedsunternehmen erbringen künftig 45 Stunden Weiterbildung in diesem Zeitraum.

„Wir sind uns der großen Verantwortung für unsere Branche, aber auch für Eigentümer und Mieter bewusst. Deshalb haben die Delegierten mit überwältigender Mehrheit beschlossen, die Weiterbildungspflicht freiwillig mehr als zu verdoppeln. Statt 20 Stunden wollen unsere 2.600 Mitgliedsunternehmen nun mindestens 45 Stunden an Weiterbildung pro Objektbetreuer in drei Jahren erbringen”, freut sich DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler.

Die Zulassungsvoraussetzungen für Immobilienverwaltungen kritisiert der DDIV seit der Verabschiedung als nicht weitreichend genug. Zum einen fehlt der wichtige Sachkundenachweis, zum anderen greifen 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren viel zu kurz. Deswegen hat sich der Verband zu einer freiwilligen Ausweitung der Weiterbildungspflicht auf 15 Stunden pro Jahr entschieden.

„Jammern hilft nicht. Bis zu einer Änderung des Gesetzes müssen wir Wohnungseigentümern zeigen, dass sie dennoch bei unseren Mitgliedsunternehmen professionell verwaltet werden”, so Heckeler. „Ich kann nur an jede verantwortungsvolle Immobilienverwaltung appellieren, Mitglied in den DDIV-Landesverbänden zu werden. Bereits seit Jahren setzen wir Standards, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung ist ein weiteres Qualitätsmerkmal, mit dem sich die Mitgliedsunternehmen positiv von Wettbewerbern abheben.”

Sylvia Pruß neues Präsidiumsmitglied

Die 34. Delegiertenversammlung wählte zudem einstimmig die bisherige Verbandsratsvorsitzende Sylvia Pruß neu in das DDIV-Präsidium. Pruß ist Inhaberin einer in Straußberg bei Berlin ansässigen Immobilienverwaltung, die rund 3.000 Wohneinheiten betreut, und seit 2008 Vorstandsvorsitzende des Verbands der Immobilienverwalter Berlin-Brandenburg. Die nächsten turnusmäßigen Neuwahlen des DDIV-Präsidiums finden im 3. Quartal 2021 statt.

Wolfgang Mattern neuer Verbandsratsvorsitzender

Zum neuen Verbandsratsvorsitzenden wurde Wolfgang Mattern gewählt. Wolfgang Mattern ist mit seiner Kanzlei Mattern & Collegen als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Steuerrecht und zudem als Wirtschaftsmediator tätig. Seit 1990 ist er geschäftsführender Vorstand des Verbands der Immobilienverwalter Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern und vertritt den Landesverband seit 2006 im Verbandsrat.

Neuer stellvertretender Vorsitzender des Verbandsrates ist Andre Jahns. Der Inhaber und Geschäftsführer einer in Wolfenbüttel und Gifhorn ansässigen Immobilienverwaltung, die rund 5.500 Wohneinheiten betreut, ist seit 2016 im Vorstand des Verbands der Immobilienverwalter Niedersachsen/Bremen sowie im DDIV-Verbandsrat aktiv.

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