Pressemitteilung

VDIV Deutschland stellt Tipps zur Gestaltung von Online-Eigentümerversammlungen zur Verfügung

Um die jährliche Eigentümerversammlung nicht wegen der Corona-Pandemie absagen oder verschieben zu müssen, setzen etliche WEG-Verwaltungen auf Online-Versammlungen. Nach der derzeit bestehenden Gesetzeslage ist es dafür zwingend notwendig, dass die Eigentümer ihr Stimmrecht entweder persönlich ausüben oder per Vollmacht übertragen – etwa auf die Verwaltung. Darauf weist der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) hin. Wie auch bei der Präsenzveranstaltung gilt, dass mehr als 50 Prozent der Miteigentumsanteile vertreten sein müssen, um beschlussfähig zu sein.

„Die Praxis zeigt: Die Mehrheit der Teilnehmer war von dieser neuen Form der digitalen Versammlungsführung nach den ersten Einsätzen begeistert”, betont VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler. Seiner Einschätzung nach wird sich die Online-Versammlung langfristig zur Meinungsbildung durchsetzen.

Für seine 3.000 Mitgliedsunternehmen hat der VDIV Deutschland einen mehrseitigen Flyer mit zahlreichen Praxistipps rund um Online-Versammlungen zusammengestellt. Mitglieder der Landesverbände können den Flyer im Intranet des VDIV Deutschland herunterladen. Für Eigentümer ist er dann bei den Verwaltungen erhältlich.