Initiative des DDIV zeigt Wirkung
Mit dem neuen Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zu den Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem FATCA-Abkommen, wurden nun jegliche Konten von Wohnungseigentümergemeinschaften von den Meldepflichten ausgenommen. Dies geht vor allem auf die Initiative des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) zurück.
Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist Teil eines Gesetzes der Vereinigten Staaten von Amerika, das Steuerhinterziehung von US-Bürgern verhindern soll. Die Bundesrepublik Deutschland und die USA haben sich demnach darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch eine effektive Besteuerung ihrer jeweiligen Bürger sicherzustellen. Demnach müssen in Deutschland Personen hinsichtlich ihrer US-Steuerpflicht eindeutig identifiziert werden. Bereits der Verdacht, dass eine Person steuerpflichtig in den USA sein könnte, soll für Finanzinstitute die Pflicht auslösen, dieser Vermutung nachzugehen.
Das Bundesministerium für Finanzen hatte Ende 2015 in einem Entwurfsschreiben Rücklagenkonten von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Treuhandkonten und Mietkautionskonten von den Meldepflichten nach FATCA ausgenommen. Allerdings gab es keine Aussagen bezüglich WEG-Kontokorrentkonten, offenen WEG-Fremdkonten und Objektkonten. In der Vergangenheit wurden Immobilienverwaltungsunternehmen bereits dazu aufgefordert, eine Selbstauskunft für jedes einzelne Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft einzuholen. Eine Überprüfung aller Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auf eine US-amerikanische Staatsbürgerschaft hätte einen nicht zumutbaren zeitlichen und bürokratischen Aufwand für die WEG und den Verwalter dargestellt, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des DDIV.
Der DDIV suchte daher mit den zuständigen Stellen im Bundesfinanzministerium das Gespräch und drängte auf eine generelle Ausnahmeregelung für alle WEG-Konten. Dieser Bitte wurde mit dem nunmehr veröffentlichten Anwendungsschreiben entsprochen. Sämtliche WEG-Konten sind daher zukünftig vom automatischen Datenaustausch nach FATCA ausgenommen.
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