Pressemitteilung

Wohngipfel 2018: DDIV drängt auf umfassende WEG-Reform für mehr Verbraucherschutz

WEG-Novelle muss Chefsache sein, um Potenziale für Wohnungsmarkt zu nutzen

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) fordert  Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley anlässlich des heutigen Wohngipfels auf, die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in ihrem Ministerium zur Chefsache zu machen. Der Spitzenverband der Immobilienverwalter betont zudem, dass der Immobilienerwerb den Mietwohnungsmarkt entlasten kann – doch dafür braucht es mehr Verbraucherschutz und damit eine umfassende WEG-Novelle.

„Neue Mietwohnungen zu bauen reicht nicht aus, damit das Wohnen bezahlbar bleibt”, sagte DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler anlässlich des heutigen Wohngipfels im Bundeskanzleramt. „Es braucht auch mehr Wohnungseigentum. Doch hier wird es nur dann signifikante Fortschritte geben, wenn neben verschiedenen finanziellen Förderinstrumenten endlich für mehr Verbraucherschutz gesorgt wird. Dabei führt kein Weg an einer umfassenden WEG-Reform vorbei.”

Der DDIV begrüßt zwar die vor kurzem gegründete Bund-Länder-Arbeitsgruppe, warnt aber, dass die vorliegenden Entwürfe zur WEG-Novelle keinesfalls ausreichen, um Vermögensschutz und Rechtssicherheit zu bieten. Der DDIV hatte bereits 2016 in einer zum WEG einberufenen DenkWERKSTATT Anpassungsbedarf bei über einem Drittel der Paragrafen festgestellt. „Wir erwarten insbesondere auch von der Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley, dass die WEG-Reform in ihrem Haus zur Chefsache wird”, fordert Heckeler.

Dringlichkeit besteht auch beim Sachkundenachweise für Wohnimmobilienverwalter. Zwar haben die über 2.600 Mitgliedsunternehmen der DDIV-Landesverbände kürzlich eine freiwillige Selbstverpflichtung zu 45 Stunden Weiterbildung in drei Jahren beschlossen – der Gesetzgeber schreibt lediglich 20 Stunden im selben Zeitraum vor. Doch auch diese Ausweitung reicht langfristig nicht aus. „Wenn die Regierung den Neubau vorantreiben will und Wohnungseigentum fördert, bedarf es auch einer treuhänderischen Verwaltung, die ihre Sachkunde nachweisen muss. Deswegen ist es unverzichtbar diese Reform auch dafür zu nutzen, endlich echte Zulassungsbeschränkungen zu schaffen – und damit reelle Sachkunde zum Schutz der Millionen Verbraucher hierzulande.”

Die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, zu deren Mitgliedern der DDIV gehört, übergab im Rahmen des Wohngipfels Handlungsempfehlungen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland an Länder und Kommunen. Auch hier wird die Notwendigkeit der WEG-Reform hervorgehoben, um eine sinnvolle Förderung von Wohnungseigentum zu gewährleisten.