21.04.2015 Ausgabe: 3/2015

10 Tipps für den Einkauf von Strom und Gas

Der richtige Energieversorger, marktkonforme Preise, Vertragsgestaltung, Abrechnung, bedarfsgerechter Service – worauf ist zu achten? Das raten die Partner-Unternehmen des DDIV: die Premiumpartner EKB Energiekostenberatung GmbH und MVV Energie AG sowie der Kooperationspartner RhönEnergie Fulda GmbH.

1.Die Handlungsvollmacht

Klären Sie mit der WEG im Vorfeld die Vertretungsvollmachten und in welchem Umfang und mit welchen Laufzeiten Verträge unterzeichnet werden dürfen. So können Sie kurzfristig auf die sich immer wieder ergebenden Markt-Chancen reagieren.

2. Die Angebotsanfrage

Treffen Sie eine Vorauswahl in Frage kommender Lieferanten, Preismodelle, Services und Laufzeiten. Achten Sie insbesondere auf die Servicequalität und die Betreuung der Anbieter. Eine Spezialisierung mit entsprechenden Angeboten für die Wohnungswirtschaft ist von Vorteil. Je genauer die Informationen sind, die Sie einem möglichen Versorger liefern, desto passgenauer und belastbarer wird das Angebot sein – und umso sicherer die Budgetplanung. Auf jeden Fall sollten Sie neben dem Jahresverbrauch auch Anzahl und Anschrift der zu beliefernden Objekte nennen. Dazu sind der geschätzte Jahresverbrauch (anhand der Vorjahresrechnung) und der gewünschte Abrechnungsturnus wichtig, bei größeren Verbrauchsstellen auch der Lastgang. Kommt es dann zum Versorgerwechsel, benötigt der neue Versorger darüber hinaus die Zählernummer oder Zählpunktbezeichnung.

3. Der Angebotsvergleich

Vergleichen Sie die Jahreskosten. Nur so sind die Konditionen objektiv zu beurteilen. Unterschiedliche Preismodelle (Grundpreise, Boni etc.) können irreführend sein. Für den Verwalter ist wichtig, dass im Angebot des Versorgers die Kostenbestandteile so detailliert wie möglich dargestellt werden. Das erleichtert den Vergleich. Tarife, die lediglich einen Arbeits- und einen Grundpreis enthalten, sind häufig intransparent und für die Eigentümer nicht gut nachvollziehbar. Detailkenntnis bei den Kosten – wie beispielsweise die Darstellung von Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben – erspart mögliche Erklärungsnöte gegenüber den Eigentümern.

4. Die Vertragsgestaltung

Ein häufiger Fehler bei Energielieferverträgen ist, dass der Verwalter als Kunde oder Leistungsempfänger ausgewiesen wird. Vertragspartner des Versorgers ist jedoch der Eigentümer oder die WEG. Der Verwalter handelt lediglich in Vollmacht und fungiert als Rechnungsempfänger. Das muss im Vertrag auch so festgehalten sein, damit Sie als Verwalter nicht für mögliche Zahlungsausfälle haftbar gemacht werden können.

5. Der Vertragspartner

Es zahlt sich aus, beim Energieeinkauf Optionen zu haben, um kurzfristige Chancen mitzunehmen. Im Idealfall wird dieser Kurzfrist-Einkauf mit einer langfristigen Komponente kombiniert. Strukturierte Beschaffung sorgt darüber hinaus für eine Risikostreuung durch Käufe zu mehreren Zeitpunkten und vermeidet Preisspitzen. Ein Versorger sollte ebenso die Option auf grüne Energie bieten und nah an den Energiemärkten sein, um Chancen auf gute Preise weitergeben zu können.

6. Vertragsanpassungen

Professionelles Energiekostenmanagement zielt darauf ab, flexibel auf Änderungen im Portfolio reagieren zu können und bietet Möglichkeiten, Verträge zu bündeln und Laufzeiten zu synchronisieren. So sind Einsparpotenziale leichter zu erschließen. In Zeiten besonders niedriger Energiepreise, die von der European Energy Exchange (siehe Seite 26) tagesaktuell ausgegeben werden, kann es sich lohnen, laufende Festpreisverträge mit dem Energielieferanten vorzeitig zu den günstigeren Konditionen zu verlängern.

7. Die Abrechnung

Ähnlich wie beim Vertrag kommt es bei der Rechnung formal darauf an, dass sie korrekt ausgestellt ist. Als Leistungsempfänger (Vertragspartner) muss immer der Eigentümer und seine Hauptadresse eingetragen werden. In der Rechnungsanschrift ist richtigerweise der Verwalter aufzuführen. Möglich ist auch eine Kombination der Firmierung des Eigentümers, vertreten durch den Verwalter, und dessen Anschrift. Die Rechnung muss zudem den gesetzlichen Vorgaben zur Transparenz entsprechen. Zeitgemäß ist ferner eine elektronische Rechnungsstellung, die erheblichen Aufwand erspart.

8. Persönliche Betreuung

Der günstigste Anbieter ist bekanntlich nicht immer der beste. Persönliche Ansprechpartner, die kompetent betreuen, können im Tagesgeschäft vieles erleichtern. Bestenfalls hat man es stets mit ein und derselben Person zu tun, die für Fragen, Verträge und operative Angelegenheiten zuständig ist.

9. Bedarfsgerechter Service

Die Jahresabrechnungen für Energielieferungen des Versorgers sollten dem Turnus der Betriebskostenabrechnung angepasst werden können, damit sie rechtzeitig vorliegen. Ein rund um die Uhr verfügbares Online-Portal, in dem Rechnungen, Verbräuche und Stammdaten einsehbar sind, ist von Vorteil.

10. Outsourcing

Es kann sich lohnen, das komplette Energiekostenmanagement in
professionelle Hände zu geben. Die Marktkenntnis und Erfahrung versierter Berater führt in der Regel zur Optimierung der Versorgung mit Strom und Gas. Aufwändige Angebotsrecherchen, Ausschreibungen, Vertragsverhandlungen und eventuelle Anbieterwechsel werden so kompetent und zuverlässig erledigt, Preisvorteile durch Großabnehmerkonditionen weitergereicht.

Fotos: © Jiri Hera / Shutterstock.com


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