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Um eine energetische Sanierung voranzutreiben, sollten Sie eine detaillierte Bestandsaufnahme durchführen, einen Maßnahmenplan entwickeln, eine Finanzierungslösung vorschlagen, die Eigentümer informieren, eine Eigentümerversammlung einberufen, eine Beschlussfassung zur Umsetzung erreichen und die Maßnahmen professionell umsetzen sowie nachhaltig wirken lassen.
Bei der Planung und Durchführung einer energetischen Sanierung ist es wichtig, das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass mittel- und langfristig alle gesetzlichen Vorgaben etwa im Hinblick auf die Heiztechnik eingehalten werden und ggfs. von Förderprogrammen profitiert werden kann.
Durch gründliche Planung und die Nutzung verfügbarer Fördergelder, können Sie den Finanzierungsbedarf für die energetische Sanierung effektiv ermitteln und eine solide Grundlage für die Umsetzung schaffen.
Erstellen Sie eine Liste der geplanten Maßnahmen, schätzen Sie die Kosten, prüfen Sie Fördermöglichkeiten, Sonderumlagen sowie Rücklagen und fassen Sie passende Finanzierungsoptionen ins Auge.
Um den Sanierungsbedarf in einem Mehrfamilienhaus festzustellen, kann es sinnvoll sein, einen Fachmann für energetische Sanierung hinzuzuziehen, denn eine energetische Beratung bietet nicht nur wertvolle Einsichten und Expertenwissen, sondern auch eine Grundlage für fundierte Entscheidungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und somit zur Reduzierung der Betriebskosten und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Prüfen und nutzen Sie verfügbare Förderprogramme, um Ihre energetische Sanierung finanziell bestmöglich unterstützen zu lassen. Durch die Nutzung von Fördermitteln der KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie die Kosten der energetischen Sanierung erheblich reduzieren und gleichzeitig zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.
Holen Sie vor der Eigentümerversammlung verschiedene Finanzierungsangebote von Banken ein, damit der Beschlussfassung nichts im Wege steht. Um Zeit zu sparen, empfiehlt sich eine digitale Anfragestrecke zu nutzen, die komplett papierlos funktioniert.
Vergleichen Sie die Konditionen vorliegender Finanzierungsangebote und prüfen Sie die Laufzeiten dahingehend, was sich die Eigentümer monatlich leisten können oder wollen. Es empfiehlt sich, auf Finanzinstitute zurückzugreifen, die sich auf Darlehen für Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert haben, etwa die Hausbank München eG.
Um die Zeit bis zur Auszahlung von Fördermitteln zu überbrücken, können Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, ggf. vorhandene Rücklagen zu nutzen, oder Sie entscheiden sich für eine Zwischenfinanzierung der Zuschüsse, beispielsweise von der Hausbank München eG.
Grundlage der Darlehensbeantragung im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein bestandskräftiger Beschluss dazu. Er muss die Bevollmächtigung des Verwalters zur Darlehensaufnahme und die Festlegung der Darlehensrückzahlung über den Wirtschaftsplan beinhalten, zudem, welche Maßnahme zu finanzieren ist und wie viel Eigenkapital in Form von Rücklagen und Sonderumlagen eingesetzt werden soll. Die Hausbank München eG stellt hierfür einen Musterbeschluss bereit.
Für die Darlehensbeantragung sind einige Unterlagen, Nachweise und Informationen erforderlich. Die Hausbank München eG stellt Checklisten für die zu beschaffenden Unterlagen zur Verfügung, damit bei der Bearbeitung keine unnötigen Verzögerungen durch Rückfragen entstehen.
Abteilungsleiter Immobilienwirtschaftlicher Vertrieb,
Hausbank München eG
www.hausbank.de