19.07.2018 Ausgabe: 5/2018

8 gute Gründe für die Zusammenarbeit mit Architekten

Haus- und Immobilienverwalter sind ebenso wie Architekten ­Sachwalter ihrer Auftrag­geber. Sie führen also nicht nur ­Anweisungen aus, sondern ­handeln eigenverantwortlich und ­umfassend im Interesse ihrer jeweiligen Auftraggeber. Und sie sind erste Ansprech­partner von Eigentümergemeinschaften bei ­anstehenden Baumaßnahmen und Sanierungen. ­Deshalb spricht vieles für die Kooperation von Architekt und Hausverwaltung.

1. Qualifizierte Planung

Gerade in der Zusammenarbeit von ­Architekten und Verwaltern geht es um viel mehr, als um die Erfüllung einer reinen Planungs- und Bauaufgabe. Der Verwalter vertritt als „principle agent“ lediglich die Interessen Dritter, ist also in seiner Funktion nicht der eigentliche Bauherr. Und diese „Dritten“ haben oftmals alles andere als übereinstimmende Interessen, die jedoch so gebündelt werden müssen, dass daraus ein umsetzbarer Planungs- und Bauauftrag erfolgen kann. Hier beraten Architekten unabhängig und qualifiziert, zeigen vielfältige gestalterische und funktionale Lösungsmöglichkeiten auf und ermitteln so den größten gemeinsamen Nenner der vielen „Bauherren“.

2. Moderation & ­Mediation

Für Verwalter ist es von Vorteil, wenn ­Architekten eine Eigentümergemeinschaft beraten, die oft unterschiedlichen Wünsche und Vorstellungen sammeln und in ein umsetzbares Konzept fließen lassen. Die Moderations- bis Mediationsrolle des Architekten ist dabei nicht zu unterschätzen und kann den Verwalter maßgeblich entlasten. Als ­Interessenvertreter der Eigentümer kann er Fragen stellen, Anregungen geben und Bewertungen vornehmen, ohne Gefahr zu laufen, als im eigenen Interesse handelnd ­wahrgenommen zu werden.

3. Sachgerechte ­Ausschreibung

Der freie Architekt ist als unabhängiger Berater, frei von Unternehmens-, Lieferanten- und Bankinteressen. Er holt unterschiedliche Angebote für ein Gewerk ein, vergleicht diese und erstellt auf dieser Basis Leistungsverzeichnisse.

4. Transparenz

Der Architekt schafft durch seine Neutralität eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Eigentümergemeinschaft und Verwaltung. Beide können dabei sicher sein, dass der Architekt seine ganze Erfahrung und seine Kenntnisse im Sinne der Eigentümer einbringt. Oft offen ausgesprochene oder auch nur versteckte Sorgen der Eigentümer, der Verwalter könne im Zusammenwirken mit den Firmen finanzielle Vorteile erzielen, werden somit von vornherein ausgeschlossen. Mit der Beauftragung eines freischaffenden Architekten entlastet sich der Verwalter also von jeglichem Verdacht, von ihm ausgewählte Firmen oder Produkte zu bevorzugen. Das schafft zusätzliches Vertrauen und gleichzeitig die Möglichkeit, die vom Architekten vorgeschlagenen Firmen unabhängig bewerten zu können.

5. Professionelle ­Koordination

Die Koordination der vielen bei einem Bauvorhaben fachlich Beteiligten ist ein entscheidender Punkt. Diese Leistung gehört zur Kernkompetenz des Architekten, der die fachlich sinnvolle Abfolge der Gewerke plant und organisiert. Dazu gehört viel Wissen, denn die bauorganisatorisch, technisch und wirtschaftlich richtige Abfolge der Gewerke ist äußerst komplex und erfordert den klaren und durchsetzungsstarken Einfluss des Architekten.

6. Ergebnisoptimierung

Im Zentrum stehen immer die Wünsche der Eigentümer. Der Architekt analysiert sie, legt hierfür bauliche Lösungsvorschläge vor und geht damit weit über die konkret formulierten Anforderungen der Eigentümer hinaus, um deren individuellen Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen. Erst wenn Entwurfs- und Ausführungsplanung in diesem Sinne erstellt sind, können Bauunternehmen ihre Bauleistungen auf die dann konkrete Ausschreibung qualifiziert anbieten. Die unabhängige Objektüberwachung bei der Bauausführung sichert zusätzlich die Ausführungsqualitäten und dient aufgrund des partnerschaftlichen Zusammenwirkens von Planungs- und Bauausführungsseite gleichermaßen dazu, im Interesse der Bauherren einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten.

7. Qualitätssicherung

Idealerweise stehen die Architekten mit der ausführlichen Bedarfsplanung ganz am Anfang des Planungs- und Bauprozesses, um diesen „auf die Schiene zu setzen“ und ihn anschließend auch zu steuern. Natürlich stehen die Planer im Idealfall auch noch ganz am Ende des Bauprozesses und begleiten den Bauherrn über die Abnahme hinaus. Das Ziel: die Qualitätssicherung, um die vielfältigen Ansprüche an ein Bauwerk und die Realitäten ­bestmöglich in Einklang zu bringen.

8. Verantwortung & ­Haftung

Der Architektenberuf ist geprägt durch hohes Berufsethos, ein streng reglementiertes Berufsrecht und umfassende Verantwortung – gespiegelt in weitreichenden Haftungstatbeständen. Das erfordert es, sowohl im Interesse des Auftraggebers als auch mit Blick auf das Allgemeinwohl zu handeln und dem Auftraggeber damit als Treuhänder umfassend zur Seite zu stehen. Für Reparaturen und Wartungsarbeiten beauftragen Architekten Handwerker, überwachen die Arbeiten und sind als Vertreter der Eigentümer auch Ansprechpartner der ausführenden Firmen. So wird für den Verwalter als Vertreter des Bauherrn die jederzeitige Einflussnahme in allen Phasen des Planens und Bauens garantiert. All dies erfordert verantwortungsbewusste Bauherrn, ­Verwalter und qualifizierte Baubeteiligte.

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Prinz, Dr. Tillman

Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer e.V.