21.06.2019 Ausgabe: 4/19

Achtung, Haftungsrisiko! Für die Wartung und Sanierung von Parksystemen gelten besondere Sicherheitsanforderungen.

Wenn es um Tiefgaragen geht, ist die Investitionsbereitschaft der Eigentümer oft eher zurückhaltend und auf das Notwendigste beschränkt. Vergessen wird dabei, dass es um die Sicherheit der Stellplatznutzer geht. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass alle Beteiligten verantwortungsbewusst handeln und die Sicherheitsanforderungen erfüllen. Preisdumping bei Wartungs- und Modernisierungsarbeiten hat – gerade in den letzten Jahren – den Sicherheitsaspekt etwas in den Hintergrund gedrängt. Das haben mittlerweile auch die zuständigen Landratsämter, Bauaufsichtsbehörden und Handwerkskammern erkannt und werden verstärkt tätig.

Auf die Qualifikation achten

Reparatur-, Wartungs- und Sanierungsarbeiten an Doppelstockgaragen dürfen ausschließlich von Meisterbetrieben des Metallhandwerks ausgeführt werden. Um finanzielle und rechtliche Risiken zu umgehen, sollte man sich vor Auftragsvergabe bei der zuständigen Handwerkskammer informieren, ob der potenzielle Auftragnehmer für die vorgesehene Aufgabe überhaupt qualifiziert ist. Die Handwerkskammern haben die Kontrolle der Handwerksbetriebe in Bezug auf die Erfüllung der  Anforderungen verstärkt. Dabei orientieren sie sich an der Stellungnahme des Bundesverbandes Metall, Essen, zur Abgrenzung von Metallarbeiten an Doppelstockgaragen vom 26.2.2019.

An Doppelstockgaragen darf nur arbeiten, wer als Metallbauer in der Handwerksrolle der regionalen Handwerkskammer eingetragen ist. Der Versuch, dies mit Einträgen im zulassungsfreien Handwerk (Gebäude­reiniger, Einbau von genormten Bauteilen) zu umgehen, ist seit diesem Jahr nicht mehr zielführend. Das gilt auch für Subunternehmer, die von Metallbaufirmen oder den Herstellern von Autoparksystemen oft mit Montage- und Wartungsarbeiten betraut werden – teils mit weitreichenden Folgen für die Sicherheit und langfristige Funktionsfähigkeit der Anlagen.

Wo besteht das Haftungsrisiko für Verwalter?

Erfüllt ein mit Arbeiten an einem Parksystem beauftragtes Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen nicht, oder wird nur repariert, was sichtbar defekt ist, gilt eine solche Anlage als unsicher und gefährlich. Die geltenden Sicherheitsanforderungen wurden weder geprüft noch umgesetzt. Auf diese Art beauftragte Arbeiten können als Schwarzarbeit eingestuft werden, und es droht die Rückabwicklung und Neuvergabe. Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Auch Wartungsarbeiten fallen in den Kernbereich des zulassungspflichtigen Metallhandwerks. Bei der Auswahl einer geeigneten Wartungsfirma muss der Auftraggeber daher die Voraussetzungen und die Eignung sorgfältig überprüfen. Doppelstockgaragen sollten einmal jährlich von einer zugelassenen Metallbaufirma gewartet werden, ältere Anlagen auch mehrmals pro Jahr.

Die Sicherheitsprüfung

Die Wartung eines Parksystems entspricht nicht der Sicherheitsprüfung. Sich in Sicherheitsfragen auf das mit der Wartung beauftragte Unternehmen zu verlassen, kann riskant sein. Zwar ist eine Wartungsfirma nicht dazu verpflichtet, die Anlage auch auf die sicherheitsrelevanten Aspekte zu prüfen. Gesetzlich ist aber geregelt, dass ein Betreiber alle geltenden Sicherheitsvorschriften kennen muss. Da die Sicherheitsprüfung für Doppelstockgaragen seit fast 20 Jahren gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben ist, stehen die Eigentümer in der alleinigen Verantwortung. Diese Eigenverantwortung wird seitdem häufig als Möglichkeit zur Kosteneinsparung genutzt. Für Eigentümer und Verwalter gilt: Die Sicherheitsprüfung ist ebenso wie die Wartung jährlich durchzuführen, bei älteren Anlagen auch öfter. Gerade in den letzten Jahren wurden die Sicherheitsvorschriften ständig verschärft, was bei vielen Anlagen eine Nachrüstung erforderlich machte. Mit der Abschaffung des Bestandsschutzes für Altanlagen müssen jetzt alle Anlagen den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen, unabhängig von ihrem Errichtungsjahr.
Die Auswahl des Prüfunternehmens will mit Bedacht getroffen sein: Es sollte praxiserfahren und auf Doppelstockgaragen spezialisiert sein, um auch gleich eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen zu können, damit diese nicht noch zusätzlich zur Sicherheitsprüfung in Auftrag gegeben  werden muss.

Was gilt für ­Instandhaltungsmaßnahmen?

Entscheidend ist die Zertifizierung nach DIN EN 1090: Neben der Meisterpflicht für Fachbetriebe sind noch weitere Kriterien bei der Auftragsvergabe zu beachten. Mit Modernisierungsaufträgen werden häufig auch unbewusst Arbeiten vergeben, die im Geltungsbereich der DIN EN 1090 liegen und eine Zertifizierung der ausführenden Firma erforderlich machen. So müssen Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Stahltragwerken seit dem 1.7.2014 ihren Betrieb und insbesondere ihre werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 durch eine notifizierte Stelle zertifizieren lassen, um die Produkte mit dem CE-Kennzeichen zu versehen und die Leistungserklärung abgeben zu können. Auch bei Reparaturen an tragenden Stahlteilen muss eine Zertifizierung der ausführenden Firma vorliegen.

Dies gilt nicht für hydraulisch betriebene Doppelstockgaragen, weil sie der Maschinenrichtlinie unterliegen. Jedoch gilt die DIN EN 1090 oft für Teilbereiche der Modernisierung. Firmen, die Metallarbeiten an hydraulischen Doppelstockgaragen ausführen, müssen auch tragende Vorrichtungen, Anbauten ersetzen, z. B. Überfahrbleche, Parkebenen, Abstützungen, Stützträger. Diese tragenden Bauteile sind kein Teil der Maschine und mit dem Gebäude fest verbunden. Sie unterliegen der DIN EN 1090 und der Bauprodukte-Verordnung. Als Verwalter muss man hier darauf achten, eine schriftliche Leistungserklärung ausgehändigt zu bekommen und dass eine CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht wird. Im Zweifel ist es für den Auftraggeber sicherer, nur nach DIN EN 1090 zertifizierte Metallbauer zu beauftragen.

Sicherheitsprüfung mit System

Vor dem Hintergrund dieser insgesamt sehr komplexen Sicherheits- und Haftungsproblematik hat die Werneburg Parksysteme GmbH ein Prüfsystem entwickelt, das alle sicherheitsrelevanten Parameter einer solchen Anlage für Prüfer vor Ort digital abrufbar und mit den geltenden technischen und rechtlichen Anforderungen vergleichbar macht.

Bereits in der Entwicklungsphase zeigten sich teils haarsträubende Ergebnisse: Nach Erfassung der technischen Daten bestehender Anlagen über die Software konnte das Sicherheitskennzeichen nur in den seltensten Fällen bei Erstprüfung erteilt werden. Das Gros der geprüften Anlagen erfüllte die geforderten Sicherheitsstandards nicht, weil sie gravierende Mängel aufwiesen, u. a. fehlende Not-Aus-Vorrichtungen, Seile als Geländer, fehlende Rohrbruchsicherungen und Sicherheitsmarkierungen im Gefahrenbereich sowie überalterte Hydraulikschläuche. Die hohe Fallzahl macht eins deutlich: Viele Doppelstockgaragen, die vor wenigen Jahren noch als sicher galten, bergen heute Haftungsrisiken für die Betreiber. Die geltenden Anforderungen an die Sicherheit sind aber für alle Anlagen ausnahmslos maßgeblich.


Roxana, Thomas Werneburg

Entwickler des DOGS® Prüfsystems für die ­Sicherheit von Doppelstockgaragen
www.doppelstockgaragen.de