30.04.2019 Ausgabe: 3/19

Alle 30 Sekunden … … kommt es in Deutschland zu einem Leitungswasserschaden. Hauptursache sind veraltete Rohrleitungen.

Mehr als eine Million Schäden an Wasserleitungen werden Jahr für Jahr den deutschen Versicherern gemeldet. Statistisch gesehen platzt alle 30 Sekunden ein Rohr, löst sich eine Dichtung oder ein Gerät wird undicht. Mehr als drei Milliarden Euro kosten solche Wasserschäden die Wohngebäude- und Hausratversicherer in Deutschland. Und die Zahl der Leitungswasserschäden dürfte weiter ansteigen, denn in Millionen Häusern stecken veraltete Rohrleitungen.


Im Idealfall haben Rohrinstallationen im Haus, wie Heizungs-, Abwasser- und Trinkwasserleitungen, eine Lebenserwartung von etwa 50 Jahren. Für die Haltbarkeit von Trinkwasserleitungen ist u. a. die Wasserqualität entscheidend. Der Handwerker muss das ideale Material ausgewählt und fachgerecht installiert haben, und die Anlage muss regelmäßig gewartet werden. In vielen Häusern ist die Lebenserwartung der Rohrleitungen viel geringer und liegt häufig unter 20 Jahren. Vor allem bei älteren Gebäuden wächst die Gefahr von Schäden.

Die Schadenursachen sind vielfältig

Die Folgen und die Kosten von Wasserschäden sind für die Betroffenen meist nur schwer abschätzbar. Die Schadenursachen sind vielfältig. Falsch verbautes Material sorgt ebenso für Wasserschäden wie mangelhafte Rohrverbindungen, kaputte oder falsche Dichtungen oder vom Eigentümer oder Mieter selbst unsachgemäß eingebaute Armaturen. Ein echter Rohrbruch ist tatsächlich nur in 21 Prozent die Schadenursache.

So wie jede technische Anlage müssen auch Rohrleitungssysteme, wie Trinkwasserleitungen, in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Doch viele Hausbesitzer schrecken wegen des hohen Aufwands und der hohen Kosten vor einer Sanierung zurück. Sie wissen, die Sanierung der Rohre wird teuer. Halten die Rohre nicht mehr dicht, ist eine Sanierung unausweichlich. Je nach Schaden kommt dafür die Wohngebäudeversicherung auf. Eigentümer sind jedoch verpflichtet, sich um ihr Rohrleitungssystem zu kümmern. Denn für die Wartung von Trinkwasserleitungen gibt es Regelungen und Normen, wann eine Inspektion und notwendige Wartungsarbeiten wie Dichtungswechsel und eine Überprüfung des Trinkwasserfilters durchgeführt werden müssen.

Prophylaxe und ­Schadensbegrenzung

Die „Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen“ (DIN EN 806 und DIN 1988) beschreiben, wie die Funktionsfähigkeit der Anlagen sichergestellt wird, damit vom Lebensmittel Trinkwasser keine Gesundheitsgefahren ausgehen. Dazu müssen beispielsweise Absperr- und Wartungsarmaturen in regelmäßigen Abständen vollständig geöffnet oder geschlossen werden. Die Bewohner der Wohnungen sollten vom Verwalter auf diese Vorgabe hingewiesen werden. Es sollten nur originale Ersatzteile verbaut werden.
Eine technische Möglichkeit, um Schäden an Trinkwasserleitungen zu begrenzen, bieten intelligente Wasserabsperrventile. Diese werden direkt an der Trinkwasser-Hauptleitung angeschlossen. Die Ventile messen die durchfließende Wassermenge und eruieren so mögliche Leitungsschäden. Wenn es beispielsweise über 24 Stunden aus der Leitung in die Wand tropft, erkennt ein solches System, dass dieses Tropfen unerwünscht ist. Zusätzlich kann ein Feuchtigkeitssensor unter der Küchenspüle oder im Bad Alarm auslösen und die Hauptleitung absperren. Der Wasseraustritt wird dadurch gestoppt und der Schaden begrenzt.
Ebenso wichtig wie die regelmäßige Wartung und Inspektion des Rohrleitungssystems ist die Vorbereitung auf den Schaden selbst. Die „Richtlinien zur Leitungswasser-Sanierung“ (VdS 3150) erklären Schritt für Schritt, was zu tun ist. Von der Feststellung des Schadens über Erstmaßnahmen und die Schadenmeldung beim Versicherer bis hin zur konkreten Behebung des Schadens. Die wichtigsten Erstmaßnahmen sind beispielsweise: Wasserzufuhr stoppen, Strom abschalten und ausgetretenes Wasser aufnehmen.  Daneben sollten alle Mitbewohner, Hausverwalter und Vermieter umgehend über den Schaden informiert werden. Die Richtlinie erklärt auch, wie die Schadenmeldung beim Versicherer erfolgen sollte und wie in enger Abstimmung zwischen Hausbesitzer, Versicherung und Handwerker der Schaden behoben ­werden kann.

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Küsel, Alexander

Leiter der Schadenverhütung Sachversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
www.gdv.de