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22.07.2022 Ausgabe: 5/2022
Ob ein Gebäude in die Jahre gekommen ist, entscheidet nicht allein der äußere Schein. Der Zahn der Zeit nagt auch im Verborgenen, in den Versorgungssträngen des Hauses – und erfordert oft ein komplexeres Vorgehen. Der Zustand der vielfältigen zentralen Versorgungsleitungen ist zu bewerten und am besten auch der in den einzelnen Wohneinheiten. Erst danach kann entschieden werden, wie weitreichend die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Rahmen einer Strangsanierung zu ertüchtigen, zu erneuern und gegebenenfalls nach heutigen Erfordernissen zu ergänzen ist.
Spätestens an diesem Punkt werden Mieter unruhig, Eigentümer vorsichtig und die Verwaltung zum Vermittler zwischen den Fronten. Fundierte General- oder Fachplanung kann hier am besten helfen, den Sanierungsbedarf im Rahmen einer Gesamtbewertung des Gebäudes zu ermitteln und mit passenden zusätzlichen Modernisierungsmaßnahmen zu verbinden. Dazu gehören auch koordinative Aufgaben in Planungsprozess, Ausschreibung und Vergabe, zudem die Überwachung der baulichen Maßnahmen und das Schnittstellenmanagement zwischen den Gewerken.
Der technische und organisatorische Rahmen einer Strangsanierung kann in drei aufeinander aufbauenden Varianten von der reinen Strangsanierung bis zur Sanierung des Gesamtgebäudes reichen. Ausschlaggebend sind einerseits der Gesamtsanie-rungsbedarf und das damit verbundene Investitionsvolumen, andererseits aber auch die Entscheidung der Verwaltung, die Sanierung im bewohnten Haus oder bei Leerstand durchzuführen. Alles in allem gilt der Grundsatz: Je besser geplant, desto geringer die Belastung.
Die reine Strangsanierung
Die reine Strangsanierung beschränkt sich auf die Erneuerung der Hauptversorgung im Sanitär-, Heizungs- und Elektrobereich in vorhandenen Versorgungsschächten des Gebäudes und endet an den Unterverteilungen jeder Wohnung. Sie kann im bewohnten Haus stattfinden und ist die preiswerteste Variante.
Die erweiterte Strangsanierung
Auch die erweiterte Strangsanierung kann im bewohnten Gebäude erfolgen. Neben der Erneuerung der Hauptversorgung werden hier auch die Wohnungen teilsaniert. Installationen und Ausstattung von Bädern und Küchen werden modernisiert, die Heizungsstränge und Heizkörper können in der gesamten Wohnung erneuert werden, mit Einschränkungen auch die Elektroinstallation und Datenverkabelung.
Die vollständige Strangsanierung
Die konsequenteste Lösung umfasst zusätzlich die vollständige Sanierung und Modernisierung aller angeschlossenen Wohnungen. Hier werden in allen Räumen die Elektroinstallation, Datenverkabelung, Türen, Fenster und Oberflächen erneuert. Balkone werden saniert oder neu angebaut. Dafür müssen mindestens alle an den jeweiligen Strang angeschlossenen Wohnungen, am besten der gesamte Aufgang leergezogen werden.
Sanierung mit und ohne Bewohner
Für die Planung und die Organisation des Bauablaufs ist eine Gebäudesanierung bei Leerstand die flexibelste Lösung, denn das Risiko von Störungen kann so deutlich reduziert werden. Bleibt das Gebäude während der Sanierung bewohnt, müssen Verwaltung und Architekt gut abgestimmt zusammenarbeiten. Gemeinsam informieren sie im Rahmen einer Begehung die Wohnungsnutzer vorab über Umfang und Zeitplan der Maßnahmen und zur Verfügung stehende Ansprechpartner. Die Verwaltung wird Mieter bei Fragen und Problemen betreuen. Das Planungsbüro übernimmt die Bauüberwachung und begleitet alle ausführenden Firmen. Beides ist zwingend notwendig, damit Mieter während der Sanierung geduldig bleiben und die Ausführenden ihren Job zügig erledigen können.
Modernisierungspakete schnüren
Es gibt gute Argumente, in der Eigentümerversammlung für einen einheitlichen Standard zu werben, wenn es im Rahmen einer Strangsanierung um Anschlüsse und die Ausstattung der Wohnungen geht. Ein hoher Standardisierungsgrad imProjekt lässt ein effizientes Zeit- und Kostenmanagement erwarten. Einigung sollte zumindest beim gleichen Standard für alle Wohnungsanschlüsse und Unterverteiler der Technischen Gebäudeausrüstung (Installation, Elektro, Medien) bestehen. Sonderwünsche können gegen Aufpreis optional erfüllt werden.
Da in Eigentümergemeinschaften die individuelle Vielfalt vorherrscht, können für den Modernisierungsgrad jeder Wohneinheit Standard-Musterpakete geschnürt werden, die so konfektioniert sind, dass verschiedene Ausbaugrade und Ausrüstungsqualitäten (von Standard bis luxuriös), Raumausstattungen und Farben (warm, kühl oder neutral) zur Verfügung stehen.
Die Gebäudehülle
Soll die energetische Sanierung der Gebäudehülle und des Daches in die Baumaßnahme mit einbezogen werden, ist dies strangweise oder pro Aufgang schwierig. Beides sollte immer in einem Stück am Gesamtgebäude erfolgen, weil sonst Probleme durch Fugenbildung an den Anschlüssen und Farb unterschiede der Bauabschnitte vorprogrammiert sind.
Hier ist besondere Expertise gefordert
Große Bedeutung kommt bei der Strangsanierung dem Brandschutz zu. Abstände der wasserführenden Medien zu Elektroanlagen müssen nach Vorschrift eingehalten bzw. baulich ermöglicht werden. In Altbauten sind die Installationsschächte eng oder gar nicht vorhanden, was eine besonders sorgfältige und kompetente Planung erfordert. Bei Abwasserinstallationen wird der Schallschutz zum relevanten Thema, und Elektroanlagen im Gebäude sollten grundsätzlich immer ganzheitlich bewertet werden, da die Sanierung einzelner Abschnitte nur bedingt zulässig ist.
Sinnvoll ist es auch abzuwägen, ob im Rahmen der Umsetzung einer Maßnahme bereits Leitungen für den Glasfaser-, Netzwerk- und Photovoltaikausbau vorinstalliert werden sollen. Ab 2023 gilt in einigen Bundesländern die Solarpflicht bei Neubau- und Sanierungsvorhaben. So lassen sich nachträgliche größere Eingriffe und damit verbundene neue Belastungen für Eigentümer und Mieter umgehen.
Die Erneuerung der Heizungsanlage wird zur Herausforderung, wenn sie neue Durchbrüche oder größere Rohrquerschnitte erfordert, die statisch relevant sind. Hier ist die enge Abstimmung der TGA- mit der Tragwerksplanung wichtig. Gutes Schnittstellenmanagement zwischen den verschiedenen Fachplanern ist das A und O jeder Strangsanierung.
Vorteile der Generalplanung
Ein Generalplaner vereint die Kompetenzen für alle aufgeführten Beratungs- und Planungsleistungen auf sich. Er kann Gesamtpakete wirtschaftlich anbieten, individuelle Wünsche integrieren und professionelles Schnittstellenmanagement garantieren. Für Verwaltungen ergeben sich daraus kurze Abstimmungswege und viel Gestaltungsspielraum gegenüber den Eigentümern, damit auch das komplexe Projekt einer Strangsanierung für alle Beteiligten zum Erfolg wird.
Leiter Kommunikation der Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Weimar www.hartung-ludwig.de