10.03.2022 Ausgabe: 2/22

Alle Wetter! - Wer kommt für Sturmschäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen auf?

Dass uns der Klimawandel immer extremere Wetterlagen beschert, spüren wir längst nicht mehr nur im Herbst. Fast ganzjährig fegen große Unwetter über Deutschland hinweg und hinterlassen Spuren teils verheerenden Ausmaßes. Sturmschäden haben inzwischen einen nicht ganz unwesentlichen Anteil an den von der Wohngebäudeversicherung gedeckten Schäden.

Doch wann spricht man eigentlich von Sturm? In Norddeutschland würde man sagen: Wenn die Schafe keine Locken mehr haben. In den Versicherungsbedingungen hingegen wird Sturm als „eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort“ definiert. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde.

Verwüstet ein Sturm nun einen Garten, wirft Bäume um oder deckt Teile des Dachs ab, ist schnelle Hilfe gefragt, denn es gilt, größere Folgeschäden zu verhindern, z. B. durch in den Dachboden eindringendes Regenwasser. Schutz vor der finanziellen Belastung einer in der Folge erforderlichen aufwendigen Sanierung bietet die Wohngebäudeversicherung.


Was deckt die Gebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung gilt grundsätzlich für das Gebäude selbst und dazugehörige Gebäudebestandteile und kleinere Nebengebäude, zum Beispiel Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Schuppen, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen. Auch bestimmtes Gebäudezubehör, welches der Instandhaltung bzw. der überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dient und wofür der Versicherungsnehmer haftet, ist mitversichert. Dies  können beispielsweise Müllboxen, Kehrmaschinen oder Leitern sein, die sich entweder im Gebäude befinden oder außen an ihm angebracht sind.

Werden neben dem Gebäude auch weitere Gegenstände wie Gartenmöbel oder Blumenkübel beschädigt, übernimmt diese Kosten die Hausratversicherung der Bewohner, denen sie gehören. Ebenso sind von Mietern eingebrachte Gegenstände über deren jeweilige Hausratversicherung abgesichert.


Wer zahlt was, wenn Bäume stürzen?
Einer der häufigsten Kostenfaktoren bei Sturmschäden ist sicherlich die Beseitigung umgestürzter Bäume. Gerade hier ist oft nicht klar, wer die Kosten dafür übernimmt. Dazu ein paar Beispiele zur Erläuterung:

Stürzt ein auf dem Grundstück einer Eigentümergemeinschaft stehender Baum infolge eines Sturms auf das eigene Grundstück und einen eigenen Gebäudebestandteil, wird die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft die Kosten für die Beseitigung des Baumes der Schäden am Gebäudebestandteil sowie ggf. die Wiederherstellung der Gartenanlage übernehmen.

Stürzt der auf demselben Grundstück stehende Baum jedoch auf das Grundstück und einen Gebäudebestandteil der Eigentümergemeinschaft und auch auf das Grundstück des Nachbarn und dessen Gebäude oder Gebäudebestandteile, übernimmt die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft die Kosten für die Behebung des Schadens am eigenen Gebäudebestandteil und die Beseitigung des Baumes bis zur Grundstücksgrenze sowie die Wiederherstellung der eigenen Gartenanlage. Die Schäden auf dem Nachbargrundstück, also Baumbeseitigung, Schäden am Gebäude oder Gebäudebestandteilen und die Wiederherstellung der Gartenanlage des Nachbarn, übernimmt dessen Gebäudeversicherung.

Das erklärt sich damit, dass es sich bei Sturmschäden um Schäden durch höhere Gewalt handelt. Hier kann in der Regel niemand für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden, weshalb auch jeder für seinen eigenen Schaden (Grundstück, Gebäude(-Bestandteile), Pkw, sonstige Gegenstände) aufkommen muss. Die Gebäudeversicherung einer Eigentümergemeinschaft übernimmt somit nur die Schäden, die ihr selbst bzw. an den ihr eigenen Gebäudebestandteilen entstanden sind. Hierzu zählen zum Beispiel auch Schäden, die durch Bäume oder Gegenstände des Nachbarn am Gebäude oder Gebäudebestandteil der WEG entstanden sind.

Stürzt nun ein auf dem Grundstück des Nachbarn stehender Baum infolge eines Sturms auf das Grundstück und das Gebäude einer Eigentümergemeinschaft, übernimmt deren Gebäudeversicherung die Kosten für die Beseitigung des Baumes auf dem eigenen Grundstück sowie die Wiederherstellung der Gartenanlage und die Behebung der Schäden am eigenen Gebäude.

Fegt ein Sturm Dachpfannen vom Gebäude einer Eigentümergemeinschaft und beschädigen Blumenkübel eines Hausbewohners, werden die Dachdeckerarbeiten von der Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft erstattet. Den Blumenkübel ersetzt die Hausratversicherung des Bewohners.

Fallen im Sturm ein auf dem Grundstück einer Eigentümergemeinschaft stehender Baum und Dachpfannen vom eigenen Gebäude auf ein vor dem Haus parkendes Auto, werden die Kosten für die Baumbeseitigung und die Arbeiten am Dach von der eigenen Gebäudeversicherunggetragen. Die Schäden am Pkw übernimmt die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters.


Unberechtigte Ansprüche Dritter abwehren
Für den Fall, dass zum Beispiel ein Nachbar der Eigentümergemeinschaft oder ein geschädigter Fahrzeughalter dennoch schriftlich Schadenersatzansprüche gegen die Gemeinschaft geltend machen, werden diese im Zweifel bei der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft eingereicht, die eine Einzelfallprüfung vornimmt.

Die Haftpflichtversicherung kann dann ggf. als „passive Rechtsschutzversicherung“ genutzt werden, um unberechtigte Ansprüche Dritter abzuwehren. Das gilt etwa bei Schäden am Hausrat von Bewohnern eines beschädigten Gebäudes. Dazu zählen i. d. R. Gegenstände, die Wohnungsnutzer bei einem Umzug mitnehmen würden bzw. Gegenstände, für die sie haften, z. B. selbst verlegte Terrassenplatten, Laminatböden, Gartenbeleuchtung etc., aber auch für Schäden auf dem Nachbargrundstück oder an dessenGebäude, für die die Versicherungen des Nachbarn aufkommen müssen, und für Schäden an sonstigen Gegenständen, für die die WEG nicht die Gefahr trägt, zumBeispiel Pkw oder Fahrräder.
 

Hesse, Christina

Bei Pantaenius verantwortlich für das Schadenmanagement und in der Entwicklung individueller Schadenabwicklungsprozesse in Zusammenarbeit mit Kunden, Sanierern und Versicherern tätig