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Mit Inkrafttreten des novellierten Wohnungseigentumsgesetzes zum 1. Dezember 2020 wird für den WEG-Verwalter ein Zertifizierungserfordernis eingeführt, dennoch gelten für die Ausübung des Berufes des Wohnimmobilienverwalters weiterhin die Voraussetzungen des § 34c Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Erlaubnis zur Berufsausübung
Wer als Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchte, muss gegenüber seiner zuständigen Behörde – in der Regel sind dies die Gewerbe- und Ordnungsämter sowie die Industrie- und Handelskammern (IHK) – seine Zuverlässigkeit nachweisen. Hierfür sind erforderlich: ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, der Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse durch Auskunftseinholung aus dem Schuldnerverzeichnis sowie über den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, mit einem Umfang von derzeit 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Bei Verstößen gegen diese Voraussetzungen drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.
Erste Drei-Jahres-Frist für Weiterbildungsnachweis endet
Der gesetzlich definierte Zeitraum von drei Jahren, innerhalb dessen 20 Stunden Fortbildung zu absolvieren sind, umfasst aktuell die Kalenderjahre 2018 bis 2020, sodass nach Ablauf dieses Jahres alle seit 2018 tätigen Wohnimmobilienverwalter auf Anforderung der zuständigen Behörde die entsprechenden Weiterbildungsnachweise vorlegen müssen. Wurde die Tätigkeit unterjährig aufgenommen, beginnt der Weiterbildungszeitraum am Anfang des entsprechenden Kalenderjahres. Die Verteilung der Stunden auf die drei Jahre ist dabei grundsätzlich dem Einzelnen freigestellt.
Die Themenkomplexe der Weiterbildung sind in der Anlage 1 zu § 15b Abs. 1 MaBV aufgezählt. Dazu gehören neben rechtlichen, kaufmännischen und technischen Grundlagen sowie der Verwaltung von Wohnungseigentums- und Mietobjekten auch Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz.
Für wen genau gilt die Weiterbildungspflicht?
Nach § 34 c Abs. 2a GewO gilt, dass alle Beschäftigten, die unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit des Wohnimmobilienverwalters mitwirken, weiterbildungspflichtig sind. Das sind alle Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben und selbstständig Kundenanliegen erledigen. Dazu gehören auch die Mitarbeiter in der Buchhaltung (Miet- und WEG-Buchhaltung), in der Objektbetreuung (Objektbetreuer, Versammlungsleiter, Teamassistenzen), in der technischen Betreuung oder Abwicklung von Versicherungsschäden sowie die Geschäftsführung von Immobilienverwaltungsbetrieben. NICHT von der Weiterbildungspflicht betroffen sind lediglich Mitarbeiter mit rein administrativen Hilfstätigkeiten wie Sekretariatsaufgaben und rein innerbetrieblichen Tätigkeiten in der Buchhaltung oder Personalabteilung.
Die Auskunfts- und Informationspflicht
Um die Auskunftspflicht gegenüber der Behörde und dem Auftraggeber fortlaufend erfüllen zu können, sind die Nachweise über durchgeführte Fortbildungen für fünf Jahre aufzubewahren, jeweils gerechnet vom Ende des Kalenderjahres, in dem die Weiterbildungsmaßnahme stattgefunden hat. Einzelnachweise für die Mitarbeiter müssen gegenüber der Behörde nicht erbracht werden. Bezüglich der Informationspflichten gegenüber den Auftraggebern sind neben den berufsspezifischen Qualifikationen die in den letzten drei Kalenderjahren absolvierten Weiterbildungen gemäß § 11 S. 1 Nr. 3, S. 2 MaBV nachzuweisen.
E-Learning: berufliche Online-Weiterbildung
Die Bedeutung fundierter Online-Weiterbildung steigt. Nicht zuletzt in Zeiten von COVID-19 braucht berufliche Weiterbildung Formate, die unabhängig vom Ort des Lernens die Erhaltung und Erweiterung der individuellen beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen ermöglichen.
Neue Online-Bibliothek des VDIV Deutschland
Zu diesem Zweck eröffnete der VDIV Deutschland mit seinen Landesverbänden vor Ablauf des ersten dreijährigen Weiterbildungszeitraums für Immobilienverwaltungen eine Online-Bibliothek – die VDIV-WBThek. Als Partner konnte die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG gewonnen werden.
Die VDIV-WBThek ist 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche erreichbar: So ist es Immobilienverwaltern jederzeit möglich, sich ortsungebunden und den individuellen fachlichen Interessen entsprechend beruflich weiterzubilden und die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten zu erwerben. Die Online-Bibliothek ergänzt so das Präsenz- und Online-Seminarangebot des VDIV Deutschland und seiner Landesverbände. Ihr Name ist eine Abkürzung, die sich zusammensetzt aus Web-Based-Trainings (WBTs), den mehrminütigen Lerneinheiten, die auf den Weiterbildungsbedarf abgestimmt sind, und Bibliothek.
Vertragsunterzeichnung: (v. l.) Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, Dr. Wolfgang Kuckertz und Ronald Perschke, Vorstandsmitglieder der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG, besiegeln die Kooperation für die VDIV-WBThek.
Berufliche Weiterbildung, überall und jederzeit
Mit jedem Abschluss eines WBTs erwerben die Nutzer der VDIV-WBThek Weiterbildungszeiten, die für die Erfüllung der Weiterbildungspflicht benötigt werden. Die WBTs sind rechtskonform gestaltet und die investierten Weiterbildungszeiten werden minutengenau dokumentiert. So haben WBThek-Nutzer jederzeit einen Überblick über die von ihnen absolvierten Fortbildungszeiten. Zum Ende des individuellen dreijährigen-Weiterbildungszeitraums erhalten sie einen Weiterbildungsnachweis, dem sowohl die erbrachten Weiterbildungszeiten als auch Weiterbildungsinhalte zu entnehmen sind. Das erleichtert es Verwaltungsunternehmen, ihrer Nachweispflicht nachzukommen. Zudem wird es im Laufe des kommenden Jahres möglich sein, absolvierte Weiterbildungszeiten, die andernorts beispielsweise über das Seminarangebot der Landesverbände erworben wurden, einzupflegen und zu dokumentieren. Damit haben Nutzer der VDIV-WBThek einen vollständigen Überblick über ihre Weiterbildungsaktivitäten.
Inhalte und Ausgestaltung der VDIV-WBThek erfüllen die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß Anlage 1 Ziffer B zu § 15b Abs. 1 MaBV an die regelmäßige Weiterbildung.
Sonderkonditionen für Mitglieder der VDIV-Landesverbände
Immobilienverwalter können sich damit sowohl über das Präsenz- und Online-Seminarangebot der VDIV-Landesverbände und des VDIV Deutschland als auch bequem vom Büro oder von zu Hause aus über die VDIV-WBThek beruflich weiterbilden. Mitglieder der VDIV-Landesverbände profitieren dabei von attraktiven Sonderkonditionen: Sie erhalten über 80 Prozent Rabatt auf den Lizenzpreis und haben zudem bis Ende des Jahres 2020 die Möglichkeit, die Online-Bibliothek für die Wohnimmobilienverwaltung kostenfrei zu testen.
Weitere Informationen stellen die Landesverbände sowie der VDIV Deutschland gerne zur Verfügung. Buchungsmöglichkeiten und weiterführende Informationen sind abrufbar unter:
www.vdiv.de/wbthek
VDIV-WBThek auf einen Blick
Die Online-Bibliothek für die Wohnimmobilienverwaltung bietet:
• zeit- und ortsungebundene berufliche Weiterbildung, die den gesetzlichen Anforderungen genügt
• minutengenaue Dokumentation der absolvierten Weiterbildungszeiten
• automatische Nachweise über die absolvierten Weiterbildungszeiten und -themen mit Ablauf des individuellen dreijährigen Zeitraums
• Sonderkonditionen für Mitglieder der VDIV-Landesverbände
Foto: © ElRoi / Shutterstock.com, Foto: VDIV Deutschland
Rechtsanwältin, Referentin Recht des VDIV Deutschland