08.12.2023 Ausgabe: vdivDIGITAL 2023/2

Am besten aus einem Guss

Was Abrechnungssysteme für E-Ladestationen in Mehrfamilienhäusern praktikabel macht

In Einfamilienhäusern sind Ladestationen schon weit verbreitet. Die nutzerbezogene Abrechnung in Mehrfamilienhäuser hingegen war bisher eine Herausforderung. Inzwischen bieten spezialisierte Anbieter Lösungen für Betreiber an, die eine reibungs­lose Abrechnung der Ladevorgänge ermöglichen. Drei Komponenten sind dabei entscheidend: der Ladepunkt, die Ladekarte und das Kundenportal.

Ladepunkte richtig planen

In Gebäuden mit mehreren Stellplätzen ist eine zentral angelegte Ladeinfrastruktur mit intelligentem Lastma­nagement erforderlich. Das Lastmanagement reduziert bei drohender Überlastung der verfügbaren Hausan-schlussleistung die Ladegeschwindigkeit der einzelnen Ladepunkte. Bereits bei Installation des ersten Ladepunkts sollte dies berücksichtigt werden, da andernfalls eine Ska-lierung der Ladeinfrastruktur ab drei bis fünf Ladepunkten nicht mehr möglich ist. Die von NWG Charging angebo­tene Lösung sieht beispielsweise vor, dass die Ladesäu­len über einen von NWG mit Strom versorgten separaten Stromzähler an das Stromnetz angeschlossen werden. Zudem hat jeder Ladepunkt einen eigenen eichrechts-konformen Stromzähler.

Vorteile systemoffener Ladekarten

Die Authentifizierung am Ladepunkt erfolgt über eine Ladekarte. Sie wird vom Ladekartenanbieter ausgegeben, um die nutzerbezogene Abrechnung zu ermöglichen. Von Vorteil ist es, wenn ein Abrechnungssystem nicht nur mit der unternehmenseigenen Ladekarte genutzt werden kann, sondern wie im Fall NWG mit mehr als 300 Ladekarten anderer Anbieter. So sind Nutzer nicht nur unabhängig vom Preismodell des jeweiligen Unternehmens, auch die Abrechnung mit dem Arbeitgeber oder der Leasinggesell-schaft wird über deren Flottenkarte einfacher.

Kundenportal und Datenschutz

Über das Kundenportal können Nutzer die Abrechnun­gen der monatlichen Grundgebühr und der Ladevor­gänge einsehen. Immobilienverwaltungen bekommen einen separaten Zugang, um sämtliche Daten zu den Ladestationen aller verwalteten Objekte zu erhalten. Das ermöglicht ein zentrales datenschutzrechts- und ESG-konformes Reporting. Des Weiteren stellt die direkte Abrechnung des Anbieters mit den Kunden sicher, dass weder die Hausverwaltung noch der Eigentümer der Gewerbesteuerpflicht unterliegt.

Fazit

Eine reibungslose, rechtssichere Abrechnung erfordert einen Betreiber, der die Anforderungen der Immobilienbranche kennt. Vorausschauende Planung ist für eine erfolgreiche Implementierung von Ladeinfrastruktur unumgänglich und sollte die oben genannten Punkte bereits ab dem ers­ten Ladepunkt im Mehrfamilienhaus berücksichtigen. Ein solcher Betrieb von Ladeinfrastruktur verursacht in Mehr­familienhäusern keinerlei Aufwand – weder für den Eigner noch für die Verwaltung oder die Nutzer.

 

Klotz, Timo

Key Account Manager

D/A/CH NWG Group

www.nwg.group/de 

Kirschenstein, Andreas

Head of Produktion

NWG Group

www.nwg.group/de