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Was Abrechnungssysteme für E-Ladestationen in Mehrfamilienhäusern praktikabel macht
In Einfamilienhäusern sind Ladestationen schon weit verbreitet. Die nutzerbezogene Abrechnung in Mehrfamilienhäuser hingegen war bisher eine Herausforderung. Inzwischen bieten spezialisierte Anbieter Lösungen für Betreiber an, die eine reibungslose Abrechnung der Ladevorgänge ermöglichen. Drei Komponenten sind dabei entscheidend: der Ladepunkt, die Ladekarte und das Kundenportal.
In Gebäuden mit mehreren Stellplätzen ist eine zentral angelegte Ladeinfrastruktur mit intelligentem Lastmanagement erforderlich. Das Lastmanagement reduziert bei drohender Überlastung der verfügbaren Hausan-schlussleistung die Ladegeschwindigkeit der einzelnen Ladepunkte. Bereits bei Installation des ersten Ladepunkts sollte dies berücksichtigt werden, da andernfalls eine Ska-lierung der Ladeinfrastruktur ab drei bis fünf Ladepunkten nicht mehr möglich ist. Die von NWG Charging angebotene Lösung sieht beispielsweise vor, dass die Ladesäulen über einen von NWG mit Strom versorgten separaten Stromzähler an das Stromnetz angeschlossen werden. Zudem hat jeder Ladepunkt einen eigenen eichrechts-konformen Stromzähler.
Die Authentifizierung am Ladepunkt erfolgt über eine Ladekarte. Sie wird vom Ladekartenanbieter ausgegeben, um die nutzerbezogene Abrechnung zu ermöglichen. Von Vorteil ist es, wenn ein Abrechnungssystem nicht nur mit der unternehmenseigenen Ladekarte genutzt werden kann, sondern wie im Fall NWG mit mehr als 300 Ladekarten anderer Anbieter. So sind Nutzer nicht nur unabhängig vom Preismodell des jeweiligen Unternehmens, auch die Abrechnung mit dem Arbeitgeber oder der Leasinggesell-schaft wird über deren Flottenkarte einfacher.
Über das Kundenportal können Nutzer die Abrechnungen der monatlichen Grundgebühr und der Ladevorgänge einsehen. Immobilienverwaltungen bekommen einen separaten Zugang, um sämtliche Daten zu den Ladestationen aller verwalteten Objekte zu erhalten. Das ermöglicht ein zentrales datenschutzrechts- und ESG-konformes Reporting. Des Weiteren stellt die direkte Abrechnung des Anbieters mit den Kunden sicher, dass weder die Hausverwaltung noch der Eigentümer der Gewerbesteuerpflicht unterliegt.
Eine reibungslose, rechtssichere Abrechnung erfordert einen Betreiber, der die Anforderungen der Immobilienbranche kennt. Vorausschauende Planung ist für eine erfolgreiche Implementierung von Ladeinfrastruktur unumgänglich und sollte die oben genannten Punkte bereits ab dem ersten Ladepunkt im Mehrfamilienhaus berücksichtigen. Ein solcher Betrieb von Ladeinfrastruktur verursacht in Mehrfamilienhäusern keinerlei Aufwand – weder für den Eigner noch für die Verwaltung oder die Nutzer.