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14.12.2020 Ausgabe: 7/2020
Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sorgt bei vielen Unternehmen der Wohnungswirtschaft für Beunruhigung: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) schlägt darin weitreichende Änderungen der Betriebskostenverordnung im Mietrecht vor. Im Kern geht es darum, dass die Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Breitbandnetzen für Mietwohnungen abgeschafft werden soll, was auch die laufenden Entgelte für die TV-Versorgung beinhaltet. Damit will der Gesetzgeber Mieter in die Lage versetzen, ihren Kabelanbieter künftig selbst bestimmen zu können oder auf Kabelfernsehen zu verzichten. Sozialverbände wiederum befürchten, dass dies für Haushalte, die Sozialleistungen beziehen, mit unzumutbaren Mehrkosten verbunden wäre. Was alle dabei völlig außer Acht lassen: Kabelfernsehen ist nicht der einzige TV-Empfangsweg.
Teil einer zukunftsfähigen Medienversorgung
Mit über 17 Millionen TV-Haushalten ist SAT-TV der führende Verbreitungsweg für Fernsehinhalte in Deutschland. Die Nutzer schätzen an Satellitenfernsehen das breite Programmangebot, die ausgezeichnete Bild- und Tonqualität (HD, 4K, Dolby) sowie die Tatsache, dass dies der einzige Empfangsweg ohne Signalkosten und Vertragsbindung ist. Vermieter hingegen assoziieren SAT-TV oft reflexartig mit Fassaden voller Satellitenschüsseln. Dabei genügt bei der modernen optischen SAT-ZF-Verkabelung auf Glasfaserbasis eine einzige zentrale SAT-Anlage zur Versorgung ganzer Quartiere oder Stadtteile. Und: Die Rechtskonformität ist anders als bei Fernsehen über Kabel ebenfalls gesichert. Denn da bei Fernsehen über Satellit keine monatlichen Grundgebühren anfallen, müssen diese auch nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Jetzt und in Zukunft Kosten sparen
Eine zeitgemäße Medienversorgung bestehend aus Internet, TV und Telefon ist auf Breitbandnetze mit High-Performance angewiesen. Schon jetzt stoßen Technologien wie (Super-) Vectoring angesichts des steigenden Bedarfs an hohen Bandbreiten an ihre Grenzen. Grund dafür sind die innerhalb des Gebäudes genutzten Kupferkabel, deren Leistungsfähigkeit materialbedingt nach oben hin begrenzt ist. Die Übertragung von Lichtsignalen über Glasfaser bietet eine vielfach schnellere und störungsfreie Datenübertragung bei nahezu unbegrenzter Bandbreite – auch über kilometerlange Distanzen. Außerdem lassen sich im Vergleich etwa 40 Prozent Materialkosten einsparen und im Netzbetrieb reduzieren sich die Energiekosten um etwa 85 Prozent. Auf diese Weise trägt Glasfaser auch mit dazu bei, CO2-Emissionen zu minimieren. Idealerweise führt die Glasfaser-Infrastruktur bis in die Wohnungen (FTTH). Die Kombination dieser offenen Glasfaser-Hausnetze mit optischem SAT-Direktempfang ergibt eine zukunftssichere Komplettlösung für die Medienversorgung im Gigabitzeitalter.
Kooperation mit Synergieeffekten
Die Vorteile des Satellitenfernsehens, also enorme Programmvielfalt bei brillanter Bild- und Tonqualität ohne Vertragsbindung und monatliche Grundgebühren, lassen sich in Kombination mit Glasfaser noch besser nutzen. Ein guter Grund für den Satellitenbetreiber ASTRA und Glasfaser-ABC, ihre Kompetenzen zu bündeln und mit überschaubaren Investitionskosten leistungsstarke und nachhaltige Übertragungswege zu schaffen – etwa für ein Neubauprojekt in Radolfzell am Bodensee. Dort wurden 50 Wohnungen mit separaten Glasfaserzuleitungen und Satellitenfernsehen für beste Bildqualität ausgestattet. Da dies den verlustfreien Transport des Satellitensignals über weite Strecken ermöglicht, ist auch die Versorgung wesentlich größerer oder höherer Wohnanlagen technisch problemlos realisierbar. Wie in der Wohnstadt Asemwald südlich von Stuttgart. Hier versorgt seit der Modernisierung eine einzige SAT-Anlage die gesamte Siedlung, insgesamt 1.137 Wohnungen.
Foto: SES
Key Account Manager ASTRA Deutschland
www.wowi.astra.de