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25.10.2019 Ausgabe: 6/2019
Wer kennt sie nicht, die Schreiben der Aufzughersteller, die darüber informieren, dass die Telekom in Kürze den analogen Telefonanschluss kappen wird, sodass das Notrufsystem für die Aufzuganlage nicht mehr funktioniert? Meist sind bereits Angebote beigelegt für die fachgerechte Umrüstung der Notrufanlage – in der Regel verbunden mit einem langjährigen Wartungsvertrag.
Nicht alle Aufzuganlagen verfügen bereits über das spätestens ab 31.12.2020 vorgeschriebene Zwei-Wege-Kommunikationssystem. Auch dann erhalten Verwaltungen häufig von den Herstellern langfristig angelegte Mietangebote – für die erstmalige Ausrüstung der Anlage mit dem nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erforderlichen Notrufsystem und die Bereitstellung der Notrufzentrale, samt einem Nachtrag zum bisherigen Wartungsvertrag.
Die Umstellung der Telefonie
Der Eindruck täuscht nicht: Die Aufzugbranche ist tatsächlich massiv in Bewegung, insbesondere seit zum 1. Juni 2015 die BetrSichV novelliert und im November 2016 noch einmal aktualisiert wurde. Mit ihrer strategischen Entscheidung, das analoge Telefonnetz auf IP-Telefonie umzustellen, tat die Telekom ihr Übriges dazu. Nun müssen bestehende Notrufsysteme an den Stand der Technik angepasst oder eben bis Ende 2020 nachgerüstet werden.
Was aber heißt es, ein Notrufsystem an den Stand der Technik anzupassen? Bestehende Aufzugnotrufsysteme sind oft an analoge Telefonanschlüsse mit hohen monatlichen Grundgebühren gebunden. Im Zuge der IP-Umstellung und der Abschaltung der analogen Telefonie im gesamten Netz der Deutschen Telekom übertragen diese Systeme eventuell keine Notrufe mehr an die entsprechenden Notrufzentralen und sind daher nicht mehr betriebsbereit. Nach den gesetzlichen Vorgaben müsste die Aufzuganlage damit außer Betrieb gesetzt werden.
Diese Gemengelage nutzen viele Serviceunternehmen der Aufzugbranche zu ihrem Vorteil: Sie koppeln die abzuschließenden Notrufverträge mit bestehenden Wartungsverträgen. Dazu schalten sie die von ihnen eingebauten Notrufsysteme i. d. R. auf ihre eigenen Notrufzentralen auf, was dem Betreiber praktisch die Möglichkeit nimmt, Anbieter für Wartung und Notbefreiung frei zu wählen, beide Leistungen zu entkoppeln und ggf. die Kosten dafür zu optimieren. Um dieser „Falle“ zu entgehen, sollten Anlagenbetreiber wie folgt vorgehen:
1. Prüfen, ob das bestehende Notrufsystem dem aktuellen Stand der Technik entspricht. (DIN EN 81-20 bzw. BetrSichV)
2. Die tatsächlichen Kosten für den Betrieb des Notrufsystems ermitteln (Miete, Bereitschaftskosten für die Aufschaltung auf eine Notrufzentrale, analoger Telefonanschluss etc.)
3. Entsprechende Angebote einholen
Unabhängig bleiben, Kosten sparen
Generell kann nur empfohlen werden, ein herstellerneutrales Notrufsystem einzusetzen. Diese Systeme können auf jede Notrufzentrale – ob Sicherheitsdienst oder Aufzugunternehmen – aufgeschaltet werden, womit man sich aus der Abhängigkeit von Aufzughersteller oder Wartungsservice befreit.
Bei der Auswahl des Systems sollte man darauf achten, schon auf eine zeitgemäße und zukunftsweisende Kommunikationstechnik zu setzen. Aktuell empfiehlt sich die Umrüstung auf Mobilfunktechnik, GSM. Im Gegensatz zu alternativ auch möglichen DSL-Anschlüssen benötigt ein Mobilfunkanschluss keinen Router und somit auch keine Notstromversorgung für den Fall, dass der Strom im Objekt einmal ausfällt.
Die Betriebskosten (Wartung und Instandhaltung) freier Notrufsysteme sind i. d. R. deutlich günstiger als die gebundenen. Zudem sind die üblichen Preisgleitklauseln der abzuschließenden Miet- und Notrufbereitstellungsverträge meist auftraggeberfreundlicher.
Wer diese Tipps befolgt, wird die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagentechnik dauerhaft um bis zu 30 Prozent reduzieren. Betreiber, also die Eigentümer, wie auch die Mieter werden das zu schätzen wissen, denn die Kosten für Miete und Betrieb eines Aufzugnotrufsystems sind umlegbar.
Foto: © Dmitry Kalinovsky / Shutterstock.com
Geschäftsführer Bayerische Immobilien Management GmbH
www.bayerische-immobilienmanagement.de