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20.05.2021 Ausgabe: 3/21
Für den Ausbau privater Ladeinfrastruktur spielt insbesondere die Wohnungswirtschaft aktuell eine große Rolle. Gesetze und Fördermöglichkeiten unterstützen das Bestreben, die Verkehrswende über den Gebäudesektor voranzubringen. Das Thema Elektromobilität ist seit einigen Jahren eines der am heißesten diskutierten in Deutschland. Im Jahr 2020 wurden bundesweit rund 194.000 Elektrofahrzeuge neu zugelassen und damit ein neuer Rekord aufgestellt. Auch Bund und Länder haben den Ausbau von Ladeinfrastruktur vorangetrieben. Prämien, Förderungen und Zuschüsse verlocken zum Kauf eines Fahrzeuges mit Elektromotor. Studien des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft zeigen, dass 65 Prozent der Deutschen es bevorzugen würden, ihr E-Auto zu Hause zu laden. Daher machen sich viele schon vor dem Autokauf Gedanken über eine eigene Lademöglichkeit zu Hause. Die Forderungen nach privater Ladeinfrastruktur richten sich nicht nur an den Gesetzgeber, sondern auch an die Wohnungswirtschaft und zwingen diese, zu handeln.
Gesetze beachten
Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland sind vor allem zwei Gesetzesneuheiten relevant: Im März 2021 wurde das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet. Es sieht vor, dass in Neubauten oder bei größeren Renovierungen alle Stellplätze mit Leerrohren für Ladeinfrastruktur ausgestattet sein müssen. Dies gilt ab fünf Stellplätzen. Ausnahmen gelten etwa, wenn die Kosten der Infrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten. Das GEIG sieht im „Quartiersansatz“ zudem Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte vor, die liegenschaftsübergreifend ganzen Wohnvierteln zur Verfügung stehen.
Auch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 erleichtert den Ausbau der Ladeinfrastruktur erheblich: Für bauliche Veränderungen wie die Installation einer Wallbox reicht die einfache Mehrheit der Eigentümergemeinschaft. Zudem haben Mieter nun das Recht auf die Einrichtung einer persönlichen Lademöglichkeit. Hierbei kann der Vermieter die Installation übernehmen, die Kosten trägt aber meistens der Nutzer. Nach Auszug müssen in Absprache die baulichen Veränderungen rückgängig gemacht werden.
Fördermittel nutzen
Der Staat unterstützt beim Ausbau von Ladeinfrastruktur finanziell. Die KfW-Bank fördert beispielsweise den Kauf und die Installation privater Ladeinfrastruktur an privat genutzten Stellplätzen in Wohngebäuden mit jeweils 900 Euro. Zudem können Verbraucher beim Neukauf eines E-Autos bis zu 9.000 Euro sparen. Grundsätzlich gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für den Kauf von E-Autos und Ladeinfrastruktur, die je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich gestaltet sind.
Professionell beraten lassen
Wenn es um das Thema Ladeinfrastruktur und Elektroinstallationen geht, sollten Wohnungsunternehmen professionelle Beratung einholen. Die Begleitung des Projektes von der Planung bis zur Umsetzung ist dabei besonders wichtig, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. Mit dem Baukastensystem Minol Drive – powered by GP JOULE CONNECT wurde ein Angebot geschaffen, das speziell auf die Anforderungen der Wohnungswirtschaft abgestimmt ist. Experten bieten Bausteine von der Beratung und (elektro-) technischen Planung über die Beschaffung und Installation der Infrastruktur vor Ort bis hin zu Betrieb, Service und Wartung sowie der Einrichtung von Sharing-Modellen. Auch die Abrechnung und der Kundenservice für die Endnutzer kommen dabei aus einer Hand.
Foto: © Elnur / Shutterstock.com
Produktmanagerin Minol Messtechnik
www.minol.de/drive