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21.07.2020 Ausgabe: 4/2020
Wie konkret hat sich die Corona-Pandemie bislang auf die Unternehmensstruktur und die verschiedenen Arbeitsbereiche von Immobilienverwaltungen ausgewirkt? Das hat der VDIV Deutschland vom 1. bis 22. April in einer Online-Umfrage erhoben, an der sich rund 1 100 Immobilienverwaltungen beteiligt haben.
Wenig Kurzarbeit und viel Homeoffice
Im Vergleich zu anderen Branchen sind Immobilienverwaltungen wenig von Kurzarbeit betroffen: 89,9 Prozent aller Verwaltungen haben für keinen ihrer Mitarbeiter Kurzarbeit angeordnet. Dank Digitalisierung haben 60 Prozent aller Immobilienverwaltungen im Zuge der Corona-Pandemie Homeoffice-Lösungen geschaffen – und sind damit offensichtlich zufrieden. Denn mehr als zwei Drittel von ihnen (68,6 Prozent) wollen diese Form der Arbeitsplatzgestaltung auch nach dem Abklingen der Pandemie beibehalten.
Anträge auf Mietstundung vor allem von gewerblichen Mietern
61,2 Prozent der Unternehmen, die in der Gewerbeverwaltung tätig sind, verzeichnen aktuell verstärkt Anfragen zu Mietstundungen durch gewerbliche Mieter. In der Wohnimmobilienverwaltung ist dieser Anteil mit 29,4 Prozent erheblich niedriger. 10,9 Prozent der Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften registrieren derzeit verstärkt Verzögerungen oder das Ausbleiben von Hausgeldzahlungen, und 19,2 Prozent erwarten Probleme bei Zins-, Tilgungs- und Rückzahlungen von Krediten.
Eingeschränkte Begehungen und Verzögerungen bei Baumaßnahmen
Die allermeisten Befragten (88,1 Prozent) haben Begehungen der von ihnen verwalteten Bestände eingeschränkt. Potenzielle Schäden können dadurch unter Umständen nicht erkannt werden – es drohen höhere Kosten in der Beseitigung. Bei der Umsetzung von Bau-, Instandhaltungs- und Sanierungsprojekten erwarten 88,9 Prozent der Befragten Verzögerungen. 44 Prozent haben festgestellt, dass Handwerksfirmen keine Notdienste oder Reparaturen mehr im gewohnten Umfang ausführen. Derzeit müssen zudem 63 Prozent der Verwaltungen einen erhöhten Aufwand bei der Einholung von Handwerkerangeboten erbringen. Hier stellt sich zudem die Frage, ob es zukünftig trotz obergerichtlicher Rechtsprechung überhaupt möglich ist, drei Angebote vorzulegen.
Online-Versammlungen als neues Format der Willensbildung
Mit 2,7 Prozent wurde bis zum Ende der Umfrage nur ein minimaler Teil der Eigentümerversammlungen wie geplant durchgeführt. Je länger die Corona-Pandemie andauert, umso größer wird die Gefahr, dass verschobene Versammlungen in diesem Jahr gar nicht mehr stattfinden können. Das zeichnet sich heute bereits in 41,8 Prozent aller Eigentümergemeinschaften ab, denn die Verwaltungen erwarten Probleme in der Terminfindung mit den Eigentümern (82,5 Prozent) sowie personelle Engpässe (48,1 Prozent).
Beschlussfassung im Umlaufverfahren
Um trotz aller Einschränkungen handlungsfähig zu sein und unaufschiebbare Entscheidungen treffen zu können, bieten sich Umlaufbeschlüsse an. Allerdings ist das im Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geforderte einstimmige Quorum aus Sicht von 94 Prozent der befragten Verwaltungen nicht praktikabel. Sie befürworten im Mittel eine Absenkung auf eine 2/3-Mehrheit. Darüber hinaus zeigt sich gerade in der aktuellen Krisensituation: Mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen können Verwalter gut auch auf geänderte Bedingungen reagieren. 85,2 Prozent der Befragten vertreten daher die Auffassung, dass diese Frist so beibehalten und nicht – wie im aktuellen Gesetzentwurf zur WEG-Reform vorgesehen – auf vier Wochen verlängert werden sollte.
Große Mehrheit für Zensus-Verschiebung
Angesichts der immensen Herausforderungen geraten Immobilienverwaltungen mit der Vorbereitung des Zensus 2021 an den Rand ihrer Kapazitäten. Drei von vier Verwaltungen (74,3 Prozent) befürworten deshalb eine Verschiebung auf das Jahr 2022, für die sich der VDIV Deutschland nachdrücklich einsetzt.
Foto: © ArTono / Shutterstock.com
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des VDIV Deutschland