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Älteren Menschen so lange wie möglich ein Leben in der gewohnten und vertrauten Umgebung zu ermöglichen, gewinnt an gesellschaftlicher Bedeutung – vor allem in Bezug auf die Sicherung von bedarfsgerechtem und komfortablem Wohnraum.
Mit zunehmendem Alter ändern sich die Bedürfnisse. Das wirkt sich auch auf die Anforderungen an die Ausstattung der Wohnung aus. Insbesondere das Bedürfnis nach persönlicher Sicherheit (Einbruch, Ausgehen bei Dunkelheit), nach Sicherheit bei körperlichen Gebrechen, nach bedarfsgerechter medizinischer Betreuung sowie nach dem Erhalt sozialer Kontakte stehen im Vordergrund. Daraus leiten sich bauliche, technische und soziale Anforderungen an die Wohnraumgestaltung und das Wohnumfeld ab, die den Interessen und den sich verändernden Bedürfnissen der Mieter gerecht werden müssen. Die Immobilienbranche übernimmt hier die Funktion eines „Sozialbarometers“, da sie als eine der ersten auch die Folgen des demographischen Wandels bewältigen muss – mit neuen Ansprüchen an die Wohnqualität, an Dienstleistungen und Unterstützungsformen für ältere Menschen.
Ebenso wie die Anforderungen ans Wohnen sind aber auch die Kosten dafür gestiegen, heute der größte Teil der privaten Konsumausgaben. Wohnraum soll einerseits bezahlbar, energetisch saniert und altersgerecht ausgestattet sein. Andererseits macht die Politik Vorgaben, die Neubau und Modernisierung verteuern. Gesetzliche Regelungen, die umgesetzt werden müssen, führen auf vielen Gebieten zu Preissteigerungen, die sich Bürger mit mittlerem Einkommen in vielen Regionen Deutschlands nicht mehr leisten können. Ferner gibt es zahlreiche rechtliche, nicht aufeinander abgestimmte Rahmenbedingungen, die dem Bau und der Bereitstellung häuslicher Wohnformen nicht unbedingt förderlich sind. Öffentliches Recht, Zivilrecht, Baurecht, Steuerrecht, Datenschutzrecht, Förderrichtlinien, Heimrecht, Sozialrecht etc. – beim Thema Wohnen kumuliert vieles. Die Wohnung soll das Klima retten, die Gesundheit fördern, Pflegeheime ersetzen, und das alles bei möglichst sinkenden Mieten. Um diese komplexe Problematik zu lösen, ist eine stärkere Vernetzung der einzelnen politischen Ressorts nötig, um durch ganzheitliche Betrachtung Lösungen zu finden, die die Wohnungswirtschaft unterstützen. Sinnfällig ist es deshalb, die Bereiche Energie, Barrierefreiheit in und zu den Wohnungen sowie Wohnumfeld in Quartierskonzepten mit integrierten Versorgungs-Settings zu betrachten.
Um diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu bewältigen, müssen neue Konzepte wie Ambient Assisted Living (AAL) Anwendung finden. Dabei geht es um das Individuum in seiner direkten Umwelt, also auch in der Wohnung, womit der direkte Bezug zur Immobilienbranche hergestellt ist. Im Mittelpunkt steht der Mensch als soziales Wesen. Ziel ist es, die Wohn- und damit auch die Lebensqualität für Menschen in allen Lebensabschnitten zu erhöhen. Dabei sollte die Technik hinter der Dienstleistung stehen. Sie ist lediglich Mittel zum Zweck, während die „warme Hand“ immer im Vordergrund steht. Denn Technik soll unterstützen und nicht zur Vergreisung der Nutzer führen. Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. entwickelte daher „AlterLeben“, dessen Kernstück der Lösungsansatz der „Mitalternden Wohnung“ ist – ein „mitwachsendes“ Konzept, das durch seine modulare Gestaltung eine hohe Anpassungsfähigkeit an die sich verändernden Lebens- und Leistungsanforderungen der Nutzer bietet. Es basiert auf einem kombinierten Ansatz, dessen universelles Design darauf abzielt, Mehrwert für unterschiedliche Zielgruppen in derselben Wohnung darzustellen. Dazu gehören wirtschaftlich vertretbare bautechnische Maßnahmen, die Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren, die Einbindung technischer Systeme zur Unterstützung im Wohnalltag sowie angekoppelte Dienstleistungen für Mieter bzw. Genossenschaftsmitglieder.
Bautechnisch wurden die Barrieren in den ausgewählten Bestandswohnungen (im Siedlungs- wie auch Plattenbau) weitestgehend reduziert. Für die Konzeption barrierearmer Wohnräume bedeutet dies vor allem, Stufen und Schwellen nach Möglichkeit zu vermeiden sowie durch veränderte Wohnungsgrundrisse ausreichend Bewegungsfläche zu schaffen. Die Vorzüge erfreuen Senioren mit Gehhilfe oder Rollstuhl ebenso wie Familien mit Kindern. Eine einfache, klar erkennbare Grundstruktur des Gebäudes und der Wohnung erleichtert allen Menschen die Orientierung. Da nicht alle Menschen dieselben Bedürfnisse haben, sieht das Konzept individuelle Anpassungsmöglichkeiten vor. Die „Mitalternde Wohnung“ stellt eine Basisausstattung sowie verschiedene Ausbaustufen zur Integration technischer Assistenz bereit. Die Aufrüstung kann schrittweise entsprechend dem Alter der Bewohner erfolgen. Nicht jeder braucht sofort jede Lösung. Grundlage ist eine bautechnisch ertüchtigte und mit ausreichend Anschlussmöglichkeiten ausgestattete Wohnung. Analog der heute üblichen Bereitstellung elektrischer Anschlüsse in allen Räumen werden erweiterte Anschlussmöglichkeiten für die Kommunikation und Vernetzung der Wohnung verlegt. Im Grundmodul ist bereits eine wohnungsinterne Steuerung ohne Zutun des Mieters gewährleistet. Sensoren erfassen spezifische Parameter und leiten diese an das „Herzstück“, das technische Assistenzsystem, weiter. Dieses ist unsichtbar in die Wohnung integriert, vernetzt die vorhandenen technischen Systeme miteinander und greift bei Bedarf steuernd bzw. regelnd ein, wenn es seitens des Mieters nicht mehr möglich ist, selbst zu reagieren. Eine grafische Nutzerschnittstelle (z. B. Bedienpanel, iPad oder Fernseher) eröffnet den Nutzern erweiterte Kontroll- und Einstellmöglichkeiten für die wohnungsinterne Steuerung in geeigneten Ausbaustufen.
Die meisten Assistenzlösungen sind so konzipiert, dass sie den Bedürfnissen und den Erfordernissen gemäß „mitalternd“ zum Einsatz kommen. Das verringert auch die Kosten. So ist zunächst nur eine Grundausstattung erforderlich, deren Kosten heute über verschiedene Produkte hinweg mit max. 2.500 Euro beziffert werden kann. Dennoch erweist sich die Finanzierung häufig als „KO-Kriterium“ für solche Projekte, denn der reine Umbau zur Herstellung der Barrierearmut bzw. -freiheit schlägt mit dem Löwenanteil von 25.000 – 30.000 Euro pro Wohnung zu Buche.
Warum eigentlich soll lediglich der Eigentümer dafür aufkommen? Denkbar wäre auch folgender Ansatz: Der Mieter bringt für die höhere Lebens- und Wohnqualität einen angemessenen Eigenanteil über die Mietzahlung auf. Die Kranken- und Pflegekassen, die durch die qualifizierte ambulante Betreuung erhebliche Kosten sparen, könnten zu Investition und Subjektförderung beitragen. Soziale und technische Dienstleister beteiligen sich ebenfalls an der Finanzierung, da sich für sie neue Geschäftsfelder eröffnen. Ebenso die Wohnungswirtschaft, da zufriedene Mieter und die damit verbundene geringere Fluktuation stabile Mieteinnahmen gewährleisten. So profitieren letztendlich alle, auch die Kommunen, durch sozial stabilere Quartiere und geringere Sozial- und Energiekosten.
Die altersgerechte Quartiersentwicklung ist somit ein komplexes Querschnittsthema und bedarf in Zukunft vieler Gruppen, die bereichsübergreifend kooperieren und im Rahmen einer kontinuierlichen Gesamtstrategie an der bedarfsgerechten Entwicklung der Wohnstrukturen für das Alter mitwirken.
Foto: © Arsgera / Shutterstock.com
Vorstand des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V.