05.12.2017 Ausgabe: 8/2017

Brandaktuell

Das Thema Brandschutz wird im Bestand häufig geradezu sträflich vernachlässigt – oft aus Unwissenheit. Ein Update.

Selten kommt es zum Vollbrand eines Gebäudes. Doch der verheerende Hochhausbrand in London zeigte, wie schnell es zur Ausbreitung kommen kann, dass Rettungswege funktionieren müssen und die Dämmung der Fassade als „Stangenbenzin“ zur Gefahr für Leben und Gesundheit werden kann. Zumindest aber wird Eigentum durch Brand deutlich verringert oder völlig zerstört. Selbst kleinere Bränden haben in der Praxis gravierende Folgen: Objekte sind für längere Zeit nicht mehr bewohnbar, Verrauchung belastet die Gesundheit aller Beteiligten noch über Monate, durch Löschwasser im gesamten Gebäude verbreitete Nässe und Feuchtigkeit erhöht den ohnehin erforderlichen Sanierungsaufwand. In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind Abriss und Neuaufbau nur schwer zu realisieren. Insofern ist die sorgsame Betrachtung des Brandschutzes in Bestandsgebäuden durchaus angebracht – aus allen relevanten Blickwinkeln.

Die Herstellung der Gebäudes

Jedes Wohngebäude ist mit dem Nachweis ausreichenden Brandschutzes in fachgerechter Planung und Ausführung zu erstellen. Für Eigentümer und Verwalter ausschlaggebend sind die Unterlagen zur Planung und Ausführung des Gebäudes von dessen Hersteller. Meist hat sie die WEG vom Bauträger gar nicht erst erhalten. Fehlen sie also oder sind nicht vollständig, was bei 95 Prozent aller Gebäude der Fall ist, können sie beim Bauamt auch nach vielen Jahren noch beantragt und eingesehen werden. Brandschutz und Statik sind dort jedoch meist erst ab Gebäudeklasse IV (oder ­vergleichbar) noch archiviert.
Auf Grundlage der aktuell gültigen Baugenehmigung lässt sich jedoch feststellen, ob sie den Anforderungen entspricht und ob sich seither Änderungen am Gebäude ergeben haben. Hierzu zählen auch Maßnahmen, die keine zusätzliche Baugenehmigung erforderten, zum Beispiel:

  • Sanierung von Balkonen: Änderung der Rettungswege
  • Zusätzliche Fenster: Brandabschottung zum ­Nachbargebäude
  • Solaranlagen mit neuer Leitungsführung ohne ­Brandabschottung
  • Erweiterung Telefon, Internet, SAT, Elektrokabel im ­Treppenhaus ohne Brandabschottung
Gebäudeklasse und Brandschutz

Die Gebäudeklasse (GK) wird dadurch bestimmt, welche Anforderungen ein Objekt bei einem möglichen Löscheinsatz an die Feuerwehr stellt sowie über Art und Umfang seiner Nutzung. Je höher das Gebäude, desto höher auch die Auflagen für den Brandschutz: Ein Hochhausbrand kann über Leitern nicht gelöscht werden, deshalb sind Rettungs-Treppenhäuser, Rauchwarnmelder, Sprinkler, Trockenleitungen – ein Brandschutzkonzept – erforderlich. Ändert sich die Nutzung, werden nachträglich Anpassungen oder Veränderungenvorgenommen, so ist ein aktualisierter Brandschutz nachzuweisen, zum Beispiel:

  • Hinterhöfe mit Gartenhäusern: Neugestaltung ohne ausreichende Berücksichtigung der Feuerwehrzufahrt
  • Besondere gewerbliche Nutzung: Umwandlung ­mehrerer kleiner Büros zum Großraumbüro
  • Abgrabungen zur UG-Belichtung: höhere Gebäudehöhe, evtl. andere GK mit neuen Brandschutzanforderungen
  • Trennung von Grundstücken und Gebäuden: Werden aus einem Gebäude zwei mit Grenzbebauung, muss der Brandschutz nachgerüstet werden.
Hochhäuser

Hochhäuser sind definiert mit einer Höhe von 22 m Oberkante Fertigfußboden (OK FFB) über Gelände. Sie müssen zusätzlich zu den Anforderungen der GK 5 auch der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) entsprechen, wobei sie im Brandschutz als Sonderbauten eingestuft werden.
In Hochhäusern bis zu einer Höhe von 60 m müssen dort verbaute tragende und aussteifende Bauteile eine Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten aufweisen. In Häusern mit Höhen über 60 m sind dafür 120 Minuten nachzuweisen. Zudem sind Sicherheitstreppenräume, Druckbelüftungsanlagen, automatische Feuerlöschanlagen, besondere Rettungswege und eine vielfältigen Anforderungen entsprechende Gebäudetechnik vorzusehen. Die lichte Breite der Rettungswege muss mindestens 1,20 m betragen, die der auf Rettungsflure führenden Wohnungstüren mindestens 0,90 m. Für die Länge der Rettungswege gelten die Vorschriften der Musterbauordnung: Mindestens ein Ausgang muss in den notwendigen Treppenraum oder ins Freie führen und in einer Entfernung von max. 35 m erreichbar sein. Prüfpflichtige Anlagen in Sonderbauten sind beispielsweise:

  • Brandmeldeanlagen und Alarmierungseinrichtungen
  • Natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen sowie Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von ­Treppenräumen
  • ortsfeste, selbsttätige und nichtselbsttätige ­Feuerlöschanlagen
  • Sicherheitsbeleuchtungen und Sicherheits­stromversorgungen
  • Feuerschutzabschlüsse

Für Hochhäuser ist daher ein individuelles Brandschutz­konzept zu erstellen und zu erhalten.

Auf dem aktuellen Stand?

Wurde das Brandschutzkonzept bei allen baulichen Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik seit Beginn der Nutzung berücksichtigt, ergänzt und aktualisiert? Hierzu sollten Eigentümern und Verwaltung hinreichende Informationen vorliegen. Gebäude werden im Lauf der Jahre immer wieder verändert, saniert und technisch nachgerüstet. Bei allen Änderungen ist der Brandschutz neu zu betrachten und ggf. zu aktualisieren. Zu berücksichtigen sind daher:
Gebäude und Grundstück: nachträgliche Änderungen, z. B. Durchbrüche durch Brandabschnitte wegen neuer Internet-Leitungen ohne Abschottung
Öffentliche Bereiche: nachträgliche Änderungen durch Stadt oder Gemeinde, z. B. Verlegung einer ÖPNV-­Haltestelle, die die Feuerwehrzufahrt blockiert.

Zwei Rettungswege pro Wohnung

Gebäude der Brandschutzklassen 1 bis 5 verfügen vorschriftsmäßig über zwei getrennte Rettungswege. Sie müssen für jede Wohnung vorhanden, bekannt und beschildert sein, und auch instand gehalten werden. Das Gleiche gilt für die erforderlichen Zufahrten für die Feuerwehr. All diese Informationen müssen den Nutzern verständlich zur Verfügung stehen.
Dennoch gibt es im Bestand immer wieder Brandschutzkonzepte, die „zufällig“ keinen zweiten Rettungsweg nachweisen können. Wenn das Treppenhaus als Fluchtweg nicht mehr genutzt werden kann, kann dies insbesondere für Einzimmerapartments mit Ausrichtung zu Hang- oder Wasserlagen zur Falle werden, weil ­Fahrzeuge der Feuerwehr sie fassadenseitig nicht erreichen.

Nutzer als Beteiligte im Brandschutz

Alle Nutzer eines Gebäudes müssen im Brandfall ausreichend unterstützt sein. Dafür müssen die Rettungswege nicht nur bekannt und erkennbar, sondern auch nutzbar sein – Veränderungen dürfen nicht ohne Hinweis erfolgen, was in der Praxis oft nur schwer umzusetzen ist, wenn Wohnungsnutzer sich uneinsichtig zeigen. So werden Treppenhäuser – der erste Rettungsweg! – häufig und gewohnheitsmäßig als erweiterte Abstellfläche genutzt. Dort platzierte Gegenstände führen im Ernstfall zur Verrauchung und verengen den Rettungsweg. Daher ist jedes Treppenhaus konsequent von Inventar freizuhalten. Fluchtwege müssen auch für ältere Bewohner mit Gehhilfen, für Kinder und Kranke sowie für mit den örtlichen Gegebenheiten nicht vertraute Personen, z.B. Besucher, nutzbar sein. Es kann somit durchaus im Interesse der Bewohner sein, wenn Brandschutzauflagen auch über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Individuelle Lösungen können jedoch erst dann erarbeitet werden, wenn alle Beteiligten hinreichend über die jeweilige Struktur eines Gebäudes und seine Nutzung informiert sind.

Fazit

Bei älteren Gebäuden werden über die Jahre ihres Bestehens Änderungen, Ergänzungen und Sanierungen erforderlich: Wohnwert und Lebensqualität sollen erhalten und gesteigert werden. In allen Bereichen – von der Gebäudehülle über die Anlagentechnik bis zur Nutzung – ist daher tagtäglich auf die Einhaltung aller Anforderungen eines ausreichenden Brandschutzes zu achten. Die Sicherheit, dass im Brandfall jeder Nutzer das Gebäude ohne Gefahr für Gesundheit und Leben verlassen kann, ist ein unbezahlbarer Beitrag zur Lebensqualität für alle.

Foto: © Yupa Watchanakit / Shutterstock.com


Huss, Andrea

Die Architektin ist Sachverständige für die Energieeinsparverordnung. Ihr Ingenieur-Büro Archi. Net Ingenieur Service hat sich auf die wirtschaftliche Sanierung von Gebäudehülle und Haustechnik für Wohnen, Gewerbe und öffentliche Bauten spezialisiert.
www.archi-net.info