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03.06.2014 Ausgabe: 4/2014
Herkömmliche Mietkaution war gestern – Jeder kennt sie, auch gebraucht wird sie mitunter und dennoch sind die Meinungen über sie gespalten – die Rede ist von der Mietsicherheit in Form einer Mietkaution.
Das gängige Procedere sieht vor, dass der Mieter im Rahmen seines Einzuges beim Vermieter eine Sicherheit in der Höhe von meistens zwei bis drei Monatskaltmieten hinterlegt. Etwaige Schäden in der Wohnung sollen hierüber beglichen werden. Nicht selten aber stellt die Mietkaution für den Mieter eine ernstzunehmende finanzielle Herausforderung dar. Und genau aus diesem Grunde sind innovative Lösungen gefragt: Damit der Mieter neben den Umzugskosten keinen zusätzlichen finanziellen Belastungen ausgesetzt und der Vermieter trotzdem abgesichert wird.
Bürgschaften sind die Lösung. Sie versetzen den Hausverwalter beziehungsweise den Vermieter in die Lage, auf die Zahlung einer sonst üblichen Mietkautionssumme verzichten zu können. Im Rahmen einer Bürgschaft wird der entsprechende Betrag abgesichert und damit das Risiko abgegeben. Das spart Zeit und Kosten. Und genau das macht sie zu mehr als einer Alternative: Der bürokratische Aufwand reduziert sich erheblich. Es muss nicht, wie sonst üblich, ein Konto eröffnet und geführt werden. Daraus ergibt sich, dass auch keine Zins- und Steuerabrechnungen zu erfolgen haben. Erfahrungsgemäß führt der Wegfall der herkömmlichen Mietkaution in der Regel zu einer schnelleren Neuvermietung, da der Mieter nicht durch eine hohe Kautionssumme abgeschreckt wird. Eine Tatsache, die Wohnungsgesellschaften und Hausverwaltungen naturgemäß positiv zur Kenntnis nehmen. Zudem kommt es nicht zum „Abwohnen“ der Mietsicherheit.
Es handelt sich um eine Bürgschaft für private Mietverhältnisse. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde, die ihn ebenso absichert wie eine Barkaution oder Bankbürgschaft. Die
Beantragung ist denkbar einfach und schnell: Online, in nur wenigen Schritten. Alles, was der Vermieter benötigt, sind die Zugangsdaten zu einem entsprechenden Produkt-Portal und natürlich die Einwilligung des Mieters zur Bonitätsprüfung. Letztere wird während der Beantragung innerhalb weniger Minuten ausgeführt. Anschließend erhält der Mieter die Bürgschaftsurkunde, die er dem Vermieter aushändigt. Hervorzuheben ist, dass die Kautionsbürgschaft während des Mietzeitraumes neu abgeschlossen werden kann, auch der Tausch einer Barkaution gegen die Kautionsbürgschaft ist jederzeit möglich. Da es keine Mindestlaufzeit gibt, kann sie unkompliziert gekündigt werden.
Mit einer Bürgschaft unterstreichen sowohl Vermittler als auch Hausverwalter ihre Lösungskompetenz.
Foto: © Yuri Samsonov / Shutterstock.com
Underwriter/DOMCURA KSH
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