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17.06.2019 Ausgabe: 4/2019
Seit zehn Jahren gibt es die Mietkautionsversicherung nun bereits als Mietsicherheit in Deutschland. Hunderttausende Kautionen wurden in Deutschland in Form von Bürgschaftsurkunden statt Bargeld hinterlegt. Nicht zuletzt deshalb, weil in Zeiten niedriger Zinsen auch die Anlage der Kaution für Mieter immer weniger attraktiv wird. Im Februar hat die börsennotierte Aareal Bank AG alle Anteile der plusForta GmbH, Betreiber von kautionsfrei.de und kautionsfuchs.de, erworben. Ein Zeichen dafür, dass sich diese Form der Kaution in Deutschland etabliert hat. Was aber zeichnet die Mietkautionsbürgschaft im Vergleich zur Barkaution eigentlich aus? Für Mieter ist sicherlich von Vorteil, dass sie für die Kaution kein Geld hinterlegen müssen und insofern finanziell flexibel bleiben. Wo aber liegen die Vorteile für Vermieter bzw. Verwaltungen?
Auch wenn Mietrecht und Mietvertrag vorsehen, dass die Mietkaution zeitgleich mit der ersten Miete oder in drei Raten jeweils zum Monatsersten zu überweisen ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass Mieter sich auch an diese Vorgaben halten. Verwalter müssen folglich oft mahnen und dem Geld hinterherrennen. Bei der Mietkautionsbürgschaft erhält der Eigentümer umgehend eine Urkunde, sodass er sofort und in vollem Umfang abgesichert ist. Zudem wird Mietern die Möglichkeit des „Abwohnens” der Kaution genommen.
Insbesondere in Regionen, in denen der Mietwohnungsmarkt nicht so aufgeheizt ist, haben Verwalter in der Regel Probleme, die maximale Kautionssumme in Höhe von drei Nettokaltmieten einzufordern. Zumal, wenn die Rückzahlung der Kaution für die bisherige Wohnung noch aussteht, bringen Mieter eine solche Summe nicht auf. Für Vermieter ist dies häufig ein Grund, sich notgedrungen mit weniger zufrieden zu geben. Da für eine Mietkautionsbürgschaft dieses Geld nicht direkt zu hinterlegen ist, folglich auch nicht auf dem Konto fehlt, tun Mieter sich leichter, einer hinreichenden Kautionssumme zuzustimmen. Sie zahlen vergleichsweise geringe Beiträge für die Mietkautionsversicherung, bei der die Höhe der Kaution kaum ins Gewicht fällt.
Jeder Bürge führt – schon zur eigenen Absicherung – eine Bonitätsprüfung durch. Nur Mieter, die keine negativen Einträge bei den Auskunfteien haben, erhalten eine Bürgschaft. Der Verwalter kann sich Kosten und Aufwand für eine eigene Prüfung sparen.
Falls die Verwaltung am Ende des Mietverhältnisses auf die Mietsicherheit zurückgreifen muss, garantiert eine Mietkautionsbürgschaft eine schnelle, rechtssichere und unkomplizierte Auszahlung. Der Verwalter wendet sich einfach mit seiner Forderung an den Bürgen. Bei kautionsfrei.de ist dies die R+V Versicherung. Sie zahlt die geforderte Summe aus und fordert das Geld wiederum direkt vom Mieter ein – konfliktfrei für die Verwaltung.
Foto: © igorstevanovic / Shutterstock.com
Geschäftsführer kautionsfrei.de