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22.07.2022 Ausgabe: 5/2022
Digitaler, moderner und nachhaltiger will Bundesminister Dr. Volker Wissing Deutschland machen, so sein Statement beim Amtsantritt im Dezember 2021. Seitdem arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und seiner Tochtergesellschaften unter dem Motto „Damit alles läuft!“ an der Zukunftsfähigkeit der deutschen Infrastruktur.
„Mobilität ist ein sehr individuelles Bedürfnis. Wir wollen den unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen in der Gesellschaft das bestmögliche Angebot gegenüberstellen.“ So umreißt der Bundesminister die Aufgaben seines Ministeriums. Er ist für alle Aspekte der deutschen Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehrspolitik sowie für den Ausbau der digitalen Infrastruktur verantwortlich. Aufgabenschwerpunkt ist neben einer flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet auch die Modernisierung der Mobilität. Sowohl im Mietrecht als auch in Richtlinien für den Bau und die Sanierung von Immobilien sind Ladestationen für Elektroautos inzwischen fest integriert.
E-Mobilität ist ein Schlüsselthema
Für den Sommer 2022 wurde ein Kabinettsbeschluss für den „Masterplan Ladeinfrastruktur“ angekündigt, jedoch wurde der Entwurf im Juni 2022 von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gestoppt. Sein Ministerium hat ein Veto eingelegt und Diskussionsbedarf angemeldet. Offizielles Ziel der Bundesregierung sind laut Koalitionsvertrag mindestens eine Million Ladepunkte und 15 Millionen zugelassene Elektrofahrzeuge bis 2030 – aktuell sind laut Bundesnetzagentur rund 60.000 Normal- und Schnellladepunkte am Netz, und wöchentlich kommen etwa 250 neue Ladepunkte hinzu. Soll das Ziel von 15 Millionen E-Autos in acht Jahren erreicht werden, würden allerdings rund 2.000 neue Ladesäulen pro Woche benötigt. Vor dem Hintergrund, dass etwa 80 Prozent aller Ladevorgänge zukünftig zu Hause oder am Arbeitsplatz stattfinden und von 42,8 Millionen Wohnungen in Deutschland zehn Millionen Eigentumswohnungen sind, steckt in Eigentümergemeinschaften ein enormes Potenzial zur Erreichung dieser Ziele.
Die am 1. Dezember 2020 in Kraft getretene Reform des Wohnungseigentumsgesetzes räumt allen Wohnungseigentümern und allen Mietern einen Rechtsanspruch auf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein. Zur Installation wird nicht länger die Zustimmung aller Eigentümer benötigt. Diese Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts macht es auch Mietern von Eigentumswohnungen leichter, den Einbau von Ladesäulen durchzusetzen. Die Kosten dafür müssen sie allerdings selbst tragen. Seit März 2021 ist auch das Gebäude-Elektromobilitätsgesetz (GEIG) in Kraft getreten, das nicht nur bei Neubauten, sondern auch im Bestand verpflichtend die Ausstattung mit Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge vorsieht. Die Umsetzungsverantwortung liegt hier bei den Hausverwaltungen.
Förderung privater Ladestationen in Aussicht
Bis Ende Oktober 2021 war es möglich, mit dem KfW-Zuschuss 440 – Ladestationen für Elektroautos eine pauschale Förderung von 900 Euro auf Kaufpreis und Installation einer neuen Ladestation mit elf Kilowatt Ladeleistung und intelligenter Steuerung zu erhalten. Voraussetzung dafür war der Betrieb der Ladestation mit Strom aus erneuerbaren Energien. Das Programm richtete sich an Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter. Bis zum Sommer 2021 wurden 620.000 Anträge für private Ladestationen bewilligt. Seit Ende Oktober 2021 sind die bereitgestellten Mittel allerdings ausgeschöpft, und es findet derzeit keine Förderung mehr statt. Ob das Bundesministerium in seinem Masterplan Ladeinfrastruktur auch ein neues Wallbox-Förderprogramm vorsieht, ist noch unklar. Der erste Entwurf vom März 2022 kündigte allerdings an, die „Ertüchtigung des Hausanschlusses und der elektrischen und digitalen Infrastruktur von Mehrfamilienhäusern“ in Zukunft stärker unterstützen zu wollen.
Keine Eigentümerversammlung, kein Beschluss, keine Förderung
Viele Eigentümerversammlungen konnten aufgrund der Covid-19-Pandemie keine Beschlüsse fassen und daher auch keine Förderung von E-Ladepunkten beantragen, somit wegen fehlender Beschlüsse keine Fördergelder für Eigentümergemeinschaften abrufen.
Um die Installation von Ladeinfrastruktur in Gebäuden anzuschieben, fordert der VDIV Deutschland eine staatliche Förderung speziell für Wallboxen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Deren Besonderheiten bei der Umsetzung der Mobilitäts-wende können nur mit einem spezifischen Förderprogramm berücksichtigt werden, dessen Förderrahmen sowohl den Erwerb des Ladepunktes und die dazugehörige Infrastruktur als auch die Umsetzungsmaßnahmen abdeckt.
Zugunsten des Klimaschutzes hatte das EU-Parlament Anfang Juni 2022 das Aus für den Verbrennungsmotor ab 2035 beschlossen, nun hat auch der EU-Ministerrat der Umweltminister am 29. Juni 2022 zugestimmt. Ab 2035 sollen in der Europäischen Union nur noch klimaneutrale Neuwagen verkauft werden – der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird damit umso dringlicher.
NEUE REGIERUNG, NEUER NAME
Nachdem Olaf Scholz am 8. Dezember 2021 zum Bundeskanzler ernannt wurde, ordnete er noch am selben Tag per Organisationserlass an, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Bundesministerium für Digitales und Verkehr umzubenennen.
Referentin der Geschäftsführung des VDIV Deutschland