22.07.2022 Ausgabe: 5/22

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr - Mobilität für Personen, Güter und Daten

Digitaler, moderner und nachhal­tiger will Bundesminister Dr. Volker Wissing Deutschland machen, so sein Statement beim Amtsantritt im Dezember 2021. Seit­dem arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und seiner Tochtergesellschaften unter dem Motto „Damit alles läuft!“ an der Zukunftsfähig­keit der deutschen Infrastruktur.

„Mobilität ist ein sehr individuelles Bedürf­nis. Wir wollen den unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen in der Gesellschaft das bestmögliche Angebot gegenüber­stellen.“ So umreißt der Bundesminister die Aufgaben seines Ministeriums. Er ist für alle Aspekte der deutschen Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehrspolitik sowie für den Ausbau der digitalen Infra­struktur verantwortlich. Aufgabenschwer­punkt ist neben einer flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet auch die Modernisierung der Mobilität. Sowohl im Mietrecht als auch in Richtlinien für den Bau und die Sanierung von Immobi­lien sind Ladestationen für Elektroautos inzwischen fest integriert.


E-Mobilität ist ein Schlüsselthema
Für den Sommer 2022 wurde ein Kabi­nettsbeschluss für den „Masterplan Lade­infrastruktur“ angekündigt, jedoch wurde der Entwurf im Juni 2022 von Bundeswirt­schaftsminister Robert Habeck gestoppt. Sein Ministerium hat ein Veto eingelegt und Diskussionsbedarf angemeldet. Offi­zielles Ziel der Bundesregierung sind laut Koalitionsvertrag mindestens eine Million Ladepunkte und 15 Millionen zugelas­sene Elektrofahrzeuge bis 2030 – aktuell sind laut Bundesnetzagentur rund 60.000 Normal- und Schnellladepunkte am Netz, und wöchentlich kommen etwa 250 neue Ladepunkte hinzu. Soll das Ziel von 15 Mil­lionen E-Autos in acht Jahren erreicht wer­den, würden allerdings rund 2.000 neue Ladesäulen pro Woche benötigt. Vor dem Hintergrund, dass etwa 80 Prozent aller Ladevorgänge zukünftig zu Hause oder am Arbeitsplatz stattfinden und von 42,8 Millionen Wohnungen in Deutschland zehn Millionen Eigentumswohnungen sind, steckt in Eigentümergemeinschaf­ten ein enormes Potenzial zur Erreichung dieser Ziele.

Die am 1. Dezember 2020 in Kraft getre­tene Reform des Wohnungseigentumsgesetzes räumt allen Wohnungseigentümern und allen Mietern einen Rechtsanspruch auf Ladeinfrastruktur für Elektrofahr­zeuge ein. Zur Installation wird nicht län­ger die Zustimmung aller Eigentümer benötigt. Diese Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts macht es auch Mietern von Eigentumswohnun­gen leichter, den Einbau von Ladesäulen durchzusetzen. Die Kosten dafür müssen sie allerdings selbst tragen. Seit März 2021 ist auch das Gebäude-Elektromobilitätsgesetz (GEIG) in Kraft getreten, das nicht nur bei Neubauten, sondern auch im Bestand verpflichtend die Ausstattung mit Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge vorsieht. Die Umsetzungs­verantwortung liegt hier bei den Haus­verwaltungen.


Förderung privater Ladestationen in Aussicht
Bis Ende Oktober 2021 war es mög­lich, mit dem KfW-Zuschuss 440 – Ladestationen für Elektroautos eine pauschale Förderung von 900 Euro auf Kaufpreis und Installation einer neuen Ladestation mit elf Kilowatt Ladeleistung und intelligenter Steue­rung zu erhalten. Voraussetzung dafür war der Betrieb der Ladestation mit Strom aus erneuerbaren Energien. Das Programm richtete sich an Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter. Bis zum Som­mer 2021 wurden 620.000 Anträge für private Ladestationen bewilligt. Seit Ende Oktober 2021 sind die bereit­gestellten Mittel allerdings ausge­schöpft, und es findet derzeit keine Förderung mehr statt. Ob das Bun­desministerium in seinem Masterplan Ladeinfrastruktur auch ein neues Wallbox-Förderprogramm vorsieht, ist noch unklar. Der erste Entwurf vom März 2022 kündigte allerdings an, die „Ertüchtigung des Hausan­schlusses und der elektrischen und digitalen Infrastruktur von Mehrfa­milienhäusern“ in Zukunft stärker unterstützen zu wollen.


Keine Eigentümerversamm­lung, kein Beschluss, keine Förderung
Viele Eigentümerversammlungen konn­ten aufgrund der Covid-19-Pandemie keine Beschlüsse fassen und daher auch keine Förderung von E-Ladepunkten beantragen, somit wegen fehlender Beschlüsse keine Fördergelder für Eigentümergemeinschaften abrufen.

Um die Installation von Ladeinfra­struktur in Gebäuden anzuschieben, fordert der VDIV Deutschland eine staatliche Förderung speziell für Wall­boxen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Deren Besonderheiten bei der Umsetzung der Mobilitäts-wende können nur mit einem spezifi­schen Förderprogramm berücksichtigt werden, dessen Förderrahmen sowohl den Erwerb des Ladepunktes und die dazugehörige Infrastruktur als auch die Umsetzungsmaßnahmen abdeckt.

Zugunsten des Klimaschutzes hatte das EU-Parlament Anfang Juni 2022 das Aus für den Verbrennungsmotor ab 2035 beschlossen, nun hat auch der EU-Ministerrat der Umweltminister am 29. Juni 2022 zugestimmt. Ab 2035 sollen in der Europäischen Union nur noch klimaneutrale Neuwagen verkauft werden – der Ausbau der Ladeinfra­struktur wird damit umso dringlicher.

 

NEUE REGIERUNG, NEUER NAME
Nachdem Olaf Scholz am 8. Dezember 2021 zum Bun­deskanzler ernannt wurde, ordnete er noch am selben Tag per Organisationser­lass an, das Bundesministe­rium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Bundesmi­nisterium für Digitales und Verkehr umzubenennen.

Fuchs, Nadine

Referentin der Geschäftsführung des VDIV Deutschland