27.05.2022 Ausgabe: 4/22

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - Aufgaben, Stärken, Einfluss

Globalisierung, Digitalisierung, demographischer Wandel, die Entwick­lung Europas und die Energiewende – die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts stellen die deutsche Wirtschaft vor große Aufgaben. Um sie zu lösen, muss die soziale Marktwirtschaft zwar nicht neu erfunden, aber „wetterfest“ gemacht werden – so skiz­zierte Robert Habeck die zentrale Aufgabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und sein Programm für die kommenden vier Jahre.

Das BMWK gilt damit als Schlüsselressort für den Umbau der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität. Zu den zentralen Vorha­ben zählt der Ausbau der erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 80 Prozent am Stromverbrauch bis zum Jahr 2030. Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs ist klar geworden, dass der Ausbau der Gewinnung von Ökostrom aus Sonnen- und Windkraft sowie aus Biogasanlagen enorm beschleunigt werden muss. Die Zei­tenwende ist aufgrund der Abhängigkeit von russischem Gas auch für die deutsche Energie- und Rohstoffpolitik eingetreten.

Neu verteilte Zuständigkeiten
Die neue Bundesregierung hatte per Orga­nisationserlass die Zuständigkeiten vor allem für die Klimapolitik sowie für Digitales zum Teil grundlegend anders auf die Ministerien verteilt. Demnach wurden dem BMWK neue Zuständigkeiten übertragen: aus dem Geschäftsbereich des Bundes­ministeriums für Digitales und Verkehr die Zuständigkeit für Games und aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicher­heit und Verbraucherschutz die Zustän­digkeit für Klimaschutz einschließlich der europäischen und internationalen Bezüge, aber mit Ausnahme der internationalen Klimapolitik. Sie wurde der neuen Außen­ministerin Annalena Baerbock übertragen.

Bundesminister Habeck hat die rund 2.200 Mitarbeitenden aus den klassischen Berei­chen der Wirtschaftspolitik und aus den neueren Energie- und Klimaabteilungen um zusätzlich 70 Personen verstärkt, die bislang im Bundesumweltministerium mit Klimaschutz betraut waren.

Einfluss auf die Wohnungswirtschaft
Unmittelbar betroffen von Entscheidungen des Ministeriums war die Immobilienwirtschaft gleich zu Beginn dieses Jahres, als es die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) am 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung einstellte. Inzwischen wurde das Programm unter anderen Bedin­gungen wieder aufgelegt, aber das Chaos um die KfW-Zuschüsse hallt nach. Der VDIV Deutschland erwartet im Sinne der Verwal­tungen sowie der Verbraucherinnen und Ver­braucher mehr Planungssicherheit und eine verlässliche Förderung. Ohne entsprechende Maßnahmen wird der Klimaschutz im Neu­bau und vor allem bei den Bestandsbauten auf der Strecke bleiben und die hehren Ziele des Bundesministers konterkarieren.

Der Anfang März vom BMWK vorge­legte „Referentenentwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleu­nigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ sah vor, dass die inländische Stromerzeu­gung bereits im Jahr 2035 nahezu treibhausgasneutral sein soll. Anreize sollen dazu führen, erneuerbaren Strom für die Bevöl­kerung vor Ort nutzbar zu machen – mit Eigenstrom aus Solaranlagen, Mieterstrom-Modellen und Bürger-Windparks. Das unter­stützt der VDIV Deutschland, weist aber darauf hin, dass gesonderte Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften im Gesetzesentwurf fehlen und ohne diese eine Klimawende im Bestand nicht möglich ist.

Fuchs, Nadine

Referentin der Geschäftsführung des VDIV Deutschland