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27.05.2022 Ausgabe: 4/2022
Globalisierung, Digitalisierung, demographischer Wandel, die Entwicklung Europas und die Energiewende – die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts stellen die deutsche Wirtschaft vor große Aufgaben. Um sie zu lösen, muss die soziale Marktwirtschaft zwar nicht neu erfunden, aber „wetterfest“ gemacht werden – so skizzierte Robert Habeck die zentrale Aufgabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und sein Programm für die kommenden vier Jahre.
Das BMWK gilt damit als Schlüsselressort für den Umbau der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität. Zu den zentralen Vorhaben zählt der Ausbau der erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 80 Prozent am Stromverbrauch bis zum Jahr 2030. Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs ist klar geworden, dass der Ausbau der Gewinnung von Ökostrom aus Sonnen- und Windkraft sowie aus Biogasanlagen enorm beschleunigt werden muss. Die Zeitenwende ist aufgrund der Abhängigkeit von russischem Gas auch für die deutsche Energie- und Rohstoffpolitik eingetreten.
Neu verteilte Zuständigkeiten
Die neue Bundesregierung hatte per Organisationserlass die Zuständigkeiten vor allem für die Klimapolitik sowie für Digitales zum Teil grundlegend anders auf die Ministerien verteilt. Demnach wurden dem BMWK neue Zuständigkeiten übertragen: aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Zuständigkeit für Games und aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Zuständigkeit für Klimaschutz einschließlich der europäischen und internationalen Bezüge, aber mit Ausnahme der internationalen Klimapolitik. Sie wurde der neuen Außenministerin Annalena Baerbock übertragen.
Bundesminister Habeck hat die rund 2.200 Mitarbeitenden aus den klassischen Bereichen der Wirtschaftspolitik und aus den neueren Energie- und Klimaabteilungen um zusätzlich 70 Personen verstärkt, die bislang im Bundesumweltministerium mit Klimaschutz betraut waren.
Einfluss auf die Wohnungswirtschaft
Unmittelbar betroffen von Entscheidungen des Ministeriums war die Immobilienwirtschaft gleich zu Beginn dieses Jahres, als es die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) am 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung einstellte. Inzwischen wurde das Programm unter anderen Bedingungen wieder aufgelegt, aber das Chaos um die KfW-Zuschüsse hallt nach. Der VDIV Deutschland erwartet im Sinne der Verwaltungen sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Planungssicherheit und eine verlässliche Förderung. Ohne entsprechende Maßnahmen wird der Klimaschutz im Neubau und vor allem bei den Bestandsbauten auf der Strecke bleiben und die hehren Ziele des Bundesministers konterkarieren.
Der Anfang März vom BMWK vorgelegte „Referentenentwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ sah vor, dass die inländische Stromerzeugung bereits im Jahr 2035 nahezu treibhausgasneutral sein soll. Anreize sollen dazu führen, erneuerbaren Strom für die Bevölkerung vor Ort nutzbar zu machen – mit Eigenstrom aus Solaranlagen, Mieterstrom-Modellen und Bürger-Windparks. Das unterstützt der VDIV Deutschland, weist aber darauf hin, dass gesonderte Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften im Gesetzesentwurf fehlen und ohne diese eine Klimawende im Bestand nicht möglich ist.
Referentin der Geschäftsführung des VDIV Deutschland