06.09.2013 Ausgabe: 6/2013

Das Nadelöhr ist die letzte Meile

Die Medienversorgung hat zunehmend Einfluss auf die Attraktivität von Wohnraum. Breitband-Internet und internationale TV-Programme werden immer mehr nachgefragt. Doch oft kann das Hausverteilnetz diese Leistungen nicht zur Verfügung stellen, weil es technisch veraltet ist.

Die Frage der Medienversorgung in der Wohnungswirtschaft ist längst auch eine Frage des Breitbandinternets geworden. Zehn Jahre ist es jetzt her, dass mit Kabel BW der erste große Netzbetreiber das sogenannte Triple Play, bestehend aus TV, Internet und Telefonie, angekündigt hat. Was anfangs auch in der Branche belächelt wurde, entwickelte sich bald zum größten Umsatztreiber, zur Zugmaschine für die Digitalisierung und führte zu mehr Wettbewerb. Plötzlich hatten die etablierten Telefonie- und Internet-Anbieter neue Konkurrenz. Dem Breitband Report Deutschland zufolge haben die etablierten DSL-Anbieter im letzten Jahr 250 000 Kunden verloren. Dagegen konnten die großen Netzebene-3-Betreiber Kabel Deutschland und Unity Media Kabel BW rund 670 000 Internet-Kunden hinzugewinnen, weil sie bei der Vermarktung der eigenen Highspeed-Internet-Produkte mit bis zu 100 Mbit deutlich weiter sind.

Unter den TV-Verbreitungswegen ist der Satellit mit mehr als 18 Millionen Haushalten in Deutschland der stärkste. 2011 hatte der Sat-Empfang den Kabelanschluss erstmals überholt – zur Freude von Astra und Eutelsat. Früher schreckte das Damoklesschwert VG Media-Ansprüche viele Verwalter davor ab, Wohnanlagen per Satellit zu versorgen. Seit der DDIV einen Rahmenvertrag mit dem Rechteverwerter geschlossen hat, herrscht auch in diesem Bereich Rechtssicherheit. Der Satellit punktet mit den größten TV-Angebot in HD-Qualität und vor allem einem Preisvorteil, der je nach Größe der Wohnanlage zwischen 30 und 60 Prozent liegen kann. Sogar Telefonie und Internet sind heute per Satellit möglich, wenn auch mit einer geringeren Geschwindigkeit, als im Kabel. Beworben wird diese Lösung für entlegenere Regionen, in denen es kein DSL gibt. Für den Einsatz in großen Wohnanlagen ist die Sat-Internetlösung allerdings nicht konzipiert.

Flaschenhals letzte Meile

In den vergangenen Jahren haben die Kabelnetzbetreiber mit großem Aufwand ihre Netze auf den neuesten Stand gebracht. Doch der Flaschenhals für die neuen Dienste ist das Hausverteilnetz. Deshalb setzen die Sat- und Kabelnetzbetreiber alles daran, dass die Wohnungswirtschaft ihre Verteilnetze, die sogenannte letzte Meile, modernisiert. Produkte wie Breitband-Internet, Telefonie und hochauflösendes Fernsehen funktionieren nur mit einer modernen Netzstruktur, die bis zu den Endgeräten reicht. Die Netzbetreiber bieten speziell für Verwalter einen Rundum-Service einschließlich Planung, Installation, 24-Stunden-Service und ­Wartung.

Die Kabelnetzbetreiber treffen in Wohngebäuden häufig noch auf alte Baumnetze. Dabei versorgt eine Signalleitung vom Übergabepunkt im Keller aus alle Wohnungen eines Wohnungsstrangs. Nachteil dieser Struktur ist die hohe Fehleranfälligkeit, von der dann alle Wohnungen eines Strangs betroffen sind. Für die Netzmodernisierung bieten die Netzbetreiber zwei Varianten an. Wenn das alte Netz einwandfrei funktioniert, können Gebäude mit bis zu 40 Einheiten günstig ohne bauliche Maßnahmen aufgerüstet werden. Dazu werden Rückkanalverstärker installiert. Jeder Haushalt, der Internet- und Telefoniedienste nutzen möchte, bekommt entweder eine Austauschdose (Unity Media Kabel BW) oder einen Multimedia-Adapter (Kabel Deutschland), der einfach auf die TV-Dose aufgesteckt wird.

Ist die alte Struktur jedoch, was oft vorkommt, störanfällig, muss das Hausnetz neu verkabelt werden. Dann ist das Verlegen eines Sternnetzes sinnvoll, das heute Stand der Technik ist. Bei der Sternverkabelung wird jede Wohneinheit separat mit einer Signalleitung versorgt. Das garantiert eine störungsfreie Signalübertragung für TV, Internet und Telefonie.

Installation beim Kabel-TV

Allerdings hat die Sternverkabelung für einen Kabelanschluss einen Nachteil: Es müssen viel mehr Kabel verlegt werden als bei der Baumverkabelung. Oft sind die verbauten Leerrohre dafür zu klein, die Kabel passen nicht hinein. Dann muss eine funktionale Lösung erarbeitet werden, die den Installationsaufwand gering hält. Am einfachsten ist die Installation, wenn es im Gebäude einen oder mehrere stillgelegte Schornsteine gibt. Diese XXL-Lehrrohre bieten sich für eine Verkabelung geradezu an. In den Wohnungen genügt dann eine kleine Bohrung in den Kamin.

Eine weitere Möglichkeit ist das Verlegen in Kabelkanälen von Wohnung zu Wohnung. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Deckendurchführungen den Brandschutzbestimmungen entsprechen. Wer dieses Risiko scheut, kann die Sternstruktur in Kabelkanälen aus Kunststoff, verzinktem und lackiertem Stahlblech oder Installationsrohren aus Aluminium auf der Fassade oder von Balkon zu Balkon verlegen. Dafür müssen allerdings Kernbohrungen durchgeführt werden.

Satellit setzt auf Glasfaser

Wer auf Medienversorgung per Satellit setzt, kann sich über das Wowi-Portal des Satellitenbetreibers Astra beraten und Installationsunternehmen empfehlen lassen. Die Ausrüstung des Verteilnetzes im Haus besteht entweder aus dem altbekannten Koaxialkabel, wie es in wesentlichen auch die Kabelnetzbetreiber benutzen, oder aus etwa 3 Millimeter dünnen Glasfaserkabeln, die ihre Signale optisch und nahezu ohne Signalverlust verteilen. Aufgrund seines geringen Durchmessers kann das optische Kabel nahezu überall verlegt werden. Außerdem lassen sich bei der Glasfaserverkabelung durch den geringeren Materialverbrauch erhebliche Kosten einsparen.

In der Regel amortisieren sich die Kosten für eine Umrüstung auf TV-Empfang via optischer Verkabelung innerhalb von drei bis vier Jahren. Auch bei großen Wohnanlagen spielt die optische Technik ihre Vorteile aus, denn Kopfstellentechnik und Verteilerschränke sind nicht mehr nötig. Mit einem optischen Konverter können in der Regel die in den Wohnungen vorhandenen Koaxialleitungen für die letzten Meter der Signalzuführung weiterhin verwendet werden. Mit dieser Technik können ganze Stadtviertel mit nur einer einzigen Satellitenantenne über das Glasfaserkabel versorgt werden.

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 14. Mai 2013 erneut klar gemacht, dass ein Vermieter seinem Mieter die Installation einer Parabolantenne nur dann erlauben muss, wenn das Informationsrecht des ausländischen Mieters aus seinem Heimatland das Eigentumsinteresse des Vermieters überwiegt. Das kann der Fall sein, wenn der Mieter keinen anderen Zugang zu Informationen aus seinem Heimatland hat. In diesem Fall jedoch hatte der Mieter trotz eines kostenpflichtigen internationalen Programmangebots per Kabelanschluss eine Parabolantenne installiert, die er nun abbauen musste. Urteil vom 14.5.2013, AZ: VIII ZR 268/12

Foto: Kabel Deutschland


Vdiv, Redaktion

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