23.01.2019 Ausgabe: 1/19

Das steht an

Noch bis Mitte des Jahres wird Kabel-TV digitalisiert.

Seit Sommer 2018 läuft in vielen Regionen Deutschlands die Umstellung des Kabel-TV-Netzes von analog auf digital. Mit der Abschaltung des analogen Signals schaffen die Kabelnetzbetreiber u. a. Platz für mehr Programme in HD und UHD. In Bayern, Bremen und Sachsen endete die Umstellung bereits 2018 – in vielen anderen Bundesländern wird sie noch bis Mitte 2019 andauern. Vodafone stellt Ende März 2019 die letzten TV-Haushalte um, bei PŸUR erfolgt der Abschluss der Digitalumstellungen im Sommer 2019.
Kabelkunden sind nur ab dem in ihrer Region geltenden Stichtag von der Umstellung betroffen. Dieser Termin wird von den Kabelnetzbetreibern rechtzeitig kommuniziert. Mit einem Vorlauf von etwa zehn Wochen werden sie auch online veröffentlicht unter: www.digitaleskabel.de/terminehttp://www.digitaleskabel.de/termine

Gehört der Kabelanschluss zur Mietsache, weil Wohnungen mit Kabel-TV ausgestattet sind, ist der Vermieter Vertragspartner des Kabelnetzbetreibers. Entsprechend wird auch er über die Umstellung informiert – und ist gut beraten, diese Information an Wohnungsnutzer weiterzugeben und sie gegebenenfalls auch zu instruieren: Nur bei modernen Empfangsgeräten wird die Umstellung fast unbemerkt vonstatten gehen. Im Zuge der Digitalumstellung nehmen die Kabelnetzbetreiber in der Regel auch eine Neusortierung der Programme vor. Über einige Kabel-Receiver läuft der neue Sendersuchlauf automatisch. Bei anderen Receivern und TV-Geräten müssen Nutzer den Sendersuchlauf selbst durchführen. Haushalte, die noch kein digitalfähiges Empfangsgerät besitzen, benötigen nach der Umstellung ein neues TV-Gerät mit einem DVB-C-Tuner oder einen digitalen Kabel-Receiver. Sonst bleibt der Bildschirm schwarz – und in der Verwaltung laufen die Telefone heiß. In vielen Kabelnetzen wird gleichzeitig mit dem Umstieg von analogem auf digitales Fernsehen auch die analoge Radio-Verbreitung im Kabel beendet. Hierfür bedarf es also auch eines DVB-C-Tuners oder der guten alten Wurfantenne, denn an der terrestrischen Verbreitung des Radiosignals ändert sich nichts.

Zahl kostenlos empfangbarer Programme sinkt.

In Wohnungen ohne Kabel- oder Satellitenanschluss trat vor Jahren DVB-T die Nachfolge des terrestrischen Empfangs via Hausantenne an. Darüber kamen rund 30 öffentlich-rechtliche wie auch private TV-Sender kostenlos ins Haus. Mit Einführung des digitalen Standards DVB-T2 HD allerdings werden einige Programme nur noch verschlüsselt übertragen. Für ihren Empfang ist ein kostenpflichtiges Abonnement bei Freenet TV erforderlich – mit Kosten von 5,75 Euro monatlich pro Empfangsgerät. Vor diesem Hintergrund wird eine moderne Medienausstattung wohnungswirtschaftlich immer interessanter.

Sat-Empfang in Deutschland auf dem Vormarsch

Rund 38,6 Millionen Fernsehhaushalte gibt es in Deutschland, von denen 17,72 Millionen ihre Programme via Satellit empfangen – mit steigender Tendenz. Ebenfalls auf dem Vormarsch: IPTV, also Fernsehen über Internet. Es verzeichnet derzeit den größten Zulauf. Ausgedrückt in Marktanteilen auf Basis von 38,58 Millionen TV-Haushalten ergibt sich für den TV-Empfang in Deutschland folgendes Bild: Satellit: 45,9 Prozent; Kabel: 42,5 Prozent; IPTV: 6,8 Prozent; Terrestrisches Fernsehen: 4,7 Prozent. Das sind die Kernergebnisse des Astra TV-Monitors 2017. Mit der Abschaltung von DVB-T und der schrittweisen Einführung von DVB-T2 HD, die im Jahr 2019 vollständig im gesamten Bundesgebiet abgeschlossen sein wird, verändert sich die Fernsehlandschaft in Deutschland. So müssen die rund 3,4 Millionen deutschen Haushalte, die aktuell per DVB-T fernsehen, überlegen, ob sie sich nun die nötigen neuen Empfangsgeräte für DVB-T2 HD zulegen oder zu einer alternativen Anschlussart wie Satellit oder Kabelfernsehen wechseln.

Vieles spricht dafür, Liegenschaften per Sat-Anlage zentral für den TV-Empfang zu rüsten: Ohne Vertragsbindung an einen Anbieter sind mehr als 300 Programme ohne monatliche Anschlussgebühren kostenlos empfangbar, darunter viele in HD oder sogar UHD, die Nutzung von Smart-TV-Diensten ist auf diesem Weg möglich wie auch der Bezug der Pay-TV-Sender von Sky. Wie bei Wohnungen mit Kabel-TV wird auch der Zugang zur gemeinschaftlichen Sat-Anlage mietvertraglich geregelt und über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Die wiederum sind insofern vertraglich daran gebunden, liebäugeln aber immer häufiger mit internetbasierten Diensten wie Net­flix und Amazon Prime, also ergänzenden Angeboten – oder wechseln gleich ganz zu sogenannten Triple-Play-Diensten, die TV, Internet und Telefonie meist über die Telefonleitung zusammenführen. In einem solchen Fall zahlen sie doppelt, denn mietvertraglich sind sie ja an den Hausanschluss gebunden, selbst wenn sie ihn nicht nutzen. Die Verteilung der Dienste Telefon, Internet, TV auf unterschiedliche Infrastrukturen scheint nicht nur vor diesem Hintergrund überholt. Zeitgemäß wäre es also, sie zusammenzuführen – und das ist durchaus möglich. Der schnelle und zuverlässige Breitbandzugang zum Internet lässt sich heute auch per Satellit herstellen.

Foto: © BrAt82 / Shutterstock.com


Körner, Andrea

Redaktion