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Wie wird sich die Wasserschadensanierung verändern?
Im Dezember 2017 wurde der Leitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden veröffentlicht. Er erhebt nicht den Anspruch, ein gesetzliches Regelwerk zu sein, ist jedoch in Ermangelung weiterer Regeln für die Sanierungsbranche faktisch eine Rechtsnorm.
Die Verwendung von Bioziden ist nach Meinung des UBA nicht empfohlen. Das Fluten von Fußbodenkonstruktionen ist keine nachhaltige Sanierung. Neu ist auch die Einteilung in Nutzungsklassen:
In Anlage 6 werden Feuchteschäden in Fußbodenkonstruktionen der Nutzungsklasse II mit einem Flussdiagramm bewertet – als Entscheidungsgrundlage, ob ein Rückbau empfohlen wird.
Unterschieden wird in zwei Bewertungsstufen:
In Abhängigkeit der Bewertung, welche über eine Ampelfunktion auf Grundlage der Tabelle 6.1 erfolgt, bleiben vier mögliche Sanierungsvorschläge:
Neben sinnvollen Konkretisierungen gibt das UBA-Papier Entscheidungshilfen für die Praxis. An vielen Stellen erlauben die Formulierungen jedoch Interpretationen in beide Richtungen. Fragwürdig erscheint vor allem die dauerhafte Abdichtung der Randfuge, welche als Sanierungsvorschlag neu aufgenommen wurde. Fakt ist, der Leitfaden steht der aktuellen Praxis entgegen. Die Trocknung von Bauteilen wie Fußböden wird stark zurückgehen, der Rückbau zur Regel werden, was die Sanierung von Wasserschäden deutlich aufwändiger und kostenintensiver macht. Bleibt abzuwarten, wie schnell sich die meist von finanziellen Überlegungen geleiteten Entscheider darauf einstellen. Um für die Zukunft ein einheitliches Vorgehen zu erreichen, sollten sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen.
Foto: © Kostafly / Shutterstock.com
Der Bauingenieur, Bauphysiker und Sachverständige für Schimmelpilze im Innenraum ist Geschäftsbereichsleiter der Strobl Service GmbH.
www.strobl-service.de