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Woran kann es liegen, wenn die Kreditaufnahme einer WEG nicht so reibungslos verläuft, wie die Institute dies propagieren? Aus der Praxis für die Praxis: formale Fehler, die bei der Antragstellung immer wieder gemacht werden und nach Möglichkeit vermieden werden sollten.
Den Online-Antrag der KfW füllen Sie am besten gemeinsam mit dem Energieberater aus. Wichtig hierbei ist, dass der Antragsteller die Wohnungseigentümergemeinschaft – vertreten durch Sie als Hausverwalter (inkl. Ihrer Adresse) – ist. Der Investitionsort ist dann die Adresse der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Mit der Freistellungsbescheinigung wird der Leistungsempfänger einer Bauleistung von der Pflicht zum Abzug der Bauabzugsteuer befreit. Für die Auszahlung des Darlehens ist dies insofern wichtig, als mit vorliegender Freistellungsbescheinigung auch die vollständige Rechnungssumme abgerufen werden kann.
Die Freistellungsbescheinigung kann durch den Bauleistenden (i. d. R. der Handwerker) beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Der Beschluss ist die zentrale Grundlage zur Darlehensbeantragung. Wichtig ist hierbei unter anderem der Beschluss zur Durchführung der Investitionsmaßnahme. Auch die Angabe von Nominal-Zins und Effektiv-Zins sowie der Laufzeit sind wichtige Bestandteile in einem Beschluss.
Die Bevollmächtigung des Verwalters zur Darlehensaufnahme darf im gefassten Beschluss nicht fehlen. Zusätzlich muss ein Hinweis über die Aufnahme der Tilgungsraten und die Verteilung nach z. B. MEA im Wirtschaftsplan erfolgen.
Tipp: Fragen Sie Ihre Bank, ob diese Ihnen einen Musterbeschluss zur Verfügung stellen kann.
Mit der Darlehensbeantragung sind i. d. R. einige Unterlagennachweise bzw. Informationen notwendig, die die finanzierende Bank von Ihnen benötigt. Die vollständige Lieferung garantiert eine schnelle und reibungslose Abwicklung.
Die meisten Banken halten hierzu Checklisten bereit, um unnötige Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
In den meisten Fällen ist vor Abruf des Darlehens bei der Bank das für die Finanzierung bereitstehende Eigenkapital der Wohnungseigentümergemeinschaft einzusetzen und der Nachweis hierüber bei der Bank einzureichen (z. B. in Form von Kontoauszügen). Erst wenn dies geschehen ist, werden Auszahlungen aus dem Darlehenskonto vorgenommen.
Sollten Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Durchführung der Maßnahme verwendet worden sein, so ist nach Abschluss das Formular zur antragsgemäßen Durchführung bei der KfW einzureichen.
Dieses Formular ist durch den Energieberater zu bestätigen und zwingend notwendig, da die KfW sonst die Darlehensmittel kündigen wird.
Eine zu geringe Einschätzung der Gesamtkosten führt in der Regel zu einer aufwändigen Nachfinanzierung.
Sollte die beantragte Darlehenssumme zu hoch sein, lassen die meisten Banken eine kostenfreie Nicht-Abnahme der übrigen Darlehensmittel zu. Sprechen Sie hierzu vorab mit Ihrer Bank.
Bei Einbindung von KfW-Fördermitteln ist darauf zu achten, dass die Antragstellung bei der KfW zwingend vor dem Baubeginn erfolgen muss. Rechnungen für Baumaßnahmen vor der Antragstellung können nicht mehr mit KfW-Mitteln beglichen werden.
Sofern Fördermittel der KfW (Zuschuss oder Darlehen) in Anspruch genommen werden, sind die Eigentümer darauf hinzuweisen, dass die Absetzbarkeit nach § 35 a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen) nicht mehr möglich ist.
Foto: © Artur_eM / Shutterstock.com
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