Ausgabe: 5/2023

Die GEG-Novelle

Heizungsventil mit hydraulischem Abgleich zur Heizkostenabrechnung

Wie werden wir den Gebäudebestand beheizen und wann kommt die Wärmewende?

Die Wärmewende soll im Kampf gegen den Klimawandel den CO2-Ausstoß beim heizen deutlich reduzieren und das in kurzer Zeit. Eigentlich eine gute Sache. Doch kaum ein Gesetzesvorhaben wurde politisch und gesellschaftlich in den letzten Jahren aufgrund seiner Ausgestaltung so kontrovers diskutiert wie die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Der Streit um das GEG ist auch einer über Technologien, Klimaschutz und Bürokratie. Wochenlang wurde in der Ampel-Koalition um Details debattiert. Die FDP entzog zwischenzeitlich ihre Zustimmung, die Grünen warfen den Liberalen Wortbruch vor. Nun die Einigung auf gemeinsame „Leitplanken".

Das kommt auf Eigentümer zu:

  • Die Regelungen für Heizungen gelten vorerst nur für Neubauten in Neubaugebieten.
  • Verzahnt wird das Gesetz mit der kommunalen Wärmeplanung, die jede Kommune spätestens 2028 vorlegen muss.
  • Solange eine Kommune keine Wärmeplanung vorlegt, dürfen im Bestand und in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten weiterhin Gasheizungen installiert werden, wenn sie auf Wasserstoff umrüstbar sind.
  •  Liegt eine kommunale Wärmeplanung vor, gibt es zwei Optionen:  
    1. Ist ein klimaneutrales Gasnetz vorgesehen, dürfen neben allen anderen Erfüllungsoptionen weiterhin auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen verbaut werden.
    2. Wird kein klimaneutrales Gasnetz errichtet,  tritt beim Heizungstausch die 65-EE-Pflicht in Kraft.
  • Vor der Installation einer 65-EEHeizung muss eine Beratung über mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und potenzielle Unwirtschaftlichkeit erfolgen.

Die Pflichten zur eizungserneuerung gelten für Eigentümer von Bestandsgebäuden erst mit Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung, spätestens also ab 2028. Die Möglichkeit, auf H2-ready-Gasheizungen zu setzen, sieht der VDIV Deutschland kritisch, da nach wissenschaftlichem Konsens Wasserstoff auch auf lange Sicht nur in geringen Mengen verfügbar und zum Heizen zu teuer sein wird.

Geplante Änderungen der Förderlandschaft

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah zunächst vor, nur selbstnutzende Eigentümer und Vermieter von bis zu sechs Wohneinheiten zu unterstützen. Das schloss viele Vermieter von der Grundförderung aus und hätte Millionen Mieter benachteiligt. Dies hatte der VDIV Deutschland stark kritisiert. Die Regierungskoalition will nun nachbessern: Geplant ist die Einführung einer Modernisierungsumlage, die dann nutzbar sein soll, wenn Eigentümer eine Förderung in Anspruch genommen haben und Mieter davon finanziell pofitieen. Des Weiteren sollen soziale Härten stärker berücksichtigt werden.

Fazit

Der Weg zum klimaneutralen Heizen ist kein leichter – und schon gar der nicht zum gesetzlichen Rahmen. Die verlängerten Umsetzungsfristen für den Bestand lassen Eigentümer, Verwaltungen, Produzenten und Handwerk deutlich mehr Zeit für die Umsetzung. Das begrüßt der VDIV Deutschland, der sich im Vorfeld dafür ausgesprochen hatte. Allerdings kann alles auch sehr schnell gehen, wenn eine Kommune ihre Wärmeplanung in wenigen Monaten vorlegt. „Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümer sollten den Umstieg auf eine neue Heizungsanlage nicht auf die lange Bank schieben“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Gerade in Eigentümergemeinschaften brauchen solche Vorhaben viel Vorlauf. Verwaltungen seien daher schon jetzt gefordert, sich weiterzubilden und Eigentümer über anstehende Schritte zu informieren. Die finale echtliche Ausgestaltung des GEG gilt es letztlich abzuwarten. Es bleibt zu hoffen, dass wie angekündigt auch die im Gesetzentwurf enthaltene Altersgrenze überarbeitet und plausibler ausgestaltet wird.

VDIV Deutschland - Christina Bicking
Bicking, Christina

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, VDIV Deutschland