Login
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden.
Noch kein Login? Registrieren Sie sich hier für den internen Bereich der Website. Hier können Sie Veranstaltungen buchen und Publikationen erwerben. Mitgliedsunternehmen erhalten zudem Zugang zu gesonderten Angeboten.
Jetzt RegistrierenRund 4.100 Mitglieder in zehn Landesverbänden: Erfahren Sie hier, wer der VDIV Deutschland ist, wieso sich eine Mitgliedschaft lohnt, und lernen Sie unser Netzwerk kennen.
Der VDIV Deutschland beschäftigt sich mit einer Vielzahl an politischen, immobilienwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen. Hier finden Sie eine Auswahl an aktuellen Themen, die Immobilienverwaltungen derzeit bewegen.
Welche Aufgaben übernehmen Immobilienverwaltungen? Hier finden Sie Hintergründe zu Tätigkeiten und Qualifizierung.
Weiterbilden - Netzwerken - Erleben: Unsere vielseitigen Veranstaltungsformate bieten Ihnen ideale Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung, inhaltlichen Qualifizierung und zum brancheninternen Austausch.
Gut zu wissenSie wollen mehr? Finden Sie hier Magazine, Broschüren, Checklisten, Musterverträge, Beschlussvorlagen und weitere Publikationen zu branchenrelevanten Themen.
ÜbersichtSie sind am aktuellen Geschehen der Branche interessiert? Hier sind Sie am Puls der Zeit und jederzeit top informiert
27.05.2022 Ausgabe: 4/2022
Viele Betreiber von Aufzuganlagen beharren auf der verbreiteten Annahme, der einmalige Besuch eines Wartungstechnikers pro Jahr würde genügen – ein Irrglaube. Denn die Zahl der Aufzugfahrten und damit die Belastung der Anlage wird oft unterschätzt. Fazit: Pro Jahr sind für die meisten Anlagen in Wohngebäuden vier bis sechs Wartungen zu empfehlen.
Über die Häufigkeit, mit der ein Aufzug im Jahr gewartet werden sollte, hat sich der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) viele Gedanken gemacht. Seine Empfehlungen sind vor Jahren in die VDI-Richtlinie 3810 eingeflossen, die den Stand der Technik widerspiegelt. Dabei orientiert sich die Richtlinie an der Zahl der Haltestellen einer Anlage, an technischen Besonderheiten, vor allem aber an der monatlichen Fahrtenzahl.
Diese sogenannte Nutzungsfrequenz kann der Servicetechniker auf Wunsch beim nächsten Besuch an der Anlage ermitteln. Bei Einsatz von digitalen Lösungen wie zum Beispiel KONE 24/7 Connect ist dieser Wert auch online abrufbar.
Je stärker genutzt, desto kürzer die Intervalle
Aufzüge, die besonders sicherheitsrelevant sind, etwa in Krankenhäusern und großen öffentlichen Gebäuden, oder mehr als 40.000 Fahrten im Monat absolvieren, sollten monatlich bzw. zwölfmal im Jahr auf ihre Sicherheit hin überprüft werden. Für Aufzüge, die mehr als 6.000 Fahrten monatlich absolvieren, sieht der VDI sechs Wartungen im Jahr vor, idealerweise zweimonatlich. „Als man die Norm abfasste, wurden diese Frequenzen meist nur von Anlagen mit sieben oder mehr Haltestellen erreicht. Heute ist das fast schon der Regelfall. Wo Aufzüge installiert sind, werden sie tendenziell immer häufiger genutzt“, erklärt Thomas Lipphardt, Manager Technische Regelwerke beim Aufzughersteller KONE.
Die Nutzung der Anlagen nimmt zu.
Sechs Wartungen im Jahr sind auch für Anlagen vorgesehen, die älter als 15 Jahre sind, gerechnet ab dem Datum der Inverkehrbringung. „Darunter fallen aktuell alle Aufzüge der Baujahre 2006 und älter“, erklärt der Normenexperte. Ebenfalls häufiger gewartet werden sollen, dem VDI zufolge, Anlagen mit verglastem Schacht oder mit Glastüren. Da sich diese Aufzüge durch Sonneneinstrahlung stark aufheizen können, erhöht sich die Belastung der Komponenten. Für Aufzüge, die monatlich höchstens 6.000 Fahrten machen, können die Intervalle länger ausfallen. Das sind für gewöhnlich Anlagen mit vier bis sechs Haltestellen. Hier genügen vier Wartungen im Jahr. Das entspricht einem Technikerbesuch pro Quartal.
Empfehlung: mindestens vier Technikerbesuche im Jahr
Längere Abstände zwischen den Wartungen beschränken sich auf Anlagen, die jünger als zehn Jahre sind (Baujahr 2011 oder später) oder die nur wenig genutzt werden und daher maximal 3.000 Fahrten im Monat absolvieren. Meist sind dies einfache Lastenaufzüge in Gewerbebetrieben oder in Kliniken, die zweimal im Jahr bzw. alle sechs Monate gewartet werden sollten. Doch selbst in diesen Fällen sind vier Wartungen jährlich eine Überlegung wert. Denn Betreiber sind – über die jährlichen Prüfungen der Zentralen Überwachungsstellen (ZÜS) und die Regelwartungen hinaus – durch die Betriebssicherheitsverordnung auch zur sogenannten Inaugenscheinnahme durch eine fachkundige Person verpflichtet.
Wartung und Inaugenscheinnahme aus einer Hand
Die Häufigkeit der Inaugenscheinnahme ist nicht normativ geregelt. „Aber vier Besuche vor Ort an der Anlage sollten es im Jahr mindestens sein, um zu prüfen, ob die Kabine bodenbündig hält, die Türen sicher schließen und sich die Anlage überhaupt in einem guten, sicheren Zustand befindet“, erklärt Lipphardt.
Da die Inaugenscheinnahme für Betreiber organisatorisch mit einigem Aufwand verbunden ist, bietet es sich an, sie an das Unternehmen zu vergeben, das auch die Aufzüge wartet. „So haben Eigentümergemeinschaften und Wohnungsverwaltungen einen Ansprechpartner, und es liegt alles in einer Hand, die auch die Organisation der ZÜS-Prüfungen übernehmen kann“, betont Lipphardt.
VORGABEN DES AUFZUGHERSTELLERS UNBEDINGT BEACHTEN
Aufzughersteller geben in der Betriebsanleitung an, wie häufig bestimmte Komponenten überprüft werden müssen. Diese Vorgaben haben Vorrang vor den Empfehlungen der VDI-Richtlinie. Ein Beispiel: Bestimmt der Hersteller, dass die Bremse einer Anlage alle zwei Monate geprüft werden muss, dann folgen daraus sechs Wartungen jährlich – auch wenn die VDI-Richtlinie aufgrund der Fahrtenzahl vier Wartungen vorsieht.
Wartungshäufigkeit nach Empfehlung der Richtlinie VDI 3810
Aufzug | Zahl der Wartungen/Jahr |
Mehr als 40.000 Fahrten/Monat ODER sicherheitsrelevante Anlage | 12* (monatlich) |
Mehr als 6.000 Fahrten/Monat ODER älter als 15 Jahre ODER andere Besonderheiten (Glas, Überecktüren, Geschwindigkeit mind. 1,2 m/s) |
6 (zweimonatlich) |
Bis zu 6.000 Fahrten/Monat | 4 (quartalsweise) |
Bis zu 3.000 Fahrten/Monat ODER jünger als 10 Jahre | 2 (halbjährlich) |
*Derzeit wird die VDI-Richtlinie überarbeitet. Monatliche Wartungen sind künftig auch für Aufzüge vorgesehen, die auf eine Brandschutzmeldeanlage aufgeschaltet sind, die zur Evakuierung dienen oder älter als 25 Jahre sind.
Fachjournalist, Hannover