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Betriebshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht-, Vertrauensschaden-Versicherung – welche Versicherung leistet wann, und was bekomme ich eigentlich für mein Geld?
Oft fällt es schwer klare Grenzen zwischen den Versicherungssparten Betriebshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht- und Vertrauensschaden-Versicherung zu ziehen. Häufig hört man die Frage: „Welche meiner Versicherungen leistet eigentlich wann, und bin ich im Schadenfall ausreichend abgesichert? Worauf muss ich achten, wenn ich mich für den Abschluss einer betrieblichen Versicherung entscheide?“ Kennt man die wichtigen Unterschiede und Leistungsinhalte, ist die Abgrenzung gar nicht mehr so schwer.
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung schützt versicherte Unternehmen bei Schadenereignissen, die einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatten, und die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Berechtige Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt. Ganz einfach lässt sich dies anhand des Begriffes des „passiven Rechtsschutzes“ erläutern: Die Betriebshaftpflicht-Versicherung prüft zunächst den Anspruch. Schließlich kommt es in der Praxis häufig vor, dass eine Forderung unberechtigt oder nicht angemessen ist. Grundsätzlich begleicht eine Haftpflicht-Versicherung lediglich die Kosten, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht ergeben.
Viele Standardbedingungen am Markt sind bereits sehr weitreichend. Dennoch sollte bei Abschluss einer Betriebshaftpflicht-Versicherung unbedingt auf gewisse Leistungsmerkmale geachtet werden. Für Hausverwalter ist das Bestehen des Versicherungsschutzes für Schäden, die von den versicherten Personen auf fremden Grundstücken (bei Betätigung im Interesse des Unternehmens) verursacht werden, unerlässlich. Eine reine „Bürohaftpflicht-Versicherung“ enthält diesen Deckungsumfang nicht und ist daher nicht ausreichend!
Darüber hinaus ist auf den Einschluss von Sachschäden infolge mangelhafter oder nicht rechtzeitig veranlasster Instandhaltungsmaßnahmen zu achten. Dieser Versicherungsschutz sollte Schäden an Sonder- und Gemeinschaftseigentum abdecken.
Vielen Verwaltern ist gar nicht bewusst, wie günstig eine Betriebshaftpflicht-Versicherung sein kann. Ein Beispiel: Eine mittelgroße Hausverwaltung mit sieben bis zehn Angestellten zahlt für eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden jährlich unter 150 Euro, inklusive der gesetzlichen Versicherungssteuer. Bei einigen Verträgen ist es sogar möglich, die Privathaftpflicht-Versicherung des Inhabers prämienfrei mit einzuschließen.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz für den Fall, dass das versicherte Unternehmen wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Berechtige Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt (vgl. „passiver Rechtsschutz“).
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist essenziell, denn schon ein behauptetes Versehen kann die berufliche Existenz des Verwalters gefährden. Eine gute Versicherung sollte auf jeden Fall den Versicherungsschutz für Schäden im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen (nicht ordnungsgemäß abgeschlossene, erfüllte oder fortgeführte Verträge) sowie die Auferlegung von Prozesskosten nach § 49 Abs. 2 WEG beinhalten. Das weite Tätigkeitsfeld des Verwalters sollte möglichst umfassend und obligatorisch mitversichert sein, wie z. B. die Abnahme von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die Vermittlung von Mietverträgen, die Entgegennahme von Mietkautionen oder das Gebäudemanagement (Organisation von Gärtner-, Hausmeister-, Reinigungsdiensten etc.). Jeder auch noch so kleine Fehler kann teuer werden: Damit den Eigentümern – das Verschulden des Verwalters vorausgesetzt – auch bei großen Schäden der volle Betrag erstattet werden kann, ist auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu achten. Der DDIV empfiehlt hier mindestens 200.000 Euro je Schadenfall.
Auch eine umfangreiche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung muss nicht teuer sein. Einige Verwalter zahlen noch immer exorbitante Prämien bei nicht ausreichendem Versicherungsschutz. Ein Beispiel für guten und günstigen Schutz: Eine Versicherungssumme von 200.000 Euro erhält man bereits ab ca. 350 Euro jährlich, inklusive der gesetzlichen Versicherungssteuer.
Auch wenn man den Begriff „Vertrauensschaden-Haftpflichtversicherung“ häufig hört, muss klar herausgestellt werden: Diese Versicherungsform gibt es gar nicht! Korrekt heißt es nämlich Vertrauensschaden-Versicherung. Sie bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die einem versicherten Unternehmen von Vertrauenspersonen durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten, unmittelbar zugefügt werden. Versicherungsschutz besteht auch für Schäden, die einem versicherten Unternehmen dadurch entstehen, dass eine Vertrauensperson durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen einem Dritten einen Schaden unmittelbar zugefügt hat und das versicherte Unternehmen dem Dritten aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Die Versicherung bietet auch Schutz für Vermögensschäden, die einem versicherten Unternehmen von Dritten durch Straftaten wie Raub, Diebstahl, Betrug und Eingriffe in das EDV-System zugefügt werden. Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass der Inhaber selbst auch mitversichert ist – viele Eigentümer verlangen dies mittlerweile sogar! Die Absicherung über Verbandslösungen nimmt daher einen immer höheren Stellenwert ein, denn im Gegensatz zu Einzelpolicen von Unternehmen sind darüber auch Schäden versichert, die durch die Inhaber selbst verursacht werden.
Diese Frage lässt sich pauschal mit einem klaren „Jain“ beantworten. Die Schadenfälle häufen sich, und dies haben selbstverständlich auch die Versicherer erkannt. Umfangreichen Versicherungsschutz lassen sie sich gut bezahlen: Sollten Sie sich für eine Einzelpolice entscheiden, müssen Sie mit mindestens 1.000 Euro jährlich rechnen. Versicherungsschutz über Verbandslösungen gibt es hingegen bereits zwischen 100 und 150 Euro.
Umfassender Versicherungsschutz muss nicht teuer sein – im Fokus sollten aber unbedingt die Leistungsinhalte und nicht die vermeintlich niedrigste Prämie stehen.
Foto: © Curioso / Shutterstock.com
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